Keine Zulassung trotz Deutscher papiere

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Hallo, großes Problem. Wollte heute meinen Ram anmelden. Die freundliche Frau meinte dass sie mein Auto ohne
Ausnahmegenehmigungnicht zulassen kann. Sie unterstellt mir dass der Ram nicht für Deutsche straßen umgerüstet sei.
Sie hängt sich z.b. an der fehlenden LWR auf. Sie will die Ausnahmegenehmigung sehen. Diese hab ich aber nicht mit bekommen. Das Auto hat noch 1 jahr Tüv und wird schon seit 10jahren in D bewegt. Er wurde auch mehrfach in verschiedenen Landkreisen zugelassen, und nun geht es nicht?!?

Habt ihr ne idee?

Es handelt sich um einen 1999 2500

Danke jungs.
 
Hast du die Möglichkeit zu einer anderen Zulassungsstelle zu fahren? Das ist wieder typisch deutscher Beamte! Irgendwas ist bei denen in der Kindheit schief gelaufen....
:evil:
 
Das mit der fehlenden lwr hab ich auch durch.
Zwar nicht bei der zulassung aber beim tüv der mir verweigert wurde.

Geh zu ner prüfstelle,schilder denen das problem und du bekommst für rund 100€ ne ausnahmegenehmigung für die lwr.
 
Du brauchst eine "Genehmigung für Abweichungen von der StVZO" das ist der "§ 50, Absatz 8 der StVZO".

Die behandelt alles was mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht zu tun hat.

Schau beim TÜV oder DEKRA. Kommt wohl auf das Bundesland drauf an wo man wohnt.
 
Du brauchst doch nur den Passierschein A 38. Siehe auch hier:

[youtube]watch?v=lIiUR2gV0xk[/youtube]
 
Interessant...sowas steht in meim schein drin-trotzdem wollten die für die lwr was extra...helden :redhotevil:

Betr.: Ausnahmegenehmigung
Die Ausnahmegenehmigung ist unter den Voraussetzungen des § 70, Abs. 3 a, der StZVO im Orginal oder in beglaubigter Abschrift bei Fahrten mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlagen zur Prüfung vorzulegen.

Musste ich an eigenem Leibe erfahren. Es gab eine mündliche Verwarnung der Polizei. Daraufhin habe ich mal auf meine Ausnahmegenehmigung geschaut und den o. g. Satz gefunden. :shock:
 
Hier gab es Zulassungsschoten bis über 800 €!

Dort wurde für jeden einzelnen Tatbestand einzeln berechnet und addiert.
:shock:
Bei meiner Zulassungsstelle wollten die "nur" die Kosten für die fehlende LWR.
Die waren es dann, weil das der teuerste Ausnahmetatbestand ist.

Soweit ich das aber verstanden habe, fällt das nur bei der Erstzulassung an.
Wie sieht denn Dein KFZ Schein aus?
Meiner ist etwa so **** wie ein Asterix Heft.
Abgasgutachten und diverses Zeug.
 
Bei mir kostete der Spass der Erstzulassung 552,30. (Papiere für die Erstzulassung) Aufgeschlüsselt waren es dann:

1. Einzelgenehmigung EG-FGV bis 3,5 t 91,30 €
2. SV Zusatzaufwand 104,00 € (was auch immer das sein soll)
3. Außendienstpauschale 7,00 €
4. Datenblatt - KFZ 350,00 €
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du brauchst eine "Genehmigung für Abweichungen von der StVZO" das ist der "§ 50, Absatz 8 der StVZO".

Die behandelt alles was mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht zu tun hat.

Schau beim TÜV oder DEKRA. Kommt wohl auf das Bundesland drauf an wo man wohnt.

Betr.: Ausnahmegenehmigung
Die Ausnahmegenehmigung ist unter den Voraussetzungen des § 70, Abs. 3 a, der StZVO im Orginal oder in beglaubigter Abschrift bei Fahrten mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlagen zur Prüfung vorzulegen.

Kann ich so 100%ig bestätigen.
Ich hab auch eine Ausnahmegenehmigung für die Glühlampen und Leuchtweitenregulierung. Kosten 85 EUR.
Auf dem Schreiben steht drauf, dass es mitzuführen ist.
Zusätzlich ist alles im Fahrzeugschein eingetragen mit der Nummer der Ausnahmegenehmigung.
 
Genau, und bei mir steht nicht drin dass ich sie mitführen muss. Auch gibt es keine Nummern. ich habe einen Brief und Schein. Da steht alles drin was wichtig für die Deutsche Zulassung ist. Habe es auch Quer lesen lassen von welchen die sich damit auskennen. Auch die sagten dass sie es so lesen dass ich keine Genehmigungen mitführen muss.
Es gibt aber ein anderes Problem. Vielleicht liegt es daran,
In Flensburg ist auf das letzte Kennzeichen ein Technischer Mängel eingetragen. (Reifen zu groß)
Kann es sein dass sie sich daran stößt?
 
Ich denke nicht das es an den Reifen liegt,

ich denke die gute Frau hat einfach nicht wirklich Ahnung von der Materie. Hast du mal die Sachlage Ihrem Vorgsetzten geschildert?

Grüsse Alex
 
Genau, und bei mir steht nicht drin dass ich sie mitführen muss. Auch gibt es keine Nummern. ich habe einen Brief und Schein. Da steht alles drin was wichtig für die Deutsche Zulassung ist. Habe es auch Quer lesen lassen von welchen die sich damit auskennen. Auch die sagten dass sie es so lesen dass ich keine Genehmigungen mitführen muss.
Es gibt aber ein anderes Problem. Vielleicht liegt es daran,
In Flensburg ist auf das letzte Kennzeichen ein Technischer Mängel eingetragen. (Reifen zu groß)
Kann es sein dass sie sich daran stößt?

