Mit den seitlichen Leuchten übersieht dich keiner mehr und macht auch was her.
Der TÜV hat nix gemeint und habe grade in meiner Zulassung geschaut da steht ja
§39a Absatz 1 Betätigunseinrichtung,Kontrollleuchten,Anzeiger RL 78/316/EG nicht nachgewiesen
§51 Absatz 6 Seitenmark. Leuchten...