Abschliessender Erfahrungsbericht LKW / PKW / Pickup

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Hallo,
Ich habe mich nach diversen Studien der hiesigen Foreneinträgen daran gemacht mein Dodge 2500 irgendwie als das versteuert zu bekommen was das Fahrzeug auch ist.
Hier mein Erfahrungsbericht:
habe zuerst wie in einigen Foreneinträgen Einspruch gegen die Einstufung "PKW" eingelegt. Die 1. Ablehnung war recht kurz und knapp, Nein nach blablabla ist Ihr Auto als PKW einzustufen. Am Ende steht dagegen kann man Einspruch einlegen, also noch eine Mail geschrieben mit Einspruch. Zeitgleich habe ich den Eintrag "LKW offener Kasten (0200)) in N1BGE beim Tüv ändern lassen. Das war bei denen 1 Blick, einmal Fahrgestellnummer kontrolliert und Bericht geschrieben. Kosten ~70 Euronen.
Dabei ist wirklich zu beachten das ihr genau darauf besteht das es N1BGE wird. Mein Prüfer meinte auch das er die Einstufung ohne das "G" für Geländefahrzeug machen würde weil es für ihn das gleiche bedeutete. Nein sagte ich, bitte N1BGE!
Mit dem Bericht dann Termin bei Verkehrsamt geholt, und Eintrag ändern lassen.
Als 1. fragte die Bearbeiterin nach einer EVB meiner Versicherung. Ich bekam Schnappatmung und fragte warum. Darauf meinte sie, na weil doch wohl einen LKW zum PKW machen wollen.
Ich darauf: Nein, von einen LKW offener Kasten zu einen Pickup.
Die Sachbearbeiterin war voll abgenervt, weil die den Unterschied für absolut lächerlich fand. Nachdem ich ihr aber sagte was das an Steuer und so bedeutet sagte sie nur: Seit der Zoll statt Eindringlinge zu fangen nur noch im Büro Gelder der Bürger eintreiben, drehen die völlig ab. Wörtlich: Ein armseliger Haufen Lakaien die Geld eintreiben müssen weil sonst Hartz4 droht. Die haben kein Feindbild mehr.
Aber Änderung hat sie gemacht. Neuer Fahrzeugbrief, neuer Schein, neue Siegel, Kosten 15 Euro. 20 Minuten Arbeit der Sachbearbeiterin die nur mit Kopf schüttelte. Welch ein Wahnsinn!
Nach ein paar Tagen bekam ich 2 Briefe vom Zoll. 1. Ablehnung der Einstufung zum LKw, 2. Neuberechnung der Steuer: Statt 390 Euro PKW, nun 210 Euro für Pickup.
Viel Scherereien und Arbeit, 2 Tage verlorene Zeit für mich und den Staatsdienern dieser Stadt, aber am Ende mit guten Ausgang!
Viele Grüße
Hero
 
Und N1 BE reicht auch völlig aus
:!:
:mrgreen:
 
Und N1 BE reicht auch völlig aus
:!:
:mrgreen:

Richtig. Das BE ist hier das entscheidende für den Zoll.
Der TE muss jetzt aufpassen, wenn er kein 4WD hat, könnten bei der nächsten Kontrolle oder TÜV dann Probleme auftauchen, falls falsch geschlüsselt.
Wobei ich mich jetzt schon frage, ich habe das hunderte Male im Fratzenbuch erklärt, Dateien geschrieben, hier den kompletten Post, der sogar angepinnt wurde.... wieso besteht man trotzdem auf das G ?
 
Ist mir auch nicht klar warum man auf das "G" bestehen soll. Habe ich hier so gelesen das man drauf achten sollte. Mein Eisenschwein ist ein Allrad daher ist der Eintrg ja richtig.
Komischerweise hatte der Prüfer erst gesagt das er das G weglassen will.
Also wie gesagt ich weiß nicht ob das "G" gebraucht wurde.
Wichtig ist nur das erreichte Ziel, keine PKW Steuer.
Weiß nun garnicht ob ich mit der neuen Eintragung am Sonntag mit Anhänger auf die Autobahn darf. LKW ist es ja nun nach Schein nicht mehr!

Gruß
Hero
 
Nein, G wird nicht gebraucht! Hab auch nur N1BE

GRUß Lutz
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es ist und bleibt ein Lkw. Konkret steht es so im Schein.

Als Unterkategorie pickup

write by blueskyofheaven

Ich Frage mich bis heute warum die Leute nicht lesen können was in ihren Papieren steht...
 
Lesen ist das Eine,es aufnehmen ,verarbeiten und verstehen,ist das Andere :idea: :idea:
 
Hallo,
an meine 3 Vorposter:
Danke, lesen kann ich. Unqualifizierte Äusserungen bringen niemanden weiter.
Und von wegen, es ist und bleibt ein LKW. Was soll denn das!!!
In meinem neuen umgeschriebenen Fahrzeugschein steht da, wo vorher LKW offener Kasten stand nun:
N1G Geländefz.GÜ.B.3,5 T Pick-up

Also nix mehr von LKW.
Vielleicht hatte der, bei dem ich hier im Forum gelesen hatte das man auf das "G" achten sollte, genau deshalb dies beschrieben. Eventuell ändert das "G" das Fahrzeug von einem LKW zu einem Geländewagen.
Daher nun weiterhin die Frage: Darf ich nun Sonntags mit Anhänger auf die Autobahn?

Danke
Gruß
Hero
 
Hallo,
an meine 3 Vorposter:
Danke, lesen kann ich. Unqualifizierte Äusserungen bringen niemanden weiter.
Und von wegen, es ist und bleibt ein LKW. Was soll denn das!!!
In meinem neuen umgeschriebenen Fahrzeugschein steht da, wo vorher LKW offener Kasten stand nun:
N1G Geländefz.GÜ.B.3,5 T Pick-up

Also nix mehr von LKW.
Vielleicht hatte der, bei dem ich hier im Forum gelesen hatte das man auf das "G" achten sollte, genau deshalb dies beschrieben. Eventuell ändert das "G" das Fahrzeug von einem LKW zu einem Geländewagen.
Daher nun weiterhin die Frage: Darf ich nun Sonntags mit Anhänger auf die Autobahn?

Danke
Gruß
Hero

Servus, wenn unqualifizierte Äußerungen keinen weiter bringen... warum tätigst Du sie dann ?
Ein Schaf, mit der Herde schwimmend, die alle nach N1(G)BE rufen..... aber hast keine Ahnung, was es bedeutet.
Ich habe es im angepinnten Beitrag erklärt, dort ist die Bedeutung nachzulesen.

Um dir auf die Sprünge zu helfen..... Welche Fahrzeugart betreibt Güterbeförderung ? Ob es nun ein Kraftwagen oder ein Geländefahrzeug zur Güterbeförderung ist.... Wurscht. Es ist und bleibt ein LKW.

Paragraph 31 der StVO..... da steht drin was Du darfst und was nicht. Wenn Du hier einfach nur wieder ein JA aufschnappst, ohne es zu verstehen, dann hilft dir das im Ernstfall nicht weiter.... Herr Polizist... die im Dodgeforum haben gesagt, ich darf das.....
Übrigens ist das auch ein angepinnter Beitrag.
 
@ Henere:

Habe den §31 komplett gelesen. LKW und Geländefahrzeuge sind ein großer Unterschied.
Ich komme zu dem Schluss Du bist einfach nur ein Klugscheissender Schnacker!

Ich wollte in diesem Forum einfach nur meine Erfahrungen mit der derzeit suboptimalen Einstufungen LKW / PKW für unsere Ram's beitragen.
Es gibt bestimmt viele die verunsichert sind das sie obwohl LKW im Schein steht dennoch PKW Steuer zahlen sollen.
Für diejenigen wie ich z.B. mit Benzinmotor ist der Unterschied vielleicht lächerlich. Doch für die RAM Fahrer mit riesigen Dieselmotor ist dies evtl. bei vielen ein K.O. Kriterium.

Also speziell durch Dich werde ich nun einfach nichts mehr derartiges schreiben.

*Beleidigungen werden gelöscht" Bitte unterlassen, sonst werden wir eine temporäre Sperre aussprechen.

Und übrigens: Mit meinem Fahrzeugschein Eintrag N1GBE Pick up darf ich nunmehr Am Sonntag bei LKW Fahrverbot mit Anhänger Fahren. Habe direkt beim KBA angefragt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du Knallschote willst weder lesen noch verstehen.
Ob es nun ein LKW ist, oder ein geländefähiger LKW ..... spielt KEINE ROLLE. DIe Aufbauart ist entscheidend für die Steuer. Eine andere Aufbauart ändert noch lange nicht die Fzg-Klasse.

Solche Vögel wie Du versauen einem die Lust unwissenden noch weiter zu helfen.

Ich beende diesen Text mit einem Zitat von Gottfried „Götz“ von Berlichingen zu Hornberg.
 
:lol: :lol: :lol:
Ich könnt ich wegschmeissen ab euch, das ist ja besser als Komedie :lol: !!!!
Es ist tatsächlich so geregelt das jedes Bundesland für sich eine Automatische und eine Persönliche Einstufung hat.
Wenn einer von euch einen Crew Cab hat und der als LKW steuerlich eingestuft worden ist ... egal ob im Schein LKW offen Kastenwagen oder sonst was steht...hat er einfach glück gehabt. Da bei eienem Crew Cab die Ladefläche weniger als 52% der lägen im vergleich zum Innenraum beträgt.
Mein Quad Cab wurde zuerst automatisch als LKW eingestuft..nach dem Eintrag der Gas anläge wieder auf auf PKW da eine persönliche Prüfung vorgenommen wurde.. dann hab ich beim Zoll angerufen und musste ihn ausmessen lassen und die haben dann festgestellt das beim Quad Cab die Ladefläche länge mit 52% LÄNGER als der Innenraum und somit gut ist!!
Und natürlich darf man auch am Sonntag mit einem Anhänger fahren solange das Fahrzeug nicht gewerblich genutzt wird. Denn wenn doch dann wäre eh ein Digitaler Tachograph mit einer Fahrerkarte wie bei einem LKW fällig sobald eine Anhängerkupplung montiert ist und das Gesamtgewicht 3,5t überschreitet.
;)


Gruss
Remi
 
@ Henere:

Habe den §31 komplett gelesen. LKW und Geländefahrzeuge sind ein großer Unterschied.
Ich komme zu dem Schluss Du bist einfach nur ein Klugscheissender Schnacker!

Ich wollte in diesem Forum einfach nur meine Erfahrungen mit der derzeit suboptimalen Einstufungen LKW / PKW für unsere Ram's beitragen.
Es gibt bestimmt viele die verunsichert sind das sie obwohl LKW im Schein steht dennoch PKW Steuer zahlen sollen.
Für diejenigen wie ich z.B. mit Benzinmotor ist der Unterschied vielleicht lächerlich. Doch für die RAM Fahrer mit riesigen Dieselmotor ist dies evtl. bei vielen ein K.O. Kriterium.

Also speziell durch Dich werde ich nun einfach nichts mehr derartiges schreiben.

Du bist das "Leck mich" Kriterium für alle Foren.

Hast Recht und so, sonn Dich, Fick Dich. Hoffe es gibt hier die Möglichkeit solche Typen wie Dich zu blocken.

Und übrigens: Mit meinem Fahrzeugschein Eintrag N1GBE Pick up darf ich nunmehr Am Sonntag bei LKW Fahrverbot mit Anhänger Fahren. Habe direkt beim KBA angefragt.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten.
 
:lol: :lol: :lol:
Ich könnt ich wegschmeissen ab euch, das ist ja besser als Komedie :lol: !!!!
Es ist tatsächlich so geregelt das jedes Bundesland für sich eine Automatische und eine Persönliche Einstufung hat.
Wenn einer von euch einen Crew Cab hat und der als LKW steuerlich eingestuft worden ist ... egal ob im Schein LKW offen Kastenwagen oder sonst was steht...hat er einfach glück gehabt. Da bei eienem Crew Cab die Ladefläche weniger als 52% der lägen im vergleich zum Innenraum beträgt.
Mein Quad Cab wurde zuerst automatisch als LKW eingestuft..nach dem Eintrag der Gas anläge wieder auf auf PKW da eine persönliche Prüfung vorgenommen wurde.. dann hab ich beim Zoll angerufen und musste ihn ausmessen lassen und die haben dann festgestellt das beim Quad Cab die Ladefläche länge mit 52% LÄNGER als der Innenraum und somit gut ist!!
Und natürlich darf man auch am Sonntag mit einem Anhänger fahren solange das Fahrzeug nicht gewerblich genutzt wird. Denn wenn doch dann wäre eh ein Digitaler Tachograph mit einer Fahrerkarte wie bei einem LKW fällig sobald eine Anhängerkupplung montiert ist und das Gesamtgewicht 3,5t überschreitet.
;)


Gruss
Remi

Sorry, nicht alle CrewCab haben eine gleiche Länge der Ladefläche.... ich hab zB die 6.4er an meinem CC. Die meisten nur 5,7".

Da wird auch nix mehr persönlich eingestuft, der Zoll-Computer entnimmt dem Fahrzeugschein die Daten der Felder J und 4. Danach wird versteuert. Kommt jetzt ein Einspruch, dann kommt das persönliche dran mit vermessen .... Kannst aber alles hier nachlesen, mag die tibetanische Gebetsmühle nicht wieder und wieder andrehen... https://www.dodge-forum.eu/viewtopic.php?f=81&t=53427
Zwischen 50 und 55% erfolgt eine Betrachtung der möglichen Zuladung... ach was schreib ich.. steht alles in dem Link, der sogar angepinnt ist.
 
Und natürlich darf man auch am Sonntag mit einem Anhänger fahren solange das Fahrzeug nicht gewerblich genutzt wird. Denn wenn doch dann wäre eh ein Digitaler Tachograph mit einer Fahrerkarte wie bei einem LKW fällig sobald eine Anhängerkupplung montiert ist und das Gesamtgewicht 3,5t überschreitet.
;)


Gruss
Remi

Ob 10 0200, N1(G)BA oder BE.... aber der ######## kann ja lesen und verstehen. Und das KBA höchstpersönlich hat es ihm ja bestätigt. Also.... ein LKW ist kein Geländefahrzeug... oder doch ? Mensch, das ist aber auch alles so schwer zu verstehen....
:P
:twisted: :mrgreen:
 
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