alternative Reifengröße

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Rik

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Nochmal Hallo!

jaja, der nächste reifen-fred ich weiß :oops:

da ja jetzt gerade immer mehr über Winterreifen-Pflicht nachgedacht wird, wollte ich Euch mal fragen, ob ich zu meiner eingetragenen Größe (315/70/17) alternative Größen und somit günstigere Winterreifen eintragen & aufziehen lassen kann...
Der Tacho ist auf die jetzige Größe eingestellt, könnte man wieder umstellen, da wird sich der TÜV aber wohl nicht drauf einlassen...

Gruß
Rik
 
Hat du nicht BFG All Terrain drauf? Haben die kein Schneeflockensymbol?
 
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann genügt M+S um die Winterreifenpflicht zu erfüllen!
 
Hat du nicht BFG All Terrain drauf? Haben die kein Schneeflockensymbol?

ja, sind glaube ich AT-Reifen, ne Schneeflockesymbol habe ich aber noch nicht gesehen bzw es ist mir noch nicht aufgefallen; vllt sollte ich nochmal genau draufschauen

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann genügt M+S um die Winterreifenpflicht zu erfüllen!

ne, das Flockensymbol MUß wohl drauf sein...
 
ja, sind glaube ich AT-Reifen, ne Schneeflockesymbol habe ich aber noch nicht gesehen bzw es ist mir noch nicht aufgefallen; vllt sollte ich nochmal genau draufschauen


ne, das Flockensymbol MUß wohl drauf sein...

Bis dato ist das "Flockensymbol" nicht vorgeschrieben
Nach UN-ECE-Regelung (ECE-R 30 und 54), EG-Richtlinien (Richtlinie 92/23 EWG) und StVZO (§36) definieren sich Winterreifen über die Kennzeichnung M+S (M&S, M.S.). Dies gilt auch für so genannte Ganzjahres- oder Allwetterreifen, die so gekennzeichnet sind.
Eine nützliche Information stellt die zusätzliche Kennzeichnung mit dem "Schneeflockensymbol" (zusätzlich zur M+S-Kennzeichnung) dar, die die Wintereigenschaften dieser Reifen über einen entsprechenden Test bescheinigen. Sie ist aber nicht zwingend notwendig. Die M+S-Kennzeichnung genügt, um einen Reifen als Winterreifen oder Ganzjahresreifen kenntlich zu machen.
 
ja, sind glaube ich AT-Reifen, ne Schneeflockesymbol habe ich aber noch nicht gesehen bzw es ist mir noch nicht aufgefallen; vllt sollte ich nochmal genau draufschauen


ne, das Flockensymbol MUß wohl drauf sein...


Ich hab noch BFG AT hier liegen, da ist die Schneeflocke drauf
 
so, "M+S" steht drauf, also schonmal die erste Hürde genommen
8)


aber nun nochmal die Frage, welche Reifengrößen ("kleiner" (weil günstiger) speziell für den Winter) kann ich denn noch "offiziell" fahren und sogar eintragen lassen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
so, "M+S" steht drauf, also schonmal die erste Hürde genommen
8)


aber nun nochmal die Frage, welche Reifengrößen ("kleiner" (weil günstiger) speziell für den Winter) kann ich denn noch "offiziell" fahren und sogar eintragen lassen?


Welche Reifengröße steht denn inner Tür aufm Aufkleber?
 
hallo ryck,
laut meines wissens darfst du nur die größe fahren die in deinen papieren steht und der tacho muß natürlich angepasst sein. du kannst auch nicht 2 verschiedene größen eintragen lassen. also das heißt, du mußt dich definitiv für eine größe entscheiden und die muß in die papiere eingetragen werden.
ich habe meine 315er vom tüf bestätigen lassen und habe zur auflage mit drin stehen, dass alle anderen größen in der zulassung ausgetragen werden müssen.
 
hi rik,

ich weiß zwar nicht, ob es bei Amis anders ist (wegen der Einzelabnahme..), aber in der Zulassungsbescheinigung Teil I, stehen generell nur die Mindestanforderung, und durch Herstellerfreigaben dürfen auch andere Rad-Reifen-Kombinationen gefahren werden, obwohl sie nicht im Schein stehen. Denn:
Alle Kombinationen stehen in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch COC-Papiere genannt), nur da wird auch das nächste Problem sein...

Was bei mir ziemlich shice ist, da beim Import der Wagen auf 275/60 R20 stand :cry: , somit würde ich sagen habe ich ein größeres Problem.
Ich denke dass ich dadurch eher ne Einzelabnahme brauche, um etwas kleineres zu fahren.

Andersherum sollte ein Dodgedealer dir die freigegebenen Rad-Reifen-Kombinationen mitteilen bzw. aushändigen können.
 
265/70/17, aber da paßt der Tacho ja nicht mehr zu
;)

Rik, das ist so nicht richtig! Solange sich der Abrollumfang nicht mehr als 3% ändert, darfst du die drauf machen ohne Tachoangleichung. Vorrausgesetzt ist natürlich, daß der Tacho nicht weniger anzeigen darf als du tatsächlich fährst. Das heißt, der Tacho darf nur mehr anzeigen (3%).

