Fahrerlaubnisrecht

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hudsonbay

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ist ja nun auch für uns beamte nicht mehr so einfach :oops: und nächstes jahr kommt schon wieder eine neuerung!!
:evil:


was mich persönlich immer interessiert hat, war das ziehen eines aufliegers mit dem ram. :arrow:

ich hab die alte klasse 3 umschreiben lassen in den kartenführerschein.

mit der nun klasse C1E oder CE (79) darf ich aber nur einen sattelzug bis insgesamt 7,5t fahren,

aber

mit der klasse BE darf ich einen PU bis 3,5t fahren und einen auflieger drauflegen, mit einem gewicht, das technisch möglich ist,

heisst, der ram hat 3,5t und der auflieger z.b. 6t, sind zusammen 9,5t, die ich mit der klasse BE fahren darf, aber nicht mit den o.g. klassen.

toll, ich liebe unsere bürokratie! :twisted: :twisted:
 
Öfter mal was neues. Gut, dass BE in C1E enthalten ist. Oder ist dem nicht so?

Ich darf alles bis 8 Passagiere bewegen.
8)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Öfter mal was neues. Gut, dass BE in C1E enthalten ist. Oder ist dem nicht so?

Ich darf alles bis 8 Passagiere bewegen.
8)

jein, aber nachdem sich eh alles ändert und nicht sicher ist, ob es ein bestitzstandsrecht gibt, will ich da nicht näher eingehen, alles weiss ich auch nicht aus dem ärmel :mrgreen:

noch verwirrender ist das mit der klasse A
:evil:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also mit dem alten Kl. 3 könntest Max 12t Fahren

z.B. 2 Achsen Zugfahrzeug Max 7,49 t mit Tandemauflieger ( zählt ja dann nur als eine Achse wenn abstand der Tandemachsen unter 1m ist ) und schon kannst 12 t Fahren ....
8)


Und was den alten Kl 2 angeht der ruht ab 50 Lenze wenn du nicht die Ärztliche Untersuchung gemacht hast bis zu dem Tag wo man sie dem Straßenverkehrsamt vorlegt dann gildet er immer nur für 5 Jahre und eine neue Untersuchung steht an.

Ansonsten gildet Besitzstand

Wenn ich mich irre verbessert mich ich werd es dann einfach Ignorieren .... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
..mir egal wie die regelungen sind,… ich darf alles fahren, :mrgreen: Alle Führerscheine, bis auf den Bus Sprich D.?
 
ist ja nun auch für uns beamte nicht mehr so einfach :oops: und nächstes jahr kommt schon wieder eine neuerung!!
:evil:


was mich persönlich immer interessiert hat, war das ziehen eines aufliegers mit dem ram. :arrow:

ich hab die alte klasse 3 umschreiben lassen in den kartenführerschein.

mit der nun klasse C1E oder CE (79) darf ich aber nur einen sattelzug bis insgesamt 7,5t fahren,

aber

mit der klasse BE darf ich einen PU bis 3,5t fahren und einen auflieger drauflegen, mit einem gewicht, das technisch möglich ist,

heisst, der ram hat 3,5t und der auflieger z.b. 6t, sind zusammen 9,5t, die ich mit der klasse BE fahren darf, aber nicht mit den o.g. klassen.

toll, ich liebe unsere bürokratie! :twisted: :twisted:

Das mit dem Sattelzug ist so wie ich es kenne nicht ganz richtig.

Sattelzug bis 12T mit maximal 3 Achsen wobei Tandemachsen wo die Achsmitte von der 1 bis zur letzten Achse nicht (glaube) 99-100cm überschreitet als 1 Achse gerechnet wird.

Waren das mit dem Sattelzug nach altem Führerschein nicht sogar 17 Tonnen ?!

Ah MOMENT Schlüsselzahlen Fahrerlaubnis
:!:
:!:


Bevor ich mehr Unsinn Poste :oops:

Demnach ist das Gewicht wohl fast Egal nur mehr als 3 Achsen darf CE nicht haben genau wie C1E.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
:shock:
:?:
:?:
:?:

ich darf mit BE nen Auflieger am Ram fahren???

Und was wäre wenn Ram + normaler Anhänger über 7,5, sagen wir 9 Tonnen HÄTTE? Darf ich das auch fahren mit B + BE (OHNE C Führerscheine)?????
 
:shock:
:?:
:?:
:?:

ich darf mit BE nen Auflieger am Ram fahren???

