Steht LKW in den Papieren (unabhängig des Zul.GG), ist es verboten Sonn- und Feiertags mit Anhänger zu fahren! Egal ob Privat oder Gewerbe. Außer der Anhänger ist ein Wohnwagen oder Sportanhänger. Und selbst das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt!