Auspuff zu laut

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Halli hallo
Haben seit drei Tagen einen Dodge RAM 1500 gen.3 bj 2005.
Haben jetzt das Problem das das Auto eine magnaflow Auspuffanlage drunter hat.
Sind Neulinge und der Vorbesitzer meinte das es mit der Anlage keine Probleme geben wird und die auch nicht eintragungspflichtig ist.
Waren jetzt heute beim tüv und der sagt nein 🤦
Viel zu laut kriegen wir auch nie eingetragen.
Jetzt brauchen wir einen originalen endtopf bzw orginal Anlage.
Hat zufällig jemand etwas was er los werden will?
Passt der endtopf von der Gen. 4 auch drunter?
So einen endtopf würden wir her bekommen

Danke schonmal für eure Hilfe
Liebe Grüße Scarlett
 
Hallo Scarlett und herzlich Willkommen im dodge-forum.eu


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Die Moderatoren
 
Hi Scarlett, Du musst Dich hier erst vorstellen. ;)
Holt euch doch bei kleinanzeigen einen Topf oder eine komplette orig. Anlage fü kleines Geld.
Meist ist es aber der mittlere Topf, der für die Lautstärke verantwortlich ist.
 
Danke für eure antworten 😊
Haben jetzt vll Glück und bekommen einen von einer us Werkstatt wenn er passt 😊👍
 
Hi,
hab auch einen Flowmaster drunter, nur der Topf ging auch nicht zu laut 106 db hab dann den originalen kleinen Endtopf wieder verbaut und kam dann auf 94 db und da 90 db eingetragen sind war ich in der 5db Toleranz und der Tüv hat ihn eingetragen.
 
Vielen Dank für eure Tipps und eure Hilfe haben das Auto im Moment in der Werkstatt und da kommt ein anderer Auspuff drunter mit dem die DBs passen sollten 😊
 
@Deine Mudda : wäre vielleicht dir Klitsche in Hamburg dazu fähig den einzutragen? Oder tragen die nur bestimmte Modelle (Pötte) ein?

Ansonsten wäre auch Kleinanzeigen, oder hier der Marktplatz https://www.dodge-forum.eu/forums/teile-für-fahrzeuge-zu-verkaufen-gesucht.134/ eine Anlaufstelle
Das wird vermutlich leider nichts. Wie @conchoulio schon geschrieben hat. Ansonsten einfach mal anrufen oder ihn anschreiben per WhatsApp der steht mit Rat und Tat zur Seite
 
Welcome!

Ihr wohnt alle im falschen Bundesland! 😉
Wie lange hat der RAM denn noch „TÜV“ ?
So lange würde ich da gar nichts machen.
 
der Vorbesitzer meinte das die auch nicht eintragungspflichtig ist.

Na, den würde ich zur Verantwortung ziehen. Er hat dich schlicht angelogen, was ihn nunmehr schadensersatzpflichtig macht. Da hilft es ihm auch nicht, wenn er die Mängelrechte ausgeschlossen hat. Denn in diesem Fall ist der Ausschluss der Gewährleistung unwirksam, § 444 BGB. Also warum machst du dir den Stress, dich auf deine Kosten um das Problem zu kümmern? Bei mir kämen solche Typen, die beim Verkauf vorsätzlich falsche Angaben machen, nicht so davon...
 
Na, den würde ich zur Verantwortung ziehen. Er hat dich schlicht angelogen, was ihn nunmehr schadensersatzpflichtig macht. Da hilft es ihm auch nicht, wenn er die Mängelrechte ausgeschlossen hat. Denn in diesem Fall ist der Ausschluss der Gewährleistung unwirksam, § 444 BGB. Also warum machst du dir den Stress, dich auf deine Kosten um das Problem zu kümmern? Bei mir kämen solche Typen, die beim Verkauf vorsätzlich falsche Angaben machen, nicht so davon...

