Hallo,
weiß nicht ob das Thema in dem Unterforum richtig ist, sonst bitte verschieben.
Mir wurde gesagt dass gebrauchte Wagen nur bedingt leasingfähig wären - entweder es handelt sich um einen Vorführwagen (Jahreswagen) bzw. wenns ein älterer ist dann nur wenn er bisher auch geleast wurde (quasi Leasingübernahme). Hat jemand praktische Erfahrung damit?
Auf der ÖAMTC Homepage steht etwa folgendes:
...wenns also kein Vorführer bzw. Fzg aus Leasingvertrag ist, kann ich dann z.B. ein 2010er bis 12er Modell gar nicht leasen? Hab bereits bei 2 verschiedenen Anbietern angefragt, die Bank sagt nein, eine Versicherung ja (oder er hat die Problematik nicht verstanden...).
mfg
weiß nicht ob das Thema in dem Unterforum richtig ist, sonst bitte verschieben.
Mir wurde gesagt dass gebrauchte Wagen nur bedingt leasingfähig wären - entweder es handelt sich um einen Vorführwagen (Jahreswagen) bzw. wenns ein älterer ist dann nur wenn er bisher auch geleast wurde (quasi Leasingübernahme). Hat jemand praktische Erfahrung damit?
Auf der ÖAMTC Homepage steht etwa folgendes:
Kann man auch einen Gebrauchtwagen leasen?
Ja, wenn das Auto von einem vorsteuerabzugsberechtigen Vorbesitzer stammt, wie z.B. Vorführwagen eines Fahrzeughändlers oder ein Fahrzeug aus einem Leasingvertrag.
...wenns also kein Vorführer bzw. Fzg aus Leasingvertrag ist, kann ich dann z.B. ein 2010er bis 12er Modell gar nicht leasen? Hab bereits bei 2 verschiedenen Anbietern angefragt, die Bank sagt nein, eine Versicherung ja (oder er hat die Problematik nicht verstanden...).
mfg