Fernlicht + Nebelscheinwerfer geht nicht!

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johncreasy

QuadCab
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Servus Leute,
ich hab mal eine Frage die ich auch schon in der Suchfunktion nachgeschlagen habe, aber die im augenblick scheinbar nicht richtig funktoniert und mir immer wieder die Suche abbricht.
Folgendes: Seitdem ich mein Truck habe hab ich schon öfters mit dem Licht rumgespielt und dabei ist mir aufgefallen das wenn mein Abblendlich zusammen mit den Nebelscheinwerfern eingeschaltet ist und ich zb. nachts durch einen wald fahre und dann das Fernlicht dazu einschalten möchte gehen aber die Nebelscheinwerfer aus. Und sobald ich das Fernlicht abschalte gehen die Nebelscheniwerfer wieder automatisch an. Genauso wenn ich zb nur kurz die Lichthupe antippe gibts den selben effekt!
:?:


Ist das normal?ist das bei euren Trucks genauso? Oder ist das eine Programmierungs sache, oder hat da zb der Vorbesitzer gebastelt?

Bin mal gespannt was ihr zu berichten habt.

gruß seppy
 
Das ist bei fast allen Autos so! Die Kombination ergibt eh keinen Sinn, es sei denn du brauchst die als Arbeitsscheinwerfer.
 
Super Leute, dann ist ja alles klar! Danke an euch alle.

PS:hat mich nur gewundert bei meinem Vorgängerfahrzeug war das nicht der fall, Ford Mondeo bj2001 2,0L Fließheck!
 
Das ist sogar gesetzlich so geregelt und MUSS bei nchgerüsteten Nebelfunzeln auch so geschaltet werden! Ausnahme nur dann wenn die Nebelfunzeln in den Hauptscheinwerfer bauartbedingt integriert sind!
 
Das ist sogar gesetzlich so geregelt und MUSS bei nchgerüsteten Nebelfunzeln auch so geschaltet werden! Ausnahme nur dann wenn die Nebelfunzeln in den Hauptscheinwerfer bauartbedingt integriert sind!

Dem ist nicht so. Die Nebelscheinwerfer dürfen auch bei Fernlicht eingeschaltet sein.
Weder die StvZO §52 (Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten) noch die ECE R19 (Nebelscheinwerfer) bzw. R48 (Beleuchtung/ Lichtsignaleinrichtungen Kfz) verlangen das.
 
Dem ist nicht so. Die Nebelscheinwerfer dürfen auch bei Fernlicht eingeschaltet sein.
Weder die StvZO §52 (Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten) noch die ECE R19 (Nebelscheinwerfer) bzw. R48 (Beleuchtung/ Lichtsignaleinrichtungen Kfz) verlangen das.

§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt

Ich denke damit hätten wir das geklärt
;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich denke damit hätten wir das geklärt
;)

Nein nicht ganz.
Der Absatz besagt nur, das die Nebelscheinwerfer nur zusammen mit dem Abblendlicht leuchten dürfen, wenn der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist. Ist der Abstand geringer ist es völlig unerheblich. Außerdem darf das Abblendlicht weiterleuchten, wenn das Fernlicht eingeschaltet wird. Somit ist auch hier ein Abschalten nicht notwendig. Das Weiterleuchten des Abblendlichts ist bei HID sogar vorgeschriebn.
Es ist damit nicht zwingend notwendig die Nebelscheinwerfer auszuschalten, wenn das Fernlicht angeht.
 
Nein nicht ganz.
Der Absatz besagt nur, das die Nebelscheinwerfer nur zusammen mit dem Abblendlicht leuchten dürfen, wenn der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist. Ist der Abstand geringer ist es völlig unerheblich. Außerdem darf das Abblendlicht weiterleuchten, wenn das Fernlicht eingeschaltet wird. Somit ist auch hier ein Abschalten nicht notwendig. Das Weiterleuchten des Abblendlichts ist bei HID sogar vorgeschriebn.
Es ist damit nicht zwingend notwendig die Nebelscheinwerfer auszuschalten, wenn das Fernlicht angeht.

