Klemm dir irgendwo n Schalter in die Zuleitung und Schalt die Dingen bei Bedarf, dann kannste sagen es ist Showbeleuchtung für Treffen/Veranstaltung und "Ups, bin ich wohl an den Schalter gekommen"
ber irgendwo geht ja immer mal wieder ein Licht an :shock: .
Klemm dir irgendwo n Schalter in die Zuleitung und Schalt die Dingen bei Bedarf, dann kannste sagen es ist Showbeleuchtung für Treffen/Veranstaltung und "Ups, bin ich wohl an den Schalter gekommen"
Meine Eckdaten sehen wie folgt aus:
LKW Zulassung bis 3,5t, Fahrzeughöhe über 2m, und meine Leuchten sind mittlerweile weiß.
Die äußeren beiden sollten ja wohl klar als Umrißleuchten durchgehen, die inneren drei Leuchten könnten dann wohl fraglich werden.
Auf der anderen Seite wenn man sich ansieht was manche Full-Size LKW an Dekorationsbeleuchtung durch die Gegend karren ist die ganze Diskussion ein Witz, oder anders; in welchem EU-Land muß ich zulassen damit der deutsche Polizist die Filterbrille aufsetzt?
Moin
Begrenzungsleuchten sind erst bei M1 über 3,5 to zulässig.Bis 3,5 to. bist du N1
Also keine Chance, die meisten Prüfer tolerieren diese Beleuchtung aber die heißen Streifenhörnchen aber nicht :redhotevil:
Moin
Begrenzungsleuchten sind erst bei M1 über 3,5 to zulässig.Bis 3,5 to. bist du N1
Also keine Chance, die meisten Prüfer tolerieren diese Beleuchtung aber die heißen Streifenhörnchen aber nicht :redhotevil:
Ich glaube du sprichst von was anderem,oder?
Also Begrenzungsleuchten sind bei alles FzgKlassen >=1m Breite vorgeschrieben,ausser Motorrad (da kann,muss aber nicht) und gewisse Anhänger.
Mit bissl Glück und nem gewillten Kittel kann man maximal 4 HighFives (Hmmm HighFour?) eingetragen bekommen.
Aber ganz ehrlich,sieht Kacke aus und wird man kaum schöne geprüfte bekommen.
Also alle Fünf an und einen Schalter dazwischen. :mrgreen:
Nicht ganz richtig. M1 PKW bis 3,5t, N1 LKW bis 3,5t .... Du meinst M2 und N2 (ab 3,5t aufwärts)
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