Ist jetzt schon etwas älter, aber der TÜV war halt nicht ehr fällig.
Das neue Bapperl hab ich erhalten, also scheint seitens des Prüfers der Eintrag im Fz Schein "etwa Wirkung der Scheinwerfer bla bla" ausreichend zu sein um die Scheinwerfer nicht zu beanstanden.