Und was wäre wenn Ram + normaler Anhänger über 7,5, sagen wir 9 Tonnen HÄTTE? Darf ich das auch fahren mit B + BE (OHNE C Führerscheine)?????

Dann ist das SO und zwar gut so
:!:


PS. Hast Du ne Druckluft Bremse
:?:
:mrgreen: Anhänger über 3,5T brauchen das in DE das ist dann das Problem
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dann ist das SO und zwar gut so
:!:


PS. Hast Du ne Druckluft Bremse
:?:
:mrgreen: Anhänger über 3,5T brauchen das in DE das ist dann das Problem

:mrgreen: Noppe, hab ich nciht, war jetzt auch mehr son Gedankenspiel....
 
Also mit dem alten Kl. 3 könntest Max 12t Fahren

z.B. 2 Achsen Zugfahrzeug Max 7,49 t mit Tandemauflieger ( zählt ja dann nur als eine Achse wenn abstand der Tandemachsen unter 1m ist ) und schon kannst 12 t Fahren ....
8)


Und was den alten Kl 2 angeht der ruht ab 50 Lenze wenn du nicht die Ärztliche Untersuchung gemacht hast bis zu dem Tag wo man sie dem Straßenverkehrsamt vorlegt dann gildet er immer nur für 5 Jahre und eine neue Untersuchung steht an.

Ansonsten gildet Besitzstand

Wenn ich mich irre verbessert mich ich werd es dann einfach Ignorieren .... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Das mit der Untersuchung gilt heute nur noch für C1/ C1E, bei Klasse C/ CE muss man auch unter 50 alle fünf Jahre. :?

Was ist eigentlich aus der Sache mit der Koppelung an die Berufskraftfahrer Ausbildung geworden?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So wie ich es kenne braucht du den berufskraftfahrer nur wenn deine hauptsächliche Tätigkeit darin liegt beruflich LKW zu fahren dann brauchst den BKF. Wenn du Handwerker bist und deine Tätigkeit überwiegend in der Montage liegt reicht ein normaler LKW Fs " das ist mein Kenntnisstand "
 
Alte Klasse 3 = max. 7,5t Zugfahrzeug und bei Druckluftbremse das 1,5fache der Zugmaschine...rein rechnerisch knapp 18t.

Ein Ram der für 3,5t zugelassen ist dürfte danach einen Auflieger mit 5,25t ziehen...bin mir aber nicht sicher wie die Elektrische Bremse gewertet wird.


Der "Berufskraftfahrerschein" ist eigentlich wertlos das er keine Führerscheinklassen enthält.....jeder der Beruflich ein KFZ fährt ist vor dem Richter ein Berufskraftfahrer, egal ob Taxifahrer, LKW oder Busfahrer.

Über das Arbeitsamt werden aber Berufskraftfahrerlehrgänge/Fortbildungen betrieben die den Erwerb von Führerscheinen beinhaltet.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der "Berufskraftfahrerschein" ist eigentlich wertlos das er keine Führerscheinklassen enthält.....jeder der Beruflich ein KFZ fährt ist vor dem Richter ein Berufskraftfahrer, egal ob Taxifahrer, LKW oder Busfahrer.

Über das Arbeitsamt werden aber Berufskraftfahrerlehrgänge/Fortbildungen betrieben die den Erwerb von Führerscheinen beinhaltet.


Junge Junge für wat habe ich da Bloß meine zweite Lehre als Berufskraftfahrer mit Gesellenbrief gemacht wenn er ja doch Wertlos ist ..... :crazy: :crazy: #-o
 
Alte Klasse 3 = max. 7,5t Zugfahrzeug und bei Druckluftbremse das 1,5fache der Zugmaschine...rein rechnerisch knapp 18t.

Ein Ram der für 3,5t zugelassen ist dürfte danach einen Auflieger mit 5,25t ziehen...bin mir aber nicht sicher wie die Elektrische Bremse gewertet wird.


Der "Berufskraftfahrerschein" ist eigentlich wertlos das er keine Führerscheinklassen enthält.....jeder der Beruflich ein KFZ fährt ist vor dem Richter ein Berufskraftfahrer, egal ob Taxifahrer, LKW oder Busfahrer.

Über das Arbeitsamt werden aber Berufskraftfahrerlehrgänge/Fortbildungen betrieben die den Erwerb von Führerscheinen beinhaltet.

Hm diese 1,5 Fache Regelung scheint aber nicht mehr Up to Date zu sein.

Da die einzige Einschränkung in der Anzahl der Achsen liegt. Oder
:?:
 
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