Tron
Brain Bug
Ich mach' heute abend mal ein Foto, wie meiner blinkt (und wie das original auszusehen hat).
Da siehste mal, wie schmutzige Gedanken die Wahrnehmung von Allerweltsgegenstaenden (wie dem Blinker an einem RAM) beeinflussen koennen ;-)Deiner blinkt?
Das sagt die ECE R48 in Punkt 6.5 und Unterpunkte.Und wo steht, das zwei Blinker pro Seite nicht erlaubt sind?
Gut, dann sind sie wohl nur vorbe erlaubt.Das sagt die ECE R48 in Punkt 6.5 und Unterpunkte.
Hella hat das mal alles zusammengefasst und vereinfacht dargestellt
Richtig. Denke genau auf der Basis wurden vorne meine Doppelblinker eingetragen. War damals hochinteressant. Wußte keiner, außer dem Lichtspezialisten. Und alle anderen Tüvler standen um ihn rum, und haben gelernt.Nein, auch für vorne gilt nur eine pro Seite.
Mehr sind nur bei den Seitenmarkierungsleuchten erlaubt. Diese dürfen nämlich auch blinken. Aber Vorsicht - sie müssen im gleichen Takt blinken und nicht so wie es bei einigen älteren Amis war, die die vordere Seitenmarkierungsleuchte in Reihe mit dem Blinker geschaltet haben und somit im Wechsel blinkten.
Aber um nicht ganz die Luft rauszunehmen, könnte man bei der Gen5 Rückleuchte argumentieren, dass es eine Leuchteneinheit ist und somit nicht wirklich 2 einzelne Blinker.
Danke, hatte der Tüv Typ doch recht. Ich würde es auch besser finden wenn oben und unten gehen würde, wird man einfach besser gesehen. Aber hier darf man über viele Vorschriften nicht nachdenken.Das sagt die ECE R48 in Punkt 6.5 und Unterpunkte.
Hella hat das mal alles zusammengefasst und vereinfacht dargestellt
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