Servus,
wenn der eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung hat, langt es wenn du normal neuen TÜV drauf machen lässt.
Wenn der keine Übereinstimmungsbescheinigung hat, dann nach 21 eine Abnahme machen lassen.
Und dann ab zur Behörde mit Perso, Kaufvertrag, alte Fahrzeugpapiere, Zoll Unbedenklichkeitsbescheinigung, entweder mit 21er Gutachten oder eben der EG-Übereinstimmungsbescheinigung.
Alles im original natürlich.
Wenn du den auf der Achse nach D bringen willst, brauchst du für das WoMo ein schweizerisches Zollkennzeichen, Zollausfuhranmeldung sowie in D wieder Zolleinfuhr.
Ansonsten hilft immer nochmal das Zollamt hier vor Ort uu kontaktieren falls es mal wieder Änderungen gibt.
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