Für alle die auf Gutachterbasis(Fiktiv) abrechnen wollen.

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rasa

QuadCab
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Für alle die auf Gutachterbasis(Fiktiv) abrechnen wollen.

Und wieder wurde ein Versicherung des besseren belehrt eine erfreulich klar begründete Entscheidung aus Hessen. Vor der Berufungskammer des LG Gießen ging es um die Schadensabrechnung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall bei einem Fiktivabrechner und um die merkantile Wertminderung auch bei einem älteren Fahrzeug. Hiervon will die Versicherungswirtschaft bekanntlich nichts wissen. Aber auch bei älteren Fahrzeugen tritt bei einem offenbarungspflichtigen Schaden eine merkantile Wertminderung ein. Die Allianz-Versicherung als eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung wollte die fiktiv abgerechneten Richtwinkelanmietpreise und die UPE-Zuschläge nicht erstatten, mit dem Argument, dass bei fiktiver Abrechnung diese Positionen nicht anfallen. Dabei vergisst die Allianz, dass auch die Reparaturkosten, so wie sie kalkuliert wurden zu ersetzen sind, obwohl sie bei fiktiver Abrechnung nicht anfallen. Das ist nunmal die Folge der Abrechnung auf Gutachtenbasis.
Das Schadensersatzrecht ist eben kein Kostenerstattungsrecht.
Da muss die Allianz offenbar noch viel lernen.

Verkündet am
Aktenzeichen: 1 S 231/12 01.07.2013
30 C 98/11 (70) Amtsgericht Alsfeld

Deswegen kann Ich, Rainer Rossrucker
( https://www.autosachverstaendiger-rossrucker.de )
als freier,unabhängiger und anerkannter Sachverständiger nur die Empfehlung aussprechen, immer einen Sachverständigen zur Schadenhöhe Feststellung und einen Anwalt zur Regulierung/Abwicklung des Schadens hinzu ziehen. Das beste aber ist daran, dass es dem Geschädigtem/Anspruchsteller keinen Cent/Euro kostet diese Leistungen in Anspruch zunehmen.

Quelle https://www.captain-huk.de
 
Jut zu wissen
:)
Einer meiner Jungs hat grad nen zusammengeschobenen Kofferraum.....Golf 4. Der hat schon Angst nur die Hälfte zu kriegen.
 
Kann man das auch andere Schadensfälle übertragen, wie zB Brandschaden am Gebäude?


Ja und nein, hier die Begründung.

Bei dem erwähnten Brandschaden stellt sich zuerst die Frage wer oder was verursachte den Schaden.
Technischer Defekt > Gebäude- und oder Hausratversicherung, hier greifen dann die allgemeine Vertragbedindungen die man bei Vertragsunterzeichnung zugeschickt bekommt. Dort ist dann alles geregelt, was, wie wann bezahlt wird, wobei man auch hier immer noch sich eine neutrale Meinung/Kostenvoranschlag etc. einholen soll.
Bei Brandschaden wollen die meisten Vers. bei einer Verrussten Wohnung nur streichen aber richtig wäre hier alle Tapetten runter etc.

Ist nun ein Fremdschaden Vorhanden hat man einen Verursacher, der wenn man Glück hat, eine Privatpflichtversicherung hat und man die Greifen kann, bzw. die Person die den Schadenverursacht hat.Ist dies der bessere Weg.

Und generell ist es wichtig eine Köstenschätzung zuhaben die dann trotz abzüge befriedigend ist.
z.Bsp. Kovo von 500,-€ (ungenaue Kostenschätzung) und bekomm dann 300,-€ abgezogen oder ein Kovo von 850.-€ (Exate Kostenschätzung) und bekomm dann 400.-€.

Auch ist sehr fatal in dieser Situation Eigenleistungen einzbringen, den die werden mit ca. 20€ vergütet, Handwerkerlohn im schnitt 50€ differenz 30€ die dann sich rasch zu einer grösseren Summe multiplizieren.

Also je genauer und exater die Kostenschätzung ist um so besser ist es.

Es kann niemad gezwungen werden einen Schaden reparieren zulassen.
Auch eine Methode der Versicherer ist schnell einen Scheck auszustellen und fertig ist dann für die die Schadenregulierung., wer hat gespart der Versicherer.


Gruss rainer
 
hallo,

wie verhält sich das beim totalschaden?

mein privatwagen wurde geparkt geschrottet und ein wertgutachten ergab den zeitwert. so weit so gut.

jetzt behält die versicherung die mehrwertsteuer ein und beruft sich dabei auf den gesetzgeber........es wird also wie bei einem fiktiv abgerechneten reparaturschaden verfahren.

die mehrwertsteuer würde erst beim kauf eines vergleichbar teuren autos erstattet. wenn man das nicht will bzw. nicht kann, schaut man in die röhre.
entscheidend ist dabei die regelbesteuerung des fahrzeugs....... soll heißen; wird das fahrzeug in der regel mit ausgewiesener mehrwertsteuer verkauft, wird wie oben beschrieben verfahren.......

bei alten autos, die meist von privat an privat verkauft werden, wird die mwst mit erstattet.

wer legt fest bis wann ein auto regelbesteuert ist und ab wann nicht??????

kann man die mwst auf mehrere fahrzeuge verteilen? z.b. erst einen teil für z.b. ein übergangsfahrzeug und später den rest bei einem teureren?????

wie lange kann man diese mwst nachfordern?

lg
heiko
 
hallo,

wie verhält sich das beim totalschaden?

mein privatwagen wurde geparkt geschrottet und ein wertgutachten ergab den zeitwert. so weit so gut.

jetzt behält die versicherung die mehrwertsteuer ein und beruft sich dabei auf den gesetzgeber........es wird also wie bei einem fiktiv abgerechneten reparaturschaden verfahren.Das ist korrekt leider

die mehrwertsteuer würde erst beim kauf eines vergleichbar teuren autos erstattet. wenn man das nicht will bzw. nicht kann, schaut man in die röhre.ist leider so
entscheidend ist dabei die regelbesteuerung des fahrzeugs....... soll heißen; wird das fahrzeug in der regel mit ausgewiesener mehrwertsteuer verkauft, wird wie oben beschrieben verfahren.......

bei alten autos, die meist von privat an privat verkauft werden, wird die mwst mit erstattet. Dies ist im Kaufpreis enthalten und wird nicht separat als Vorsteuer ausgewiesen.

wer legt fest bis wann ein auto regelbesteuert ist und ab wann nicht?????? Wenn die Mwst nicht separat ausgewiesen werden kann

kann man die mwst auf mehrere fahrzeuge verteilen? z.b. erst einen teil für z.b. ein übergangsfahrzeug und später den rest bei einem teureren????? nein

wie lange kann man diese mwst nachfordern? Kommt auf die Versicherung an einfach mit dem Sachbearbeiter schriftlich klären das ist der sichere Weg

lg
heiko
 
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