Im Gesetz steht ganz klar, dass ein Fahrzeug nach dem zu besteuern ist als was es auch beim Straßenverkehrsamt zugelassen ist.
Hab das ganz frisch durch. Ist ohne Diskussion direkt durchgegangen mein Einspruch.
Haben auch eingesehen, dass der vorher auch schon als LKW besteuert war. :mrgreen...