2500er als LKW über 3,5 Tonnen: V-Max Begrenzer und EG-Kontrollgerät...

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Gummiente

Einzelkabine
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Hallo zusammen,

war heute beim TÜV um mal blöd nachzufragen, was ich für eine Auflastung auf das originale zulässige Gesamtgewicht meines RAMs machen muss.
Aktuell läuft er auf 3500kg. Original laut Aufkleber in der Tür gehen 3991kg.

Folgende Schritte müssten nun durchgeführt werden:

1.
Aufkleber in der Tür fotografieren, zu einem Spezi vom TÜV schicken, der dann daraus ein Datenblatt erstellt worauf er die 3991kg bestätigt. Denn der TÜV-Prüfer vor Ort könne ja nicht entscheiden, ob der Aufkleber original ist. Ja ne, ist klar. Aber der TÜV-Spezi in Irgendwo entscheidet das dann anhand eines Fotos.
135€. Dafür das ein amtlich anerkannter Prüfer keine Verantwortung mehr übernehmen möchte. OK, ärgert mich, bekomme ich aber hin.

2.
Es muss ein Geschwindigkeitsbegrenzer verbaut werden. Klar 80km/h sind erlaubt. Abgeriegelt wird meine ich bei 89km/h.
Das kann ich nachvollziehen.

3. (und da bin ich dann ausgestiegen)
Es muss ein EG-Kontrollgerät verbaut werden. Ich meinte hierzu: ich fahre nur privat! Ich habe kein Gewerbe!
Der Prüfer meinte privat oder gewerblich interessiert erstmal nicht. Ich könne zwar bei einer Privatfahrt das Gerät "ausschalten", aber von der Einbauvorschrift an sich sei ich trotzdem betroffen.

Und das ist jetzt tatsächlich die Frage. Stimmt das alles so? Was soll der Mist? Ich brauche einfach nur mehr Zuladung für meine Urlaubsfahrten. Niemals nie gewerblich. Und trotzdem dieses Gerät einbauen? Kann das sein?

Und dann beschäftigt mich noch eine Frage. Und zwar gehts um Zuggesamtgewicht. Nehmen wir an, ich würde einen 5th-Wheel Trailer aufsatteln wollen und ich käme damit auf ein Zuggesamtgewicht von über 7,5 Tonnen. Was ändert sich dann noch zusätzlich? Brauche ich dann doch ein EG-Kontrollgerät auch für private Fahrten? War da nicht auch plötzlich LKW Maut fällig?
Und abschließend: wer baut mir denn überhaupt sowas ein? Geschwindigkeitsbegrenzer? Geht das so ohne weiteres beim RAM?

Ursprünglich wollten wir eine Wohnkabine draufsetzen, aber das wird leider nichts. Dafür reichen nichtmal die 3991kg...



Danke, Gruß, Flo
 
Welches Baujahr? Könnte mir vorstellen das wenn zb der Gen3 elektrisch auf 160 begrenzt ist das man diesen Wert auch umprogrammieren kann.
 
Frag den Gustl vom Funhouse 66 in Landsberg, da die dort diese riesen Hänger verkaufen und RAMs Ihr Hauptgeschäft ist, wissen die sicher Bescheid. Lass uns danach daran teilhaben.
 
...
Ursprünglich wollten wir eine Wohnkabine draufsetzen, aber das wird leider nichts. Dafür reichen nichtmal die 3991kg...



Danke, Gruß, Flo

Erst mal würde ich alternativ zu einem anderen TÜV, DEKRA, ... gehen und eine zweite Info einholen.

Zu den 3991kg:
Viele RAM 1500 sind in D mit 3,5t zugelassen, obwohl der Wagen in den Staaten bei nur ca 3,2t liegt. Diese Eintragung ist möglich, weil die Achslasten von je 1770kg in Addition die 3,5t hergeben.
Vielleicht ist bei deinem 2500 ja ähnliches möglich.

Zum EG-Kontrollgerät kann ich nichts sagen.
 
Der TÜVer redet Quatsch!!!!

Ausnahmen von der AUSRÜSTPFLICHT nach VO (EG) 561/2006 Kapitel 1, Artilel 3:
h) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5t, die zur NICHRGEWERBLICHEN Güterbeförderung verwendet werden

Also, du musst kein Kontrollgerät einbauen!!!(In solchen Fällen lohnt es sich einfach mal die einschlägigen EU-Verordnungen zu lesen... Da findet sich eigentlich immer was womit man den TÜVer aushebeln kann
;-)
 
Korrekt, bei ausschließlich privater Nutzung muß es nicht eingebaut werden

Begrenzung muß jedoch schon gemacht werden. Bei Interesse melde dich, das habe ich auch schon für andere Kunden programmiert und eine entsprechende Bescheinigung für den TÜV ausgestellt


p.s. bei einem Sattelauflieger gelten übrigens andere Gewichtsgrenzen, bzw. es wird anders gerechnet
 
Wow so viele gute Antworten. Danke euch.

