Kann man der PKW-Steuer eigentlich durch "Auflasten über 3500 kg" ( z.B. bei meinem 2500 Ram ) evtl. entgehen ?
Nur mal so zur Info...
Nur mal so zur Info...
Kann man der PKW-Steuer eigentlich durch "Auflasten über 3500 kg" ( z.B. bei meinem 2500 Ram ) evtl. entgehen
Hi Oli, ja kann man, ist aber nicht sinnvoll!
Grundsätzlich werden alle Fahrzeuge mit einem zGG über 3,5t gewichtsbesteuert, wenn ein Fahrzeug im Brief als LKW ausgewiesen wird. Man wird aber dann auch eine entsprechende Ausstattung fordern, d.h. digitaler Tachograph etc., und dann nur 80 Km/h und das alles mit Fahrerkarte. Lohnt sich net.... :roll:
Meiner war beim Vorbesitzer über 3500 kg.... ohne Fahrtenschreiber und 80 km/h !!
Ich hab ihn nur ablasten lassen, damit ich nicht jährlich zum TÜV fahren muss.
ab baujahr 2001 oder 2002, vorher brauchst keinen geschwindigkeitsbegrenzer, fahrtenschreiber nur fürn gewerblichen verkehr :idea:
Nach Veröffentlichung der Rechtsakte vom 15. März 2006 am 11. April 2006 im Amtsblatt
der EU -L 102- wird nach Art. 27 der VO (EG) Nr. 561/2006 der Einbau des digitalen
Kontrollgerätes in alle Neufahrzeuge die erstmals nach dem 1. Mai 2006 zum öffentlichen
Straßenverkehr zugelassen werden und unter den Anwendungsbereich der oben genannten
Verordnung fallen, zur Pflicht.
Geschwindigkeitsbegrenzer: für Fahrzeuge > 3,5to mit EZ ab 1.Januar 2005.
Anderslautende Hinweise sind erbeten.
Gilt soo nicht mehr seit Anfang 2008 glaub ich da sind die EWG Verordnungen nochmals geändert worden! Für Fahrzeuge die nicht gewerblich genutzt werden GIlt KEINE Pflicht zum Einbau eines EG-Kontrollgeräts.... Fahrtenschreiber werden eh kaum noch eingebaut ...da die nach den EWG- Vorschriften kaum noch Sinn machen....
(Aussage: Kienzle VDO Automotive)
Was macht den einen "richtigen" LKW aus
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