Rückwirkend geht bis fünf (!) Jahre zurück.
Bescheid muß nicht vorläufig sein.
Es ist auch egal, ob die Sachbearbeiterin/-bearbeiter das festgelegt haben, der Amtsnachfolger darf anderer Meinung sein.
Cool, oder nicht?
Jeder Eingeborenenstamm, dessen Häuptling zu gegebener Zeit aus dem Zelt...