geht das? Lighbar vorne

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keine ahnung ob erlaubt oder nicht

aber gut aussehen tuts ja
 
Hätt ich auch gern....hab mal nen Mann im blauen jacket gefragt....

der hat mir meine Hoffnungen zerstört....wegen Fussgängerschutz...blablabla .
 
Zu meiner Zeit (ich druecke mich vorsichtig aus), waren Zusatzscheinwerfer nicht verboten, solange sie richtig angeschlossen waren. Sind doch an allen grossen Lkw auch dran.
 
Oberhalb von 2 Metern kannst Du (fast) machen was Du willst. Darunter kommt u.a. der Fußgängerschutz zum tragen. Die Bar wird als "Bügel" ausgelegt (von den meisten TÜVern), somit seit dem Bügelverbot nicht mehr machbar. Sind die Scheinwerfer direkt an der Stoßstange verschraubt gibt´s keine Probleme.
 
Wie die Zeiten sich aendern :mrgreen:

Ich habe gerade den Kuhfaenger montiert
8)
 
Nicht ganz, aber zwischen 1975 und 1998 hat keiner rumgemeckert, danach hatte ich keinen Bock mehr auf Spielchen :mrgreen:
 
Oberhalb von 2 Metern kannst Du (fast) machen was Du willst. Darunter kommt u.a. der Fußgängerschutz zum tragen. Die Bar wird als "Bügel" ausgelegt (von den meisten TÜVern), somit seit dem Bügelverbot nicht mehr machbar. Sind die Scheinwerfer direkt an der Stoßstange verschraubt gibt´s keine Probleme.


danke, muss ich das nicht schreiben, stimmt so :idea:
:!:
 
wir hatten bis 2008 mit dem rechten Fahrzeug (Ford Ranger) keine Probleme mit dem Kuhfänger, da wir hier "Bestandsschutz" hatten, weil 2004 das Ding angebaut wurden war.Jetzt gibt es aber doch sogenannte EU- Kuhfänger. Die sollen "Fußgängerfreundlich" sein.Ich habe mir das Lighbar auch schon angesehen(sieht toll aus) und im Internet bei dem selben Anbieter auch kleinere Rambocks angesehen. Es gibt hier wohl eine EU-Richtlinie wie hoch die Dinger sein dürfen, um genehmigt werden zu können. Ich werde bei meinem nächsten Werkstattbesuch meinen alten Freund vom TÜV mal einige Fotos vorlegen und nachfragen. Werde Euch dann darüber berichten.Ich muß hierzu aber gleich sagen, dass ist von TÜV zu TÜV und Zulassung zu Zulassung unterschiedlich in Deutschland. Da es hier genauso wie bei der Kfz. Steuer Lkw/Pkw eine Ermessensfrage ist, weil jeder Beamte nach seinen eigenen "Gutdünken" selbst entscheiden kann und selbst Recht spricht.Das ist sogar in einem Bundesland unterschiedlich, nicht nur von Bundesland zu Bundesland. Denn in Sachsen -Anhalt wird in Magdeburg mein Dodge als Pkw(348,-€) versteuert und in Naumburg(195,-€) als Lkw!!
Güße von Kerstin
;)
& Lutz 8)[album]385[/album]
 
war heute mal beim tüver meinen bock checken lassen für tüv..... und der hat zu den zusatzscheinwerfern gesagt das welche erlaubt sind als arbeitsleuchte und auch nur dann wenn sie nicht mit dem vernlicht gekoppelt sind und sie müssen klappbar sein der bügel ist ein no go bei ihm es sei den er ist bereits eingetragen.......
 
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