hänger mieten nach umschreibung auf pick up

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karman911

QuadCab
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hallo,

wollte heute einen autotransportanhänger mieten und wurde gefragt welchen führerschein ich habe und ob ich berechtigt sei diesen anhänger zu führen......aufgrund meines alten 3ers ja kein problem.
allerdings hat ein freund nur den b und wollte auch mal auf diese möglichkeit zurück greifen....... da fing die diskussion an....

im schein steht ja jetzt nicht mehr lkw.......aber pkw auch nicht...... :roll: kann er den ram überhaupt mit einem 750kg anhänger fahren, der dann ja theoretisch schon die 3500kg grenze sprengt...... :cry:

kann jemand mal licht ins dunkel bringen? :oops:
 
Es stand vorher und nachher LKW im Schein. Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung ist immer LKW.
Die Aufbauart ist hierbei egal.
 
Klar geht am ram auch ein z.b. hp750. Aber das sieht albern aus.


Ggf braucht dein bekannter für einen größeren hänger die Klasse be



Da müsste man mal den fs sehen und in den bemerkungen schauen

write by blueskyofheaven
 
Er braucht den BE Schein, dann kann er Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3.500 kg fahren. Ich habe den Schein vor 3-4Jahren gemacht weil ich das Problem mit dem Autohänger hatte. Für die Erweiterung brauchst du nur ein paar Fahrstunden.

Gruß Martin
 
Was liebe ich meinen guten alten Klasse 3 Führerschein
;-)
 
3500 kg + 750 kg mit Klasse B kein Problem und erlaubt

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
 
stimmt, 750 kg geht immer, nur wenn der anhänger schwerer ist, zählt die 3500kg grenze!


Ich war gerade etwas verdutzt aber Tatsache :

Zugfahrzeug zGM 3500Kg +750Kilo Anhänger geht.Also den ungebremsten Mopedanhänger darf man noch hinter der 1500er hängen. Mit Klasse B.

Ansonsten kann man eigentlich pauschal sagen, sobald der Anhänger eine Auflaufbremse hat brauch man BE... oder einen Rechenschieber
Ich bin einige Jahre mit meinem kleinen Transit+Anhänger gefahren(zGM Transit 2150KG , Anhänger 1 Achse 1300KG). Das ging auch mit "B" weil das Gespann unterhalb 3,5T war.
Hier ist aber Vorsicht geboten : es gilt immer die zulässige Gesamtmasse.. also nicht das Leergewicht vom Anhänger rechnen,Doppelachsanhänger gehen pauschal nicht gut mit "B"
;)


Beim Kauf des Ram habe ich direkt BE gemacht. Ist in meinen Augen abzocke aber was will man machen.
Sind 6 Fahrstunden + ne praktische Prüfung. "Bitte Rückwärts um die Kurve fahren" =D>
Kostet zwischen 500-600 Euro ;

Und was freue ich mich sollte ich mir jemals nen 2500er zulegen wollen. Dann kann ich den nächsten Führerschein machen weil der über 3,5t zGM hat
:evil:

Aber wenigstens ist das Foto auf dem Führerschein dann wieder aktuell -.-
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:


Ich war gerade etwas verdutzt aber Tatsache :

Zugfahrzeug zGM 3500Kg +750Kilo Anhänger geht.Also den ungebremsten Mopedanhänger darf man noch hinter der 1500er hängen. Mit Klasse B.

Vorsicht!!!
In der Zulassung zu meinem 1500 steht ungebremst nur 450 kg!!!
Also reinschauen in die Zulassung!!!!!
Gruß Lutz
 
Ja individuell muss da natürlich beim Fahrzeug geguckt werden. Es ging hier mehr um eine allgemeine Gewichtsaussage
;)

ich hatte es schon in einem anderem Fred geschrieben, meine ungebremste Anhängelast ist der RAM Auflastung zum Opfer gefallen..

Also MEIN Ram kann/darf überhaupt keine ungebremsten Anhänger ziehen.
 
was ein irrsin.......aber ok, dann ist mein kumpel raus...... :mrgreen: wat bin ick froh dit ikke noch nen ollen lappen hab :mrgreen: den hatte er auch mal...... :drinking:
8)
 
Natürlich muss die eingetragene Anhängelast im Schein beachtet werden!
Hier ging es aber um Führerschein B bzw BE...
 
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