Monstertruck: es ist ein 2006er RAM. Ich habe den Tacho schon einmal umprogrammieren lassen, weil sich die Reifengröße geändert hat. Das ging bei Dodge Händler problemlos per Zahlung in die Kaffeekassen. Könnte also mit der Begrenzung hier auch gehen.

Buchy: Funhouse66 ist tatsächlich eine gute Adresse. Hatte mit dem mal Kontakt wegen einem anderen 2500er den er zum Kauf da hatte. Sehr bemüht. Sehr geduldig und vor allem ehrlich. Den kann ich fragen.

@Ja, werde heute nochmal zu zwei anderen TÜVern fahren. Kennt man ja. Geht hier leider schon seit Jahren so, dass keiner mehr für sein Handeln Verantwortung übernehmen will. Nicht nur beim TÜV, gilt allgemein. Aber gut.
Die Sache mit den Achlasten habe ich auch mal verfolgt bin aber da überall nicht weitergekommen. Eine Addition würde bei mir 5100kg bringen. Die bräuchte ich ja garnicht. 4,6 würden vermutlich für eine Kabine meiner Wahl reichen. Büsching ging etwas in die Richtung: 5% über der original Werksangabe. Damit wäre ich bei 4190kg. Hat mich nicht weitergebracht....

@stero11: Sowas hab ich gesucht. Danke. Nur gestern war ich so Banane nach diesen ganzen Aussagen, dass ich garnicht mehr durchgeblickt habe, wo ich suchen soll.

@ Oliver: Das Angebot klingt natürlich gut. Und deine Kunden hatten damit keine Probleme beim TÜV? Der Prüfer von gestern hat mir ja sogar unterstellt, dass ich den Original-Daten Aufkleber in der Fahrertür ja fälschen könnte und er deshalb die Daten nicht verwerten kann...Der meinte ich muss mit der Begrenzung zu einem amtlich anerkannten Tachodienst. Also den Tachodienst der hier bei uns in der Firma die Fahrzeuge macht hat beim RAM nur Fragezeichen auf der Stirn. Und das kann ich ihm nichtmal verübeln.



Nochwas. Gibts hier nen Fred, in dem mal alle "Nachteile" der Zulassung über 3,5 Tonnen aufgelistet sind? Ich versuche das gerade mal zu sammeln. Mit fast allen komme ich klar.
- 80km/h
- jährlich TÜV
- Einfahrtsbeschränkungen in gewisse Straßen
- Parken auf dem Gehweg...

Wo ich noch total unsicher bin ist die Sache mit dem Sonntagsfahrverbot mit bspw. mit Wohnauflieger. Unter und über 7,5 Tonnen Zuggesamtgewicht.
Und mit der Maut. Hier in DE schlägt die Maut ab 7,5 Tonnen zu. Aber wir wollen ja auch ins EU Ausland mit dem Camper. Teilweise sind die Mautsätze mit LKW unter 3,5t schon kaum bezahlbar. Mein RAM hat leider Euro2...


Gruß, Flo
 
Der meinte ich muss mit der Begrenzung zu einem amtlich anerkannten Tachodiens
ich muss mit der Begrenzung zu einem amtlich anerkannten Tachodienst
Das ist leider richtig, denn irgendwie muss ja bestätigt werden, das die Kiste tatsächlich abriegelt.
Das kannst Du mit AlfaOBD bequem selbst erledigen, genauso wie eine andere Reifengrösse zu programmieren.

Ich bin seinerzeit zu einer Tuningbude gefahren (andere Reifengrösse), die einen Leistungsprüfstand haben. Das ausgedruckte Protokoll reichte dem Prüfer, um die Tachoänderung anzuerkennen.
 
Unserm TÜV-Mensch reicht ein Foto von meinem Diablosport, an der Stelle wo man die Werte für die andere Reifengröße eingibt. 3x bisher ohne Probleme.
 
Wo ich noch total unsicher bin ist die Sache mit dem Sonntagsfahrverbot mit bspw. mit Wohnauflieger. Unter und über 7,5 Tonnen Zuggesamtgewicht.



Gruß, Flo
Mit der Neufassung der StVO, die seit 19.10.2017 in Kraft ist, wird in § 30 Absatz 3 Satz 1 nunmehr eindeutig klargestellt, dass das Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot nur auf den gewerblichen Güterverkehr Anwendung findet.
Privatfahrten mit Anhängern wie z.B.