Wegen dem Eintragen fragst einfach mal bei DEKRA, TÜV oder GTÜ nach.

Wenn du jetzt 315/70 R 17 drauf hast und willst 265/70 R 17 drauf machen ändert sich doch an dem Abrollumfang nichts. Die 315 bzw 265 bezeichnen doch nur die Reifenbreite und nicht die Höhe und damit ist die unabhängig für den Abrollumfang. Wichtig sind noch die Traglast der Reifen und der Geschwindigkeitsindex. Die Traglast ist abhängig von der zulässigen Achslast und der Geschwindigkeitsindex ist bei M+S Reifen nicht ganz so tragisch, da du dir nen Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für die Reifen in Sicht kleben kannst.
 
@ rumtreiber
Wenn du jetzt 315/70 R 17 drauf hast und willst 265/70 R 17 drauf machen ändert sich doch an dem Abrollumfang nichts. Die 315 bzw 265 bezeichnen doch nur die Reifenbreite und nicht die Höhe und damit ist die unabhängig für den Abrollumfang. Wichtig sind noch die Traglast der Reifen und der Geschwindigkeitsindex. Die Traglast ist abhängig von der zulässigen Achslast und der Geschwindigkeitsindex ist bei M+S Reifen nicht ganz so tragisch, da du dir nen Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für die Reifen in Sicht kleben kannst.[/quote]

hier liegst du aber voll in deiner aussage daneben!
der 315er hat einen erheblich größeren Abrollumfang als der 265er, denn dieses bezeichnet nicht nur die breite des reifens, sondern steht prozentual berechnet zur höhe.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hi,

rechne es mal aus.
U = Durchmesser mal pi (3,14)

das macht gute 22cm abrollumfang theoretisch aus..................wer rechenfehler findet darf gerne korrigieren

ciao
markus
 
Hallo, der Winter kommt und steh bis jetzt ohne Winterreifen da.

Ich habe bei Ebay folgende Reifen+Felgen gefunden(ich weiß,sind klein hässlich aber würden mir im Winter völlig ausreichen).

Link: https://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=170552636756&ssPageName=STRK:MEWAX:IT

Nun meine Frage, ich habe einen 2003 QC 2WD und die Felgen sind 16Zoll, kann ich die auch nehmen oder bekomme ich Probleme mit der Bremse(wegen schleifen und so)?


Grüße Ferdi
 
@ rumtreiber
Wenn du jetzt 315/70 R 17 drauf hast und willst 265/70 R 17 drauf machen ändert sich doch an dem Abrollumfang nichts. Die 315 bzw 265 bezeichnen doch nur die Reifenbreite und nicht die Höhe und damit ist die unabhängig für den Abrollumfang. Wichtig sind noch die Traglast der Reifen und der Geschwindigkeitsindex. Die Traglast ist abhängig von der zulässigen Achslast und der Geschwindigkeitsindex ist bei M+S Reifen nicht ganz so tragisch, da du dir nen Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für die Reifen in Sicht kleben kannst.

hier liegst du aber voll in deiner aussage daneben!
der 315er hat einen erheblich größeren Abrollumfang als der 265er, denn dieses bezeichnet nicht nur die breite des reifens, sondern steht prozentual berechnet zur höhe.[/quote]


Naja kann auch sein, daß ich falsch liege. Dann mal sorry. Aber ich dachte die 1. Zahl ist die Reifennennbreite, die 2. Zahl ist dann das Breiten-Höhenverhältnis prozentual.

So steht es auch bei Fulda auf der Internetseite. https://www.warum-winterreifen.de/kaufberatung/reifengroesse/erklaerung-reifengroesse.php
 
Rik, das ist so nicht richtig! Solange sich der Abrollumfang nicht mehr als 3% ändert, darfst du die drauf machen ohne Tachoangleichung. Vorrausgesetzt ist natürlich, daß der Tacho nicht weniger anzeigen darf als du tatsächlich fährst. Das heißt, der Tacho darf nur mehr anzeigen (3%).

Wegen dem Eintragen fragst einfach mal bei DEKRA, TÜV oder GTÜ nach.

Wenn du jetzt 315/70 R 17 drauf hast und willst 265/70 R 17 drauf machen ändert sich doch an dem Abrollumfang nichts. Die 315 bzw 265 bezeichnen doch nur die Reifenbreite und nicht die Höhe und damit ist die unabhängig für den Abrollumfang. Wichtig sind noch die Traglast der Reifen und der Geschwindigkeitsindex. Die Traglast ist abhängig von der zulässigen Achslast und der Geschwindigkeitsindex ist bei M+S Reifen nicht ganz so tragisch, da du dir nen Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für die Reifen in Sicht kleben kannst.


den Zahn kann ich Dir auch ziehen
;)
Ansonsten hätte ich ja nach der Umrüstung auf die 315er nicht den Tacho anpassen lassen müssen
;)

also soo einfach ist das nicht mit dem eintragen und umtragen in den Paieren
 
Sooo!!! Ich hab jetzt nochmal den Rechner bemüht. Und in der Tat.. es kommt ne Abweichung von satten 8 % raus. Ich streue mir Asche aufs Haupt, gelobe Besserung...Ihr dürft mich prügeln. :oops: :oops: :oops:
 
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