Ja sicher, Du hattest aber von "Pfennigbeträgen" geschrieben und die Bußgeldtabelle für Überladung PKW zitiert, und davon sind ja wohl geschätzte 80% der Mitforisti hier nicht betroffen, da deren RAM als LKW zugelassen ist. Dann ist man eben mit über 5% Überladung schon in Flensburg vertreten, beanstandet wird hier das Gesamtgewicht des Zuges.Und dann sind für LKW die 5% relevant.
Sprich, beim marktüblichen 40Tonner kannst Du ohne größere Probleme mit 41,9 Tonnen unterwegs sein, da unter 5% Überladung.
Beim 3,5Tonnen RAM gilt die gleiche Grenze, und wenn Du dann an einen scharfen Kontrolletti kommst, der eventuell noch Ami-Karren haßt, die er über die Schall-Emmissionen nicht drankriegen kann, weil sie seiner Meinung nach zwar zu laut, aber eben nicht zu laut genug für ein Fahrverbot sind, bist Du mit der 5%-Grenze Mode, also gerade mal mit 3675 KG Gesamtgewicht (ohne Anhänger), mit Anhänger und eingetragenen 7000kg zGG bist Du ab 7350 KG in Flensburg bekannt.
LG
Ralf
(Bezog mich jetzt auf den Beitrag von
Nobiaushagen, falls Antworten zwischengerutscht sind)