Auspuffanlagen und der liebe TÜV

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Nachdem mir mein Endrohr der Abgasanlage abhanden kam, habe ich mich in den verschiedenen Foren umgesehen und mich für eine Magnaflow entschieden. Natürlich wies der Händler darauf hin, das die Produkte keine ABE oder sonstiges in unserem etwas überregulierten Land aufweist. Meine Suche nach den Konsequenzen ergab, dass es keine Chance gibt die Anlage legalerweise zuzulassen. Offenbar kann man hoffen, dass es keiner merkt oder tricksen, legal jedenfalls nicht. :shock:

Nun haben wir eine Werkstatt bei uns, die auf amerikanische Autos spezialisiert ist. Kontakt aufgenommen, ob er eine Lösung meines Problems wisse. Daraufhin erfuhr ich, dass er ausschließlich für die amerikanischen Streitkräfte arbeiten dürfe, oder an Autos in deutschem Besitz wenn Fachwerkstätten so weit weg sind, dass die fahrt dorthin nicht zumutbar sei.

So richtig nachvollziehen konnte er mein Problem auch nicht, da er, was auch immer der Kunde wünscht, in die Autos der Amis einbaut und die ohne Schwierigkeiten auf bundesdeutschen Straßen herumfahren ohne dass es interessiert.

Sicherheitshalber rief ich bei dem netten Fachmann vom TÜV in Heidelberg Süd an, der besonders durch seine arrogante und extrem abweisende Art beeindruckte. Auskunft des netten Tüvvis, „no way“. Ausschließlich die durch eine Fachwerkstatt empfohlenen Teile sind zu verwenden, ansonsten Verlust der Betriebserlaubnis und erlöschen des Versicherungsschutzes und allen daraus folgenden Straftaten.

Nun habe ich die Magnaflow storniert und meine Kiste steht bei einer deutschen Werkstatt. Dort werden nun die Teile einbaut die Crysler empfiehlt. Wenn das mal kein versteckter Protektionismus ist. :roll:
 
Wo kein Kläger da kein Richter

Einbauen und gut ist.
Denke das mindestens 90% aller hier ihre Kisten umgebaut haben
und Tüv?
Die kennen sich eh nicht aus,wissen nicht was Orginal und was nicht ist

Ich sehe das so,habe ich zb. nen Opel bei dem der Auspuff seinen Dienst aufgegebn hat,bitte wer will mir vorschreiben das ich da nur Orginal Teile einbauen darf.
Kannst ja auch zb.zum Auto U... fahren,oder?

Lautstärke sollte passen,der Rest is sowas von Latte
 
Was willst Du uns jetzt damit sagen? Wenn du vorher gefragt hättest, wäre die Antwort gewesen, das auch MIT einer Magnaflow der TÜV oft kein Problem ist.

Halblegal bleibt es jedoch trotzdem
 
Was willst Du uns jetzt damit sagen? Wenn du vorher gefragt hättest, wäre die Antwort gewesen, das auch MIT einer Magnaflow der TÜV oft kein Problem ist.

Halblegal bleibt es jedoch trotzdem

das meinte ich quasi :mrgreen:
 
Vorsicht der Feind liest mit
;)
:roll:
 
Der Witz ist eigentlich, wenn das Auto schon mit einer anderen Abgasanlage rüber kommt und so durch den ersten TÜV geht, dann wurde diese Anlage quasi legalisiert durch die erfolgreiche Abnahme... Also drunter bauen und gut, wissen doch wirklich nur sehr sehr wenige wie es genau drunter aussieht...
 
Der Witz ist eigentlich, wenn das Auto schon mit einer anderen Abgasanlage rüber kommt und so durch den ersten TÜV geht, dann wurde diese Anlage quasi legalisiert durch die erfolgreiche Abnahme...


ich muss es leider so deutlich sagen - so formuliert ist das blanker unsinn!
 
So wie ich es eingangs beschrieben habe. Der größte Fehler ist, wenn man die Fachkompetenz der Tüvvis unterschätzt. Selbst wenn die es nicht merken würden. Bei einem Unfall mit Personenschaden wird die Kiste auf Mängel untersucht. Spätestens dann...und das heißt ziemlich sicher den Verlust des Versicherungsschutzes. Das kann bedeuten: Fahren ohne Betriebserlaubnis, ohne Versicherungsschutz und mit Personenschaden -> Leben im Eimer wegen einem Auspuff!? :roll: Die Relation stimmt nicht.