Ob das so im Kaufvertrag (Beschaffenheitsgarantie) steht ist eine andere Sache. Der Rest ist in Zweifel nie gesagt worden. §444 BGB ist bei sowas ohnehin nicht durchsetzbar, ein nicht eingetragener Auspuff ist kein arglistiges Verschweigen, schon gar nicht wenn behauptet wird, dass darüber gesprochen wurde. Dann hätte sich der Käufer informieren müssen.
 
Na, den würde ich zur Verantwortung ziehen. Er hat dich schlicht angelogen, was ihn nunmehr schadensersatzpflichtig macht. Da hilft es ihm auch nicht, wenn er die Mängelrechte ausgeschlossen hat. Denn in diesem Fall ist der Ausschluss der Gewährleistung unwirksam, § 444 BGB. Also warum machst du dir den Stress, dich auf deine Kosten um das Problem zu kümmern? Bei mir kämen solche Typen, die beim Verkauf vorsätzlich falsche Angaben machen, nicht so davon...

Der 01.04. ist heute noch nicht, oder?
 
ein nicht eingetragener Auspuff ist kein arglistiges Verschweigen, schon gar nicht wenn behauptet wird, dass darüber gesprochen wurde. Dann hätte sich der Käufer informieren müssen.

Ich denke, du kennst die BGH-Rechtsprechung zu § 444 BGB nicht und auch nicht die Ratio der Norm. Zwar bezieht sich § 444 BGB wörtlich auf ein Verschweigen, jedoch greift der Erst-recht-Schluss: Ist bereits ein Verscheigen tatbestandlich, dann erst recht ein aktives Täuschen. Und der Käufer hätte sich nicht informieren müssen. Denn anderenfalls gäbe es so gut wie nie ein arglistiges Täuschen, weil sich ein Käufer immer informieren kann. Und was die Beweislast betrifft: Du weißt doch gar nicht, ob es Zeugen gibt. Und selbst, wenn ein Risiko der Beweisführung besteht: Soll man deshalb von vornherein darauf verzichten, den Verkäufer zur Rede zu stellen?
 
Ich denke, du kennst die BGH-Rechtsprechung zu § 444 BGB nicht und auch nicht die Ratio der Norm. Zwar bezieht sich § 444 BGB wörtlich auf ein Verschweigen, jedoch greift der Erst-recht-Schluss: Ist bereits ein Verscheigen tatbestandlich, dann erst recht ein aktives Täuschen. Und der Käufer hätte sich nicht informieren müssen. Denn anderenfalls gäbe es so gut wie nie ein arglistiges Täuschen, weil sich ein Käufer immer informieren kann. Und was die Beweislast betrifft: Du weißt doch gar nicht, ob es Zeugen gibt. Und selbst, wenn ein Risiko der Beweisführung besteht: Soll man deshalb von vornherein darauf verzichten, den Verkäufer zur Rede zu stellen?

Ich bin mir immer noch nicht sicher ob das ein Scherz ist.

Arglistige Täuschung setzt immer Vorsatz voraus, die Beweislast liegt beim Getäuschten. Viel Spaß bei diesem Vorhaben! Zeugen? Klar, einfach mal bei den Freunden vom Verkäufer nachfragen.

Und das alles für ein behebbares Problem von 1.000€ +-.

Alles was im Kaufvertrag nicht explizit zugesichert ist (z.B. unfallfrei) ist beweisführungstechnisch absoluter Nonsens da schon die Grundlage für eine Täuschung fehlt.
 
Also, ich bin mir sicher, es ist ein vorgezogener Aprilscherz 😊
Das, oder ein Anwalt der Arbeit braucht.😉
Un solchen Fällen empfehle ich immer "auf Erfolgsbasis".
Man kann sich nur wundern, wie schnell aus "sie können den Fall gar nicht verlieren", ein" es gibt natürlich immer ein Restrisiko" wird.🤣🤣🤣
 

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