Dann miss mal nach wie weit die Nebelfunzeln original beim Ram ;sprich stossstange, von der Aussenkante weg sind! Die Schaltung MUSS so erfolgen Gesetzgebung ist ja wie oben abgebildet eindeutig! bei den meisten Fahrzeugen wird ne ausnahme NUR gemacht bei in den Hauptscheinwerfern integrierten Nebelscheinwerfern- zu erlesen im § 50 Stvzo. Ausnahme zusätzlich wenn es bei ausländischen Fahrzeugen Bauartbedingt nicht anders möglich ist.
Hatte diesbezüglich mit unserem Tüv Schwachverständlichen und der Kundschaft schon etliche Diskussionen zu schlichten,weil die das bei ihren Zusatzbügeln am Lkw nicht einsehen wollen.... ist aber so.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bei der 2.Gen ist es grenzwertig nicht möglich. Hier läge der Abstand bei ca 43cm. Wobei wahrscheinlich kein TÜVer das als Mangel hinstellen würde.
Bei der 3.Gen und später ist der Abstand ziemlich sicher, auch wenn ich es nicht nachmessen sondern nur Anhand der Bilder abschätzen kann, kleiner als 400mm. Mal von den Duallies generell abgesehen.
Nebelscheinwerfer an nem Lampenbügel, da geb ich dir Recht, halten diesen Abstand nie ein. Dafür sind die Dinger viel zu schmal.
 
Bei der 2.Gen ist es grenzwertig nicht möglich. Hier läge der Abstand bei ca 43cm. Wobei wahrscheinlich kein TÜVer das als Mangel hinstellen würde.
Bei der 3.Gen und später ist der Abstand ziemlich sicher, auch wenn ich es nicht nachmessen sondern nur Anhand der Bilder abschätzen kann, kleiner als 400mm. Mal von den Duallies generell abgesehen.
Nebelscheinwerfer an nem Lampenbügel, da geb ich dir Recht, halten diesen Abstand nie ein. Dafür sind die Dinger viel zu schmal.

gemessen wird an der äussersten kante des Fahrzeugs! also am Aussenspiegel , und ja ich muss dir wiedersprechen bei der Vollabnahme bzw der Gutachtenerstellung werden auf solche dinge großen wert gelegt! Und bei jeder richtigen TÜV stelle also rwtüv tüv nord und wie die spin... alle heißen
 
dann frag ich mich echt warum bei meinem renault 19 bj 91, renault16v bj94 , ford mondeo kombi bj 99, mitsubishi galant v6 24v

die nebelscheinwerfer immer mit fernlicht funktioniert haben. und die haben sogar tüv bekommen. und von ausnahmegenehmigung oder so hat auch nie was inne papiere gestanden.

also wenn das net sein darf warum bauen die denn die autos so????
 
Also bei Lichthupe gehen die noch nicht aus - erst bei Fernlicht


Einfach Lichthupe halten :shock:
 
:mrgreen: :mrgreen:
Beim Ford gehen die auch aus!
Beim Ram blieben die bei Fernlicht an! Aber mich stört das jetzt nicht, mich hat es nur gewundert, weil bei meinen früheren Autos die Nebelscheinwerfer auch in Kombination mit dem Fernlicht funktionierten.
 
dann frag ich mich echt warum bei meinem renault 19 bj 91, renault16v bj94 , ford mondeo kombi bj 99, mitsubishi galant v6 24v

die nebelscheinwerfer immer mit fernlicht funktioniert haben. und die haben sogar tüv bekommen. und von ausnahmegenehmigung oder so hat auch nie was inne papiere gestanden.

also wenn das net sein darf warum bauen die denn die autos so????

tja wer alles gelesen hätte wüsste jetzt das die von ihm genannten Fahrzeuge im Ausland nach dortigen Bestimmungen konstruiert wurden und von den Firmen nachträglich für den deutschen Markt eine generelle ABE erwirkt wurde, muss also nix in den Papieren stehen insofern das Fahrzeug eine für den Deutschen Markt geltende ABE hat! ist beim RAM wie er auch wissen sollte nicht der Fall! :roll:
 
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