Ärgerlich hingegen finde ich den Umstand, dass die Amis erlaubt bekommen, was den Eingeborenen verweigert wird. Lautstärke ist Lautstärke ob von einem amerikanischen oder deutschen Fuß erzeugt. Das gilt auch für Verkehrstüchtigkeit der Felgen oder der anderen Teile. :roll:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So wie ich es eingangs beschrieben habe. Der größte Fehler ist, wenn man die Fachkompetenz der Tüvvis unterschätzt. Selbst wenn die es nicht merken würden. Bei einem Unfall mit Personenschaden wird die Kiste auf Mängel untersucht. Spätestens dann...und das heißt ziemlich sicher den Verlust des Versicherungsschutzes. Das kann bedeuten: Fahren ohne Betriebserlaubnis, ohne Versicherungsschutz und mit Personenschaden -> Leben im Eimer wegen einem Auspuff!? :roll: Die Relation stimmt nicht.

Ärgerlich hingegen finde ich den Umstand, dass die Amis erlaubt bekommen, was den Eingeborenen verweigert wird. Lautstärke ist Lautstärke ob von einem amerikanischen oder deutschen Fuß erzeugt. Das gilt auch für Verkehrstüchtigkeit der Felgen oder der anderen Teile. :roll:


Na ja ganz so ist es auch nicht, ein lauter Auspuff ist ein Mangel wir mit 3 Punkten und 75 Euo geahndet. Wenn Du einen über den Haufen fährst hat das mit dem Auspuff nichts zu tun, wenn du an den Bremsen rumgespielt hast schon eher.
 
Stvo § 19
"...
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird...."

Wie auch immer das zu interpretieren ist, die hier im Forum demonstrierte Sicherheit in dieser Frage teile ich nicht. Schon gar nicht wenn ich davon ausgehe, dass keine Versicherung gerne hohe Schadenssumen begleicht und eine Möglichkeit sieht, dieser Verpflichtung z.B. so zu entkommen.

Durch die so selbstsicher dargestellte Positionen, angefagen bei den dummen Tüvlern und bis hin zum fatalistischen " macht doch gar nichts", werden falsche Signale gesetzt, die insbesondere von jüngeren eher unkritisch aufgenommen werden oder gar als Bestätigung ihrer Wünsche empfunden werden. Da wäre es vielleicht verantwortungsvoller entweder jemanden zu fragen der sich wirklich auskennt z.B. einen Fachanwalt für Verkehrsrecht oder einfach zugibt, dass man es nicht weiß aber bewußt ein Risko eigeht und hofft, dass es irgendwie gut gehen wird.

Sorry für meine Klugscheißerei!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was willst Du uns eigentlich sagen, was nicht jedem von uns schon klar ist? Nur weil Du Dich selbst nicht traust, musst Du hier nicht alle anderen bekehren oder belehren damit Sie Dir es gleichtun. Das Thema wurde zig fach diskutiert und jeder muss für sich selbst entscheiden was er als Risiko in Kauf zu nehmen bereits ist. Im übrigen ist es meines Erachtens nicht so, dass die ABE automatisch immer erlischt und zum Verlust des Versicherungsschutzes führt. Es bleibt also eine Grauzone und deren Anwendung in der Praxis. Dann müssten nämlich alle hier im Forum die schon mal nen Unfall hatten auf dem Schaden wg. Entfall BE sitzen geblieben sein (Natürlich nur diejenigen, welche zweifelhafte Umbauten realisiert haben, aber das sind sicher nur Einzelfälle :roll: ) Im Zweifel gilt dies natülich auch für fremdverschuldete Unfälle.


Auszug aus Verkehrsportal:
- Erlöschen der BE bis 31.12.1993

Hiernach konnte nach § 19 Abs. 2 StVZO (a. F.) die BE erlöschen, wenn ein Fahrzeugteil verändert wurde, dessen Beschaffenheit vorgeschrieben war oder dessen Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann. Diese Formulierung bedeutete, dass zwei Tatalternativen möglich waren.

1. die Veränderung eines Fahrzeugteils, dessen Beschaffenheit vorgeschrieben ist (siehe § 22 a StVZO) und
2. die Veränderung eines Fahrzeugteils, dessen Beschaffenheit zwar nicht vorgeschrieben, aber durch dessen Veränderung eine Gefährdung zu erwarten ist.

Eine Veränderung i. S. d. Nr. 1 hatte also zur Folge, dass die BE erlöschen konnte, ohne dass eine abstrakte Gefährdung zu begründen war.

Diese Regelung wurde mit Recht als überzogen angesehen und mit Wirkung vom 01.01.1994 geändert.

