Da hast du natürlich vollkommen Recht, Asche auf mein gebeugtes Haupt.:oops:
Trotzdem sollte sich der Prüfer mit den rechtlichen Vorgaben für die Lichtanlage auskennen, oder er schaut halt in seinen Computer.
Wenn man ihn konkret danach fragt, dann wird er schon Auskunft geben, warum auch nicht...