  • dem Wohnwagen oder
  • Pferdeanhänger der ausschließlich zu Sportzwecken eingesetzt wird
  • Anhänger, die für einen privaten Umzug genutzt werden, fallen nicht unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
Voraussetzung ist jedoch, dass sie nicht gewerblich oder für Entgeld hinter Lastkraftwagen mitgeführt werden.
Das Ersetzen des Wortes „verkehren“ durch „führen“ stellt klar, dass der ruhende Verkehr von der Regelung nicht betroffen ist.
 
Der betreffende Paragraph (§ 24a StVG) legt in Absatz 1 neben den Promillewerten auch fest, dass zwischen Atem- und Blutalkoholkonzentration unterschieden wird.
Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.”

Auch für LKW liegt die Promillegrenze bei 0,5.
Diese Promillegrenze gilt für LKW ebenso wie für PKW. Das Gesetz macht hier keinen Unterschied, um welche Art von Kraftfahrzeug es sich handelt.


o,o Promille gilt für Bussfahrer, Gefahrgut, Rettungsfahrzeuge usw

Und, sind Fahrer darüber hinaus auch im Ausland unterwegs, sollten sie sich vorher über die dort geltenden Regelungen informieren, denn viele Staaten haben eine konsequente 0,0 Promillegrenze für LKW-Fahrer eingeführt.
 
Ein Wohn/Sattelauflieger gilt nicht als Trailer, daher gilt dort das Fahrverbot nicht, auch nicht im gewerblichen Betrieb (siehe Stichwort "Minisattel") . Das Thema betrifft dich somit gar nicht
 
Kann man die Höchstgeschwindigkeit mit so einem selbst erworbenen "Programmer" selbst einstellen?
Der Tüv-Prüfer könnte doch dann einfach eine Probefahrt machen und sehen wo Schluss ist.
 
Kann man die Höchstgeschwindigkeit mit so einem selbst erworbenen "Programmer" selbst einstellen?
Der Tüv-Prüfer könnte doch dann einfach eine Probefahrt machen und sehen wo Schluss ist.
Und nach dem TÜV Termin Verschwindet auf Wundersame Weise die Einstellung.
:saint:
 
wenn es rauskommt wirst du halt gef..ckt. Ist nix anderes als wenn du bei einem alten Mercedes LKW ins Radhaus packts und das Gestänge vom Begrenzer an der Einspritzpumpe aushängst. Der reduzierte TopSpeed ist eingetragen und begrenzt (Soft oder Hardwaremässig), werd da Hand anlegt ist fällig. Welcher Aufwand dafür nötig ist spielt da keine Rolle.
 
Und nach dem TÜV Termin Verschwindet auf Wundersame Weise die Einstellung.
:saint:
War jetzt wirklich nicht der Hintergedanke bei der Sache. Tatsächlich glaube ich aber, dass das ganz oft so gemacht wird. Ich hab mir schon einige 2500er und 3500er die zum Verkauf standen angeschaut. Über 3,5 Tonnen. Kein einer war auf 80 Km/h abgeriegelt.
Natürlich ist das Mist. Und das hat jeder dann selbst zu verantworten. Aber wie das überhaupt geht interessiert mich natürlich schon.

Wir fahren schon immer mit nem 10 Meter Wohnwagen hinten dran in den Urlaub. Trotz der Zulassung unter 3,5 Tonnen LKW und der 100km/h Zulassung auf dem Wohnwagen fahre ich eigentlich immer mit den normalen LKW mit. Also ca. 88-90km/h. Einfach auch wegen dem LKW Überholverbot, was ja mit Anhänger auch auf LKW unter 3,5 Tonnen zutrifft.

In bestimmen Situationen ist es aber doch angenehm, wenn man einfach mal drauflatschen kann und es geht nochmal nach vorne.

Mir ist es schon oft passiert, dass ich mit Tempomat auf 90 einen LKW überhole der ca. 83 fährt. Autobahn frei...und dann meint der LKW-Fahrer Gas geben zu müssen, weil eben sein 40 Tonner auch auf wundersame weise plötzlich 100km/h fährt. In so einer Situation ist es schon fein, wenn man durchziehen kann. Klar...legal ist das so nicht. Aber welcher 40 Tonnen fährt bitte 80? und auf der Landstraße 60?
Das kenne ich nur von den Gefahrguttransportern. Die halten sich dran.
 
Hier ist zwar ueberall beschraenkt, das gilt aber (weitgehend) fuer alle. Kann also passieren, dass man gemuetlich auf der rechten (oder auch linken) Spur faehrt und dann ein Semi mit 120 Klamotten vorbeirauscht...
 
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