Ich hab da mal was ganz Interessantes im Netz gefunden:
"Allein die Eintragung von acht Sitzen im Fahrzeugbrief spricht nicht gegen die Einstufung als Lkw (BFH, Beschluss vom 7.11.2006, Az. VII B 80/06)."
Ich weiss allerdings nicht, ob dieser Beschluss noch bestand hat.
Beste Grüße aus...