Der Dodge, das Getriebe, die Werkstatt

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Huegelcamper

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und der Ärger findet kein Ende :banghead: Gerade Ruft mich doch die Autovermietung an, zu der mich die Werkstatt damals hin geschickt hat um mir ein Leihfahrzeug auf Ihre Kosten zu holen, es sei alles geregelt..........

Die Rechnung sei immer noch nicht bezahlt und der Herr K. würde sich nicht rühren
:evil:
Da ich auf dem Vertrag als Abholer drauf stehen würde wenden Sie sich jetzt an mich wegen den Kosten für die 6 Wochen........ Gott sei Dank war meine Lebensgefährtin mit dabei die damals ebenfalls ausdrücklich darauf hingewiesen hat, daß wir nicht die Mieter des Fahrzeuges sind und die Rechnung von der Werkstatt übernommen werden muß. Bin mal gespannt was da noch kommt ......
 
shice, aber wenn Du als Mieter im Vertag stehst, weiß ich nicht wie das dann ausgeht, hast Du ein Verkehrsrechtschutzvers?? Die deckt solche Streitigkeiten ab
 
shice, aber wenn Du als Mieter im Vertag stehst, weiß ich nicht wie das dann ausgeht, hast Du ein Verkehrsrechtschutzvers?? Die deckt solche Streitigkeiten ab

Als Mieter steht die Werkstatt drin, ich nur als Fahrer, hab aber den scheiß Wisch Unterschrieben...... und er typ wusste ja auch Bescheid als ich gekommen bin....
 
... nicht akteptieren , und sofort zum Anwalt .. hatte ich auch schon mal ... der schreibt denne dann das du das nicht auf dich "überttragen" lässt
das war es dann damals für mich , Rechnung dafür auch gleich zur Werkstatt

cu
 
Als Mieter steht die Werkstatt drin, ich nur als Fahrer, hab aber den scheiß Wisch Unterschrieben...... und er typ wusste ja auch Bescheid als ich gekommen bin....

Sollte kein Problem sein, hab ich auch immer unreterschrieben, wenn auch meine Firma zahlen musste.
Der Verleiher versucht halt auf einfache Weise an sein Geld zu kommen.
:(



Gruss Bernd
 
Als Mieter steht die Werkstatt drin, ich nur als Fahrer, hab aber den scheiß Wisch Unterschrieben...... und er typ wusste ja auch Bescheid als ich gekommen bin....

Das Kleingedruckte und Geschäftsbestimmungen gelesen ??

* wie hast du denn Unterschrieben ? mit dem kürzel > i.A. < vor deinen Namen ???

Da du nicht als Mieter aufgetreten bist, sondern als Fahrer, bzw Abholer gehört sich normal vor der Unterschrift das kürzel i.A. (im Auftrag) denke ich mal,. :oops:

aber mach dir keine Sorgen, du bist trotz Unterschrift nicht Zahlungspflichtig,.. geh einfach zum Anwalt,.. zu was is man denn Versichert...
 
Da die Werkstadt im Vertrag steht, hast du nur den Empfang bestätigt. Wenn sonst keine Spitzfindigkeiten drin stehen ist das kein Problem!
 
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