Leider ist, wem auch immer, eingefallen, man könne doch genau wegen diesem Wortlaut noch eine kleine Hürde einbauen.
Es gibt eine Anweisung, dass bei "Sattelzugmaschinen bzw. LKW" Arbeitsscheinwerfer an der Fahrzeugfront nicht erlaubt sind, weil die Fahrt eines LKW nicht als Arbeit(sbereich)...