Eigentlich nicht.

Als ich meinen Ram vor 5Jahren gekauft habe, habe ich 6-7 Ausnahmegenehmigungen dazu bekommen. Bei der Anmeldung sind dann alle AG´s in den KFZ-Schein ünertragen worden und seit dem ist ales gut.
 
Noch nicht. Soll ich das wirklich tun? Wie sind denn meine Chancen? Ich hab ja auch keine Lust es mir zu verscherzen. Ich weiß ja noch nicht ob ich im Recht bin. Soll ich mal meinen Kompletten Anhang hier eintippen? Vielleicht lest ihr was raus.
 
Noch nicht. Soll ich das wirklich tun? Wie sind denn meine Chancen? Ich hab ja auch keine Lust es mir zu verscherzen. Ich weiß ja noch nicht ob ich im Recht bin. Soll ich mal meinen Kompletten Anhang hier eintippen? Vielleicht lest ihr was raus.

gute Idee
 
Ichdenke nicht das dudir etwas verscherzt,

sollst ja nicht zu deiner Sachbearbeiterin sagen: SIND SIE VÖLLIGST DÄMLICH; ICH WILL ZUM CHEF.

Sondern einfach net und höflich fragen ob es möglich ist das ganze mit dem Vorgestzten mal zu besprechen.

So hat esd bei mir auch geklappt.

lg Alex
 
So is es ! Geh zum Schmied und nicht zum Schmiedl !
8)
 
Vorh.Fläche f. Kennz.H.B.x H.Max.320*150mm*Hauptscheinw
erfer E1-44439*Abw-v.STVZO:Einha.d.Rili 71/320/EWG nich
t nachgew.FZ.Entspr.bez.Bremsanl.US-Stand FMVSS135(41/
18)Leuchtweitenregl.n.vorh.(50/8)Seitenmarkierungsl.m.
integr.Rückstr.v.gelb als fahrtr.Anz.gesch.u.Hrot(51/6)
;FIN A.Schuld vo.l.H.Windschutzsch.u.vo.re.zusätzl.e
ingeschl(59/2)Gurtverane.F-----neues Blatt

UNGSPKT.N.RILI 76/115/EWG.NACHGEW.(35A/3)*
Ausn.f.Kennzeichen hinten 255X130mm gen.am 07
02.2006 vom LK ML Nr. 02/06*zu O.1/O.2. Anh-Kupplung.:
e13 00-1176 i.V.m.Anh-bock,Prüfz:TP28EA08G6*



Das war alles, was lest ihr? Sie sagte mir gerade am Telefon dass sie der Meinung ist dass meine Blinker hinten Rot blinken. Das muss ich umbauen und vom Tüv bescheinigen lassen. Obwohl sie in echt Gelb blinken. Außerdem muss ich das Auto beim Tüv vorstellen um nachzuweisen dass die Reifen nicht mehr drauf sind, Bzw eingetragen sind da der Vorbesitzer ne Mängelkarte bekommen hat. Er hat dann das Auto abgemeldet und mir verkauft. Nun muss ich das nachweisen stimmt das?!?
 
Vorh.Fläche f. Kennz.H.B.x H.Max.320*150mm*Hauptscheinw
erfer E1-44439*Abw-v.STVZO:Einha.d.Rili 71/320/EWG nich
t nachgew.FZ.Entspr.bez.Bremsanl.US-Stand FMVSS135(41/
18)Leuchtweitenregl.n.vorh.(50/8)Seitenmarkierungsl.m.Hier steht´s doch klar und deutlich !
integr.Rückstr.v.gelb als fahrtr.Anz.gesch.u.Hrot(51/6)
;FIN A.Schuld vo.l.H.Windschutzsch.u.vo.re.zusätzl.e
ingeschl(59/2)Gurtverane.F-----neues Blatt

UNGSPKT.N.RILI 76/115/EWG.NACHGEW.(35A/3)*
Ausn.f.Kennzeichen hinten 255X130mm gen.am 07
02.2006 vom LK ML Nr. 02/06*zu O.1/O.2. Anh-Kupplung.:
e13 00-1176 i.V.m.Anh-bock,Prüfz:TP28EA08G6*



Das war alles, was lest ihr? Sie sagte mir gerade am Telefon dass sie der Meinung ist dass meine Blinker hinten Rot blinken. Das muss ich umbauen und vom Tüv bescheinigen lassen. Obwohl sie in echt Gelb blinken. Außerdem muss ich das Auto beim Tüv vorstellen um nachzuweisen dass die Reifen nicht mehr drauf sind, Bzw eingetragen sind da der Vorbesitzer ne Mängelkarte bekommen hat. Er hat dann das Auto abgemeldet und mir verkauft. Nun muss ich das nachweisen stimmt das?!?

Ganz ehrlich. Geh zum Chef/in. Wenn der auch so ein Ars..l... ist, dann geh zu ´nem Verkehrsanwalt !
:evil:

Was soll bitte heißen: Sie ist der Meinung, das die Blinker hinten rot Blinken ? Wenn interessiert ihre Meinung ?
Das mit der Mängelkarte kenn ich nicht.
Ob Du das Auto beim Tüv vorstellen mußt oder nicht, hängt davon ab, ob er noch Tüv hat, oder nicht. Natürlich brauchst Du den Tüv-Bericht !
;)

Sollte der Tüv abgelaufen sein, mußt Du ihn vorher machen. In diesem Fall hätte sie recht.
 
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