- Erlöschen der BE ab 01.01.1994

Mit der Neufassung des § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die BE nunmehr nur dann, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Warum die Änderung vorgenommen wurde, ist der amtlichen Begründung zur Änderungsverordnung vom 16.12.1993 (VkBl. 94 149) zu entnehmen (Auszug):

Zitat
„Zu Abs. 2: …Die Betriebserlaubnis soll weiterhin erlöschen, wenn eine Gefährdung nach solchen Änderungen zu erwarten ist. Bislang war Ursache für das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2 (alt) entweder die Veränderung von Teilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, oder die Veränderung von Teilen, deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann. Es scheint bedenklich – auch unter den rechtlichen Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit der Mittel -, eine so einschneidende Rechtsfolge wie das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug schon dann eintreten zu lassen, wenn durch eine Änderung lediglich Beschaffenheitsvorschriften der StVZO berührt werden, ohne daß gleichzeitig auch eine Gefährdung anderer (also eine Gefährdung der Verkehrssicherheit) zu erwarten ist. Die bloße Möglichkeit der Gefährdung ist zu weitgehend, die Gefährdung muß schon etwas konkreter zu erwarten sein …
Im Sinne einer größeren Konkretisierung wurde auf die Gefährdung von Verkehrsteilnehmern hingewiesen (Fahrzeugführer, Fahrzeuginsassen, andere Verkehrsteilnehmer), da sich sowohl die EU als auch z. B. § 30 (Beschaffenheit der Fahrzeuge) in erster Linie auf den Schutz von Personen orientieren.“


Bereits daraus ergibt sich nunmehr, dass die BE nach § 19 Abs. 2 StVZO nur dann erlöschen kann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte auf die Möglichkeit einer Gefährdung hinweisen. Bei der Beurteilung, ob eine Gefährdung anderer zu erwarten ist, sollte immer berücksichtigt werden, dass zum normalen Fahrbetrieb auch Ausweichmanöver, Gefahrenbremsungen und schlechte Wegstrecken gehören. In jedem Fall bleibt es eine Einzelfallentscheidung, die der richterlichen Nachprüfung unterliegt. Wenn das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass ein Erlöschen der BE vorliegt, dann muss im Urteil explizit begründet werden, worin die Gefährdung bestand.

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https://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was willst Du uns eigentlich sagen, was nicht jedem von uns schon klar ist? Nur weil Du Dich selbst nicht traust, musst Du hier nicht alle anderen bekehren oder belehren damit Sie Dir es gleichtun. Das Thema wurde zig fach diskutiert und jeder muss für sich selbst entscheiden was er als Risiko in Kauf zu nehmen bereits ist. Im übrigen ist es meines Erachtens nicht so, dass die ABE automatisch immer erlischt und zum Verlust des Versicherungsschutzes führt. Es bleibt also eine Grauzone und deren Anwendung in der Praxis. Dann müssten nämlich alle hier im Forum die schon mal nen Unfall hatten auf dem Schaden wg. Entfall BE sitzen geblieben sein (Natürlich nur diejenigen, welche zweifelhafte Umbauten realisiert haben, aber das sind sicher nur Einzelfälle :roll: ) Im Zweifel gilt dies natülich auch für fremdverschuldete Unfälle.

Bereits daraus ergibt sich nunmehr, dass die BE nach § 19 Abs. 2 StVZO nur dann erlöschen kann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte auf die Möglichkeit einer Gefährdung hinweisen. Bei der Beurteilung, ob eine Gefährdung anderer zu erwarten ist, sollte immer berücksichtigt werden, dass zum normalen Fahrbetrieb auch Ausweichmanöver, Gefahrenbremsungen und schlechte Wegstrecken gehören. In jedem Fall bleibt es eine Einzelfallentscheidung, die der richterlichen Nachprüfung unterliegt. Wenn das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass ein Erlöschen der BE vorliegt, dann muss im Urteil explizit begründet werden, worin die Gefährdung bestand.

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https://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312

Es liegt mir fern irgendjemanden beleheren zu wollen. Als völliger Neuling, suche ich Antwort auf eine Frage, wenn nicht im Forum, wo denn dann. Erfolg ist doch schon mal wenn fundierte Textstellen und nicht nur der persönliche Glaube veröffentlicht wird.
 
Es liegt mir fern irgendjemanden beleheren zu wollen. Als völliger Neuling, suche ich Antwort auf eine Frage, .....

Sorry, dann hab ich das falsch verstanden:

Wie auch immer das zu interpretieren ist, die hier im Forum demonstrierte Sicherheit in dieser Frage teile ich nicht. Schon gar nicht wenn ich davon ausgehe, dass keine Versicherung gerne hohe Schadenssumen begleicht und eine Möglichkeit sieht, dieser Verpflichtung z.B. so zu entkommen.

Durch die so selbstsicher dargestellte Positionen, angefagen bei den dummen Tüvlern und bis hin zum fatalistischen " macht doch gar nichts", werden falsche Signale gesetzt, die insbesondere von jüngeren eher unkritisch aufgenommen werden oder gar als Bestätigung ihrer Wünsche empfunden werden. Da wäre es vielleicht verantwortungsvoller entweder jemanden zu fragen der sich wirklich auskennt z.B. einen Fachanwalt für Verkehrsrecht oder einfach zugibt, dass man es nicht weiß aber bewußt ein Risko eigeht und hofft, dass es irgendwie gut gehen wird.

Sorry für meine Klugscheißerei!
 
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