Das stimmt so nicht ganz... Ende 2004 (2003 wurde das ganze angeleiert) wurde bereits die Kombinationskraftwagen aus dem Gesetzestext gestrichen, daher war seit Anfang 2005 klar, dass die Möglichkeit der Versteuerung nach Gewicht verloren gehen wird, deshalb wurden die Steuerfestlegungen damals alle mit "vorläufig" tituliert! Ich wurde seit 2005 schon nach PKW versteuert, obwohl das Fahrzeug zuvor nach Gewicht besteuert war, daher musste ich auch nie nach zahlen. Das endgültige Gesetz kam dann 2006 berief sich aber in seiner Rückwirkung eben auf das Streichen dieses Paragraphen... so habe ich es zumindest im Kopf... manche Fahrzeugeigner haben 2005 gegen die Besteuerung verbindlich Einspruch eingelegt, die mussten dann alle nachzahlen, einige wurden aber gar nicht von vornherein geändert?!
Das ganze war aber juristisch stark umstritten, ich glaube ProAllrad hieß der Verein, der fleißig dagegen klagte, dem habe ich glaube ich auch mal was gespendet... war raus geworfenes Geld...