Z. B. hier:
https://www.bussgeld-info.de/geschw...nden_Sie_den_Tragfaehigkeitsindex_ihres_Autos
Zitat: "Bis 2004 wurde der Tragfähigkeitsindex oft zu hoch angegeben, weshalb die Fahrzeugpapiere älterer Fahrzeuge gegengecheckt werden können, um den heute gültigen Wert zu ermitteln. Denn seit dem ist es erlaubt, Reifen mit einem niedrigeren Tragfähigkeitsindex zu monterien.
So errechnen Sie den Lastindex ihres Kfz:
Die höchste Achslast ihres Pkw kann durch zwei geteilt werden, um den notwendigen Tragfähigkeitsindex der beiden Reifen zu errechnen. Dies ist nur notwendig, wenn der bisherige Wert beider Reifen mehr als dem der Achslast entspricht."
Oder beim ADAC, ich weiß, ist ne kriminelle Vereinigung :mrgreen: , hat sich aber doch sehr dem Thema Auto gewidmet und ich glaube denen einfach mal.
https://www.adac.de/infotestrat/rei...ult.aspx?ComponentId=33173&SourcePageId=47698
hier findet man dies unter der Rubrik 3 Abweichungen zum Fahrzeugschein und dort unter Lastindex.
Nachfolgend wieder ein Direktzitat:
"Der Lastindex des montierten Reifens darf größer sein als die entsprechende Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Beispiel: Fz.-Schein 165/65 R 13 76 T, Reifenaufschrift: 165/65 R 13 77 T.
Neuerung seit Ende 2004 1): In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren vorgeschriebenen Lastindizes (LI) der Reifen deutlich über der Hälfte der maximalen Achslast (z.B. zwei Reifen mit einer Tragfähigkeit von jeweils 615 kg tragen eine Achse, die maximal mit 1080 kg belastet werden darf.) Seit Ende 2004 1) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Load-Index (LI) als vorgeschrieben zu verwenden. Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des LI ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast. Beispiel: Wenn die maximale Achslast (Ziffer 16 im "alten" Fahrzeugschein, Felder 7.1 bis 7.3 in "Zulassungsbescheinigung Teil I") 1080 kg beträgt, würden Reifen ausreichen, die den LI 87 (entspricht 545 kg pro Reifen) tragen. Da den Reifen einer bestimmten Dimension meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat der Reifenkäufer keine oder eine nur eingeschränkte Wahl beim LI. Diese Regelung greift deswegen vorrangig bei Fahrzeugen, für die der Hersteller z.B. die Verwendung von verstärkten Reifen (reinforced) vorsieht, obwohl dies nicht dringend nötig wäre.
Bei effektiven Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb von H (also V, W, oder Y) muss beachtet werden, dass Abschläge am LI des Reifen vorzunehmen sind.
Wir empfehlen im Fall des Falles eine ergänzende Beratung beim Reifen-Fachhandel.
1) Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG"