Abschleppstange

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meti

Mannschaftskabine
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Kelheim
Ich hätte gern mal eure Meinungen. Bitte nicht sinnlos zerlabern.

Und zwar möchte ich mir eine Abschleppstange zulegen.
Da gibts zur Auswahl mehrere Varianten.

Meine Kriterien:
- Zuglast mindestens 3500kg
- einfache Handhabung
- Aufnahme am Zugfahrzeug an der Anhängerkupplung
- zerlegbar oder zusammenschiebbar

Hab mir aktuell die da ausgesucht: https://www.prolux-shop.com/de_de/telematic-abschleppstange.html

Nur das ist halt verdammt viel Geld dafür das man das Ding vermutlich selten bis nie brauchen wird ...

Wer hat ne Abschleppstange, welche habt ihr und wie seid ihr damit zufrieden?
 
Da hast du schon den Platzhirsch rausgesucht. Die Stange ist echt top und jeden Pfennig wert.

Aber die kleine würde reichen. Wann zieht man wirklich was mit 5t. Ich würde mir lieber noch ein 10t Abschleppseil anschaffen mit hoher Belastbarkeit falls du mal wen aus dem Graben ziehen musst. Dieses braucht eine gute Federung. Wenn er dann rausgezogen ist kannst du eine normale Abschleppstange anbringen und gemütlich heimrollen.
 
Warum brauchst du unbedingt eine stange?


Langes Abschleppseil ist doch besser und lässt sich im ram auch besser unterbringen?!?

write by blueskyofheaven
 
Stahlrohr nehmen, und selbst die Aufnahmen dran schweissen.
Bzw im Landwirtschaftlichen Zubehör mal schauen, da gibt es alles mögliche für relativ kleines Geld.
 
Stahlrohr nehmen, und selbst die Aufnahmen dran schweissen.
Bzw im Landwirtschaftlichen Zubehör mal schauen, da gibt es alles mögliche für relativ kleines Geld.

So hatte ich das auch schon immer mal vor. das einzige kleine Fragezeichen ist dieser "Karabiner" an der Abschleppseite der Stange. Weißt du, ob es da was gibt ? Oder ist da Eigeninitiative angesagt ?

Allgemein ist so ´ne Stange natürlich nicht verkehrt, zumal man das abzuschleppende Fahrzeug auch bremsen kann (wenn du so´ne Birne hinten drin sitzen hast, der es nicht schafft, das Seil straff zu halten
;)
).
 
oha...fast 400 kracher sind aber schon eine Hausnummer...oder :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:



wozu brauchst du so ein "teil"...vielleicht doch selber bauchen oder bauen lassen :shock:
 

Anhänge

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...
Allgemein ist so ´ne Stange natürlich nicht verkehrt, zumal man das abzuschleppende Fahrzeug auch bremsen kann (wenn du so´ne Birne hinten drin sitzen hast, der es nicht schafft, das Seil straff zu halten
;)
).

Ich fahre auch lieber mit Stange als mit Seil, besonders wenn der abgeschleppte ohne BKV unterwegs ist.
Allerdings hatte ich schon ne "Birne" hinten drin sitzen, die (statt zu bremsen) mein Zugfahrzeug quer geschoben hat. Hat mich ne Rolle seitwärts gekostet. :roll:

Zur Stange:
Leider kenne ich keine günstigen Stangen mit Kupplungskopf, aber die Dinger sind erste Wahl sofern eine AHK vorhanden ist.
 
Also den Kugelkopf an ne Stange anzubringen ist wohl das geringste Problem. Als Karabiner sollte man sowas nutzen:

PW-FP30.jpg


Materialaufwand 20€, plus 1 Kiste Bier beim Schweisser.
 
Ich hab mir eine selbst gebaut, alte Runddeichsel von einem Schrotthänger und ein Teil gedreht was ich hinten reinstecke. Da ist ein stabiler Schäkel angeschweißt und zwei um 90 Grad versetzte Bohrungen. So kann ich den Schäkel senkrecht oder waagerecht drehen, je nachdem wie die Öse vom abzuschleppenden Auto steht.

Stange hat, gegenüber dem Seil, einen riesen Vorteil. Du darfst, wenn du Klasse 2 hast, abgemeldete, nicht fahrbereite Autos abschleppen.
;)
Sicherung von der Spritpumpe ziehen und man spart sich das Kurzzeitkennzeichen oder den Hänger. Zumindest im näheren Umfeld, weil Autobahn ist nicht.
 
...
Stange hat, gegenüber dem Seil, einen riesen Vorteil. Du darfst, wenn du Klasse 2 hast, abgemeldete, nicht fahrbereite Autos abschleppen.
;)
...

Bist du dir da sicher?
Meines Wissens ist das Schleppen und nicht Abschleppen und dazu ist eine Genehmigung notwendig.
 
Sind ja bereits sehr interessante Aussagen dabei.

Für mich gilt: Selbermachen is nicht. Wenn dann doch mal was sein sollte mit ner selbstgebastelten Stange gibts noch massiv Ärger mit den Versicherungen und der Rennleitung.
Steht in keinem Verhältnis zur Ersparnis.

Klasse 2 braucht’s nicht. Der alte 3er reicht nicht. Aber wenn der alte 3er in den Kartenführerschein umgetauscht wurde entfällt die Achszahleinschränkung beim Hänger.

BE, C1E und CE haben keine Achsbeschränkung auf eine Achse ... kannst also auch Drehschemelhänger fahren ...
Wobei das mit dem Schleppen bzw. Abschleppen eines abgemeldeten nicht fahrbereiten Autos ein Punkt ist der noch zu klären ist.
 
Ziemlich sicher, wird hier so gemacht, hat noch nie Ärger geben.

Nach dieser Aussage ist telefonieren am Steuer aber auch erlaubt.
;)
Wird immer wieder gemacht und gibt (fast) nie Ärger.
:-D


Wie´s rechtlich genau ist, weiß ich jetzt auch gar nicht mehr. Auf jeden Fall gibt es einen Unterschied zwischen Schleppen und Abschleppen. Die Fleppe spielt ´ne Rolle und Autobahn ist ja sowieso tabu (wenn man da liegen geblieben ist, muß man die nächste Abfahrt runter).
 
Fürs abschleppen nicht verkehrssichere, abgemeldete Autos benutze ich einen Anhänger.

Was habt ihr denn vor?
 
entfällt die Achszahleinschränkung beim Hänger.


Ja... das ist aber nicht das Problem. Ein PKW ist per Definition der geltenden Gesetze kein Anhänger! Ganz einfach weil ein PKW einen eigenen Antrieb hat. Und es spielt keine Rolle ob der funktioniert oder nicht oder auch gar nicht eingebaut ist. Ohne Schleppgenehmigung darf man NUR Anhänger ziehen, egal mit welchem Schein. Man darf nur Abschleppen.. z.B. ein defektes Fahrzeug von der einen Schrauberbude in eine Andere schleppen ist "Schleppen" und nur mit entsprechender Erlaubnis zulässig.
Abschleppen (§ 15a StVO) ist das Ziehen eines liegengebliebenen Fahrzeuges im Rahmen der Nothilfe mit dem Ziel der Ortsveränderung zur

Behebung der Betriebsunfähigkeit,
Verwertung des Fahrzeuges,
Vernichtung des Fahrzeuges.

Schleppen
ist das Mitführen eines betriebsfähigen oder betriebsunfähigen Kraftfahrzeuges auf dessen eigenen Rädern hinter einem anderen Kfz, sofern es sich nicht um ein Abschleppen handelt. Grundsätzlich dürfen zwar Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kfz bestimmt sind, nicht als Anhänger betrieben werden, die Verwaltungsbehörde kann jedoch Ausnahmen genehmigen. Näheres regelt § 33 StVZO. Unterschieden wird in vom Straßenverkehrsamt genehmigtes und in ungenehmigtes Schleppen. Beim genehmigten Schleppen ist eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 33 Abs. 1 StVZO des zuständigen Straßenverkehrsamtes mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Meti, wenn Du eine Stange brauchst, dann kauf Dir was rechtes. Alles andere ist doch untauglich und oder gefährlich.

Dein Vorschlag der Stange sieht schon sehr robust und zugfähig aus. Es stellt sich lediglich die Frage, brauchst Du diese auch?

Ansonsten ein gutes Abschleppseil.
 
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