Dachbeleuchtung nicht zulässig ?

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
Registriert
22. Jan. 2017
Beiträge
43
Reaktionspunkte
2
Ort
Stolpe
Moin,
ich hatte soeben eine Kontrolle mit der Rennleitung :shock: , im diesen zuge Bemängelte er meine 5 Dachleuchten und meine Rückleuchten [-X , es würden Katzenaugen fehlen.
Nach einem intensiven Studium der Papiere war nur noch die Dachbeleuchtung offen, ich müsse die Leuchtmittel ausbauen und die Kabel kappen :angryfire: .
Nichts der gleichen werde ich machen war meine Antwort, der Wagen ist so durch den Tüv gegangen und war auch bei der Zulassung besichtigt worden keiner hatte dieses beanstandet.

Die Aufforderung zur Vorstellung des Wagens werde ich nun von der Zulassungsstelle bekommen da ich den Wagen nicht bei der Polizei vorführen werde.
Bin ja mal gespannt was daraus wird :popcorn:

Hat die Rennleitung keine wichtigeren Aufgaben?
 
Sorry, ist aber so. HighFives sind verboten. Ob man sowas ahnden muss sei jetzt mal dahin gestellt.
 
Zur kontrolle sind sie nunmal zuständig.

Da hast du wohl einen erwischt, wer sich damit auskennt.


Also behebe den mangel und schicke de karte zurück, sonst wird es teurer


write by blueskyofheaven
 
Moin,
Da kann sich dann der Händler mit abärgern.
Der ist so Erstzugelassen worden wie geht das denn?
 
Moin,
Da kann sich dann der Händler mit abärgern.
Der ist so Erstzugelassen worden wie geht das denn?
Du bist der/die Fahrerin.
Wenn er mit abgefahrenen Reifen zugelassen wird und dich die Bullizei erwischt,
hast du deine Kontrollpflicht verletzt.
 
Wenn er mit abgefahrenen Reifen zugelassen wird und dich die Bullizei erwischt,
hast du deine Kontrollpflicht verletzt.

Und so ist es eben auch mit der Beleuchtung...

Ich persönlich würde einen Schalter dazwischen bauen.
Auf der anderen Seite, alles was verbaut ist muss auch funktionieren. Und wenn es funktioniert, ist es illegal :mrgreen: :mrgreen:
 
[
Auf der anderen Seite, alles was verbaut ist muss auch funktionieren. Und wenn es funktioniert, ist es illegal :mrgreen: :mrgreen:

Das wollte ich auch gerade schreiben. Und runter machen kann man diese leuchten ja nicht, dann hast du ja Löcher im Dach.

Würde das auch nicht so einfach hin nehmen.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
 
Mein Auspuff war ganz original rechts zur Seite raus, erst beim zweiten Tüv fiel das auf, musste geändert. Ist halt so. Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht.
 
Hinnehmen oder nicht ...

Die Lampen sind in D verboten. Ist leider so.
Wenn es legal sein soll, müssten die Dinger abgedeckt/lackiert/foliert werden, denn angebrachte Beleuchtung muss funktionieren.
Wenn sie das nicht darf, darf es auch keine offen liegende Beleuchtung sein.
 
Mein gelbes Standlicht ist bei der 21er durchgegangen und jetzt beim TÜV wieder. Dennoch ist es nicht legal. Irgendwann werde ich es umbauen müssen.
 
Es geht da um diese orangenen Lämpchen vorne an der Dachkante vom RAM?
Oder geht es um diese Zusatzscheinwerfer die man inzwischen auch als LED Balken bekommt, die meist auf dem Bügel montiert werden?
 
Also ist die ganze Kirmesbeleuchtung bei manchen LKWs auch nicht zulässig?

Doch, da unterscheidet die STVZO die Fahrzeughöhe. Ab einer bestimmten Fahrzeughöhe sind z.B. die HighFives ( Begrenzungsleuchten) zulässig.
 
Doch, da unterscheidet die STVZO die Fahrzeughöhe. Ab einer bestimmten Fahrzeughöhe sind z.B. die HighFives ( Begrenzungsleuchten) zulässig.

Also musst die Kiste nur hoch genug legen, dann ist es wieder erlaubt.... :mrgreen: :mrgreen:
 
Also ist die ganze Kirmesbeleuchtung bei manchen LKWs auch nicht zulässig?

Je nachdem was du genau meinst, aber solltest du die lustigen LEDs in Grill und auf Dach und sonst wo,in allen möglichen Farben meinen,dann ja-nicht zulässig,aber geduldet.
Die werden zur HU abgeklebt und danach kurz nach der Ausfahrt wieder in Betrieb genommen...aus diesem Grund machen manche Prüfer Fotos zur HU.
Aber man will seinen Kundenstamm ja behalten,also duldet man es.

Teils werden Unterschiede bei Fahrzeugklassen oder Abmessungen gemacht,aber prinzipiell gilt die StVZO und die ECE für alle Kfz.

HighFives sind auch bei LKW nicht zulässig, wenn dann nur in weiß(nach vorn) oder rot (nach hinten) und begrenzter Anzahl (maximal 4),wenn die Voraussetzungen (im dem Fall Fahrzeugbreite) passen...nennt sich dann Umrissleuchte und ist auch bei PKW zulässig,wenn Voraussetzungen passen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Klemm dir irgendwo n Schalter in die Zuleitung und Schalt die Dingen bei Bedarf, dann kannste sagen es ist Showbeleuchtung für Treffen/Veranstaltung und "Ups, bin ich wohl an den Schalter gekommen"
 
Oben