Fahrzeugschein F1 und F2 ??

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Quadcab

QuadCab
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05. Okt. 2009
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713
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1
Ort
Radevormwald
Tach Gemeinde,

könnt Ihr bitte mal für mich in euren Fahrzeugscheinen (Zulassungsbescheinigung Teil 1) unter Punkt F1 und F2 nachsehen was dort steht und ob die Werte identisch sind?

Wenn ich ein paar Angaben habe schreibe ich mal was dazu und warum ich frage. :roll:
Wäre nett wenn sich ein paar beteiligen.

Vorab besten Dank !

Gruß
Peter
 
Komm Peter lass die Katze aus dem Sack! Ich zermarter mir hier den Kopp! :oops:
 
ja genau - klär mal auf
;)
 
Hallo Leute,

vorab erst mal besten Dank für die rege Beteiligung.

Ich versuche mich mit meiner Erklärung kurz zu fassen.
Dieses Jahr im Januar musste mein Dicker das erste mal nach der Einführung in „D“ zum Tüv. (Es ist ein Ram 2500.)
Soweit so gut gesagt getan.
Eben noch schnell die Traggelenke gewechselt und alles war wie Neu.
Dann habe ich die Kiste zwecks der Hauptuntersuchung zum GTÜ gebracht.
Als ich den Wagen am nächsten Tag abholte sagte man mir das alles Tip Top wäre und wir uns in einem Jahr wieder sehen weil dieser mit über 3500 Kg Gesamtmasse im Fahrzeugschein stände.(Ein Jahr Tüv weil LKW)
Ich könnte Ihn aber auch ablasten lassen was allerdings nur der Richtige Tüv macht.
Letzten Monat bin ich dann mal zum Tüv um das ändern zu lassen.
Dort angekommen den Herren die Sachlage erklärt und den Fahrzeugschein auf den Tisch.
Deren Antwort war das ich am besten zum GTÜ zurück fahren solle um mir eine Plakette für zwei Jahre anbringen zu lassen.
Es wäre doch alles bestens und die 3500 Kg Gesamtmasse eingetragen.
Was soll denn das jetzt ????? :letitallout:
Wenn ich die Erklärungen zu Punkt F1 und F2 lese ist Punkt F2 eigentlich maßgeblich.
Dort steht:
Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse!
In meinem Schein steht unter F.1. 3992 Kg und unter F.2. 3500 Kg.
Das heißt ich muss jetzt wieder einmal zur Zulassungstelle um das Gewicht ändern zu lassen.
:|

Wenn man mir dort Glauben schenkt. :roll:
Ich werde euch berichten wie die Geschichte endet .

Noch mal danke für eure Angaben.

Gruß
Peter
 
Hallo Leute,

vorab erst mal besten Dank für die rege Beteiligung.

Ich versuche mich mit meiner Erklärung kurz zu fassen.
Dieses Jahr im Januar musste mein Dicker das erste mal nach der Einführung in „D“ zum Tüv. (Es ist ein Ram 2500.)
Soweit so gut gesagt getan.
Eben noch schnell die Traggelenke gewechselt und alles war wie Neu.
Dann habe ich die Kiste zwecks der Hauptuntersuchung zum GTÜ gebracht.
Als ich den Wagen am nächsten Tag abholte sagte man mir das alles Tip Top wäre und wir uns in einem Jahr wieder sehen weil dieser mit über 3500 Kg Gesamtmasse im Fahrzeugschein stände.(Ein Jahr Tüv weil LKW)
Ich könnte Ihn aber auch ablasten lassen was allerdings nur der Richtige Tüv macht.
Letzten Monat bin ich dann mal zum Tüv um das ändern zu lassen.
Dort angekommen den Herren die Sachlage erklärt und den Fahrzeugschein auf den Tisch.
Deren Antwort war das ich am besten zum GTÜ zurück fahren solle um mir eine Plakette für zwei Jahre anbringen zu lassen.
Es wäre doch alles bestens und die 3500 Kg Gesamtmasse eingetragen.
Was soll denn das jetzt ????? :letitallout:
Wenn ich die Erklärungen zu Punkt F1 und F2 lese ist Punkt F2 eigentlich maßgeblich.
Dort steht:
Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse!
In meinem Schein steht unter F.1. 3992 Kg und unter F.2. 3500 Kg.
Das heißt ich muss jetzt wieder einmal zur Zulassungstelle um das Gewicht ändern zu lassen.
:|

Wenn man mir dort Glauben schenkt. :roll:
Ich werde euch berichten wie die Geschichte endet .

Noch mal danke für eure Angaben.

Gruß
Peter

was willst ändern lassen, ist doch super, F2: 3500 kg, was willst mehr, F1 interessiert nicht, hast aber bei einer überladung evtl. einen pluspunkt, da technisch mehr möglich. ich würde es so lassen. :idea:
 
was willst ändern lassen, ist doch super, F2: 3500 kg, was willst mehr, F1 interessiert nicht, hast aber bei einer überladung evtl. einen pluspunkt, da technisch mehr möglich. ich würde es so lassen. :idea:[/quote]


Hast Recht,

ich lasse es so.
Jetzt muss mir nur der Tüvler vom GTÜ noch einen Stempel für zwei Jahre geben wenn er es den schnallt. :mrgreen:

Gruß
Peter
 
Wasn Depp. So steht es immer in den Papieren wenn ein 2500er bei der Vollabnahme auf 3500 abgelastet wird, was wir ja logischerweise immer machen.... :roll:
 
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