Ich denke, hier wird unzulässig pauschaliert. Angenommen, dieses "Gutachten" ist für den Gen. 4, so ist es für den Gen. 5 unbrauchbar, weil die zulässigen db-Werte für den Gen. 5 herabgesetzt wurden. Hinzu kommt, dass die in der ZB I genannten Geräuschemissionsgrenzen nicht einfach außer Kraft...