§70 stvzo - US Kennzeichen - Leichtkraftradkennzeichen

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Hallo,

ich bin total überrascht im Forum nicht über das Thema Ausnahmegenehmigung §70 stvzo kleines Kennzeichen gefunden zu haben. Das muss doch hier ein alter Hut sein.

Problem: Bei der Zulassung erzählen die mir, dass trotz der Eintragung im Fahrzeugschein ein Gutachten zu dem Thema vorgelegt werden soll.
Im Fahrzeugschein steht eine Ausnahme mit den Massen 150x350mm beschrieben. Demnach passt nur das Leichtkraftradkennzeichen 255x130mm.
Dennoch wollen die ein Gutachten. Dies könne vom Landkreis gefordert werden. Die Regelungen in D wären da abhänging vom Bundesland.

Jetzt mal im Erst.... Kann das sein? Das bedeuted für mich, dass Eintragungen im Fahrzeugschein nahezu gegenstandlos wären.
Demnach brauche ich ein Gutachten (kostet bestimmt 100 Taler) + eine Sondergenehmigung vom der Zulassungstelle (kostet alleine schon 60€)

Bin für Argumentationshilfe dankbar.

VG
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Joar Zulassungsstelle sagt nein trotz Eintragung. Müsste mir vom lokalen TÜV ne Bescheinigung für ausstellen lassen...
 
Danke Rolf,

evtl. war meine Suchalgorithmus durch übehöhten Adrenalinspiegel etwas beeinträchtig. Bis heute morgen mochte ich unsere Zulassungsstelle.
Das ist ja jede Menge Stoff zu lesen.

VG Orange
 
Jupp, ist in BaWü, speziell im Landkreis Karlsruhe, ähnlich. Fährst Du zur Zulassungsstelle A, alles kein Problem. Fährst du zur Zulassungsstelle B - Blablabla Verordnung XYZ/a, blabla ab zum TÜV Ausnahmegenehmigung holen, blablablabla Ausnahmegenehmigung. Streß pur - 3 Liter Wasser rausgeschwitzt. Jeder Beamte hat einen gewissen Ermessensspielraum, der eine nutzt ihn der andere nicht. Zukünftig weiß ich, wo ich meinen Dicken zulasse/ummelde/stillege oder was auch immer.
 
Ich musste hier, trotz vorgelegtem Gutachten mit dem Hinweis "Hinteres Kennzeichen max. 380 x 150 mm" den Wagen bei der Zulassungsstelle vorführen. Zur Begutachtung ob auch tatsächlich kein anders passt.... :lol: :lol: :lol:
 
Ich musste hier, trotz vorgelegtem Gutachten mit dem Hinweis "Hinteres Kennzeichen max. 380 x 150 mm" den Wagen bei der Zulassungsstelle vorführen. Zur Begutachtung ob auch tatsächlich kein anders passt.... :lol: :lol: :lol:

Hing mir ähnlich. Ich war eh mit nem 5 Tages Kennzeichen vor Ort. Das kurze ist bei mir auch in den papieren eingetragen.

Die Dame war relativ umgänglich und wollte sich trotzdem am Fahrzeug vergewissern. Die Schilderfrau kam gleich mit 2 Mustern mit raus und es passte wirklich nur das kleinste. Zur Sicherheit kam der Dienststellen Leiter mit Zollstock nochmal ans Auto und stellte nix anderes fest :mrgreen: .

Wir haben eigentlich GRZ und seitdem aktivieren der alten Kennzeichen auch wieder ZR. Das G war für das kurze zuviel :roll: . Fahre nun mit ZR Rum obwohl ich aus GRZ komme
:(
.

Aber ich habe ein kurzes Kennzeichen :mrgreen:
 
Bei uns kann man Gutachten und Ausnahmegenehmigungen vorlegen wie man lustig ist, das stört die nicht... Vorführen muss man das Fahrzeug IMMER und dann wird gemessen...
 
Wir haben eigentlich GRZ und seitdem aktivieren der alten Kennzeichen auch wieder ZR. Das G war für das kurze zuviel :roll: . Fahre nun mit ZR Rum obwohl ich aus GRZ komme
:(
.

Aber ich habe ein kurzes Kennzeichen :mrgreen:

Also wenn TUT für das kurze geht kann GRZ niemals nicht zuviel sein. :mrgreen:

Bei mir ist nix eingetragen, Keine Extrakosten, beantragt, genehmigt und montiert. Gerade nachgemessen, Aussenmasse 235X135mm.
2-zeilig in Engschrift.
 
Ist leider reine Schikane auf der Zulassung, endlich kann man jemand ärgern.
:evil:
Hatte auch Zoff, das ist halt so. :redhotevil:
 
Hi
Hatte ich heuer auch obwohl vorn und hinten die kleinen eingetragen waren,ich die alten dabei hatte hatte ich keine Chance.Wenigstens hab ich ein kurzes bewilligt bekommen.Wenn ich das Moped Kennzeichen unbedingt will dann müße ich die BRD verklagen habe ich zur Auskunft bekommen.
Gruß
Holger
 
Heute is ein guter Tag.
der Gutachter hat mit der Zulassungstelle gesprochen ohne ein Gutachten zu stellen. Plötzlich waren alle Wege frei.
Danke noch einmal für euren Anmerkungen.
 

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Wenn ich das Moped Kennzeichen unbedingt will dann müße ich die BRD verklagen habe ich zur Auskunft bekommen....

Na da hätte ich gar keine Skrupel vor - schon alleine deswegen, da man so schön Widersprüche in der Gesetzgebung aufdecken kann
;-)
- gerade was StVO anbelangt und AO usw....


:lol:
 
Hallo,
ich musste damals auch unbedingt zum Nachmessen zur
Zulassungsstelle fahren und mir dazu im Vorfeld Kurzzeitkennzeichen holen!
Dann gab es eine Ausnahme für über 40 €, die zwar für das Fahrzeug
gültig ist, aber nur solange es in Berlin angemeldet bleibt.....
Gruss Micha
 

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Das ging mir neulich bei der Anmeldung meines RAM ähnlich. Obwohl die Kleinkraftrad Kennzeichengrösse bei mir bereits eingetragen war wurde diese nicht akzeptiert einfach so... Es wurde eine neue Ausnahmegenehmigung für den Landkreis Dresden erstellt.In meinen Augen eine Lizenz zum Geld drucken denn am Ende hat man ja gar keine andere Wahl. Hat 15min gedauert und glaub 25 Euro gekostet. Ein Gutachten wurde nicht verlangt nur eben eine erneute Sondergenehmigung erteilt.
 
Gleiche Erfahrung in Dresden auch bei mir, die bereits für den Landkreis Sächsische Schweiz erteilte Ausnahmegenehmigung hatte bei der Neuanmeldung in Dresden Stadt keine Gültigkeit. Aber bei den Preisen die hier in der Gemeinde noch so aufgerufen werden war ich froh mit ca. 20 EUR davonzukommen.
 
Ist wirklich Personen abhängig. Mir hat die nette Dame vorgeschlagen, doch ein noch kleiners zu nehmen, weil es besser past und auch ganz cool aussieht. Habe mich dann gekniffen und ja, es tat weh.
8)
 
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