Guten Morgen zusammen,
bei meinem RAM wurde 2008 eine Gasanlage verbaut und vom TÜV mit Gutachten gemäß §21 abgenommen.
Vor einer Woche ist mir aufgefallen, daß ich diese noch in die Papiere eintragen lassen muss.
Also ab zur Zulassungsstelle und hier hieß es dann "Ätsch, machen wir nicht mehr".
Das Gutachten vom TÜV muß erst an eine zentrale Stelle nach Marburg geschickt werden. Dort wird dann geprüft, ob das Gutachten auch stimmt. Der ganze Spaß kostet dann mal eben so locker knapp 40,00 Euro.
Heute habe ich dann ein Schreiben aus Marburg bekommen, in dem es heißt:
Benachrichtigung über die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach §21 StVZO
..................
Die Betriebserlaubnis wird: erteilt
Daß heißt für mich, daß mein RAM eine gültige Betriebserlaubnis hat.
Nun kommt der Hammer, mit dieser erteilten Betriebserlaubnis soll ich nun wieder zur Zulassungsstelle um dies in die Papiere eintragen zu lassen :redhotevil:
Kann mir irgendjemand sagen, warum dies nötig sein sollte? Mir ist klar, daß normalerweise durch Eintragung in die Papiere die Betriebserlaubnis erteilt wird, diese wurde jedoch bereits mit diesem Schreiben erteilt. Müßte es nicht eigentlich reichen, wenn man diese nun mitführt?
Bei heutiger Nachfrage beim Sachbearbeiter warum dieses Vorgehen notwenig ist (bzw welchen Sinn es hat), bekam ich nur die Antwort "Wissen wir auch nicht"
bei meinem RAM wurde 2008 eine Gasanlage verbaut und vom TÜV mit Gutachten gemäß §21 abgenommen.
Vor einer Woche ist mir aufgefallen, daß ich diese noch in die Papiere eintragen lassen muss.
Also ab zur Zulassungsstelle und hier hieß es dann "Ätsch, machen wir nicht mehr".
Das Gutachten vom TÜV muß erst an eine zentrale Stelle nach Marburg geschickt werden. Dort wird dann geprüft, ob das Gutachten auch stimmt. Der ganze Spaß kostet dann mal eben so locker knapp 40,00 Euro.
Heute habe ich dann ein Schreiben aus Marburg bekommen, in dem es heißt:
Benachrichtigung über die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach §21 StVZO
..................
Die Betriebserlaubnis wird: erteilt
Daß heißt für mich, daß mein RAM eine gültige Betriebserlaubnis hat.
Nun kommt der Hammer, mit dieser erteilten Betriebserlaubnis soll ich nun wieder zur Zulassungsstelle um dies in die Papiere eintragen zu lassen :redhotevil:
Kann mir irgendjemand sagen, warum dies nötig sein sollte? Mir ist klar, daß normalerweise durch Eintragung in die Papiere die Betriebserlaubnis erteilt wird, diese wurde jedoch bereits mit diesem Schreiben erteilt. Müßte es nicht eigentlich reichen, wenn man diese nun mitführt?
Bei heutiger Nachfrage beim Sachbearbeiter warum dieses Vorgehen notwenig ist (bzw welchen Sinn es hat), bekam ich nur die Antwort "Wissen wir auch nicht"