Ja, Guzzi, ABER: Gewährleistung betrifft nur die Mängelfreiheit zum Zeitraum des Gefahrübergangs (idR die Übergabe). Zwar muss sich der Mangel zu diesem Zeitpunkt nicht gezeigt haben, sondern es genügt, wenn er "im Verborgenen schlummert" (der BGH spricht von "angelegt"), jedoch muss der Käufer...