Zwiebelhirsch hat es ja schon gesagt...
"Im Kundenauftrag" heißt am Ende, daß der gewerbliche Verkäufer, der eigentlich eine Gewähleistungspflicht hat, sich genau um diese drücken möchte. Im Vetrag stehen dann Du und irgendein "Bekannter" vom Verkäufer. Der Händler hat dann nichts mehr damit zu...