Hallo,
ich bin neu hier und habe mir einen Dodge Durango RT zugelegt, der am Montag zugelassen wird.
Beim Durchsehen der Zulassungspapiere stolpere ich gerade über das Gutachten zur Erlagung einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV. Dort ist unter O.2 (Anhängerlast ungebremst) 454 kg eingetragen. Da ist doch sicherlich ein Bock drin. Müsste dort nicht 750 kg stehen? Ansonsten bin ich ja relativ schnell mit einem "normalen" PKW-Anhänger überladen.
Was steht bei Euch drin?
Beste Grüße
Daniel
ich bin neu hier und habe mir einen Dodge Durango RT zugelegt, der am Montag zugelassen wird.
Beim Durchsehen der Zulassungspapiere stolpere ich gerade über das Gutachten zur Erlagung einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV. Dort ist unter O.2 (Anhängerlast ungebremst) 454 kg eingetragen. Da ist doch sicherlich ein Bock drin. Müsste dort nicht 750 kg stehen? Ansonsten bin ich ja relativ schnell mit einem "normalen" PKW-Anhänger überladen.
Was steht bei Euch drin?
Beste Grüße
Daniel