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Jau, halte ich auch für die sinnvollste Lösung.
Trotzdem sollte man vorher wissen, WAS genau die Ursache für den Lack Fehler ist.
(Einen verschwiegenen Unfallschaden bspw. hätte der Verkäufer auch unter Gewerbetreibenden zu vertreten, das fällt dann nicht unter "Gewährleistung", sondern...