PKW / LKW Steuer

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Grüße Gemeinde.
Hab nach §21 Gutachten machen lassen, nach § 13 wurde von der Zulassungsstelle Nordsachsen nicht anerkannt.
Aber egal. Heute kam der Bescheid vom Zoll. 210€ Steuern im Jahr.
:-D
 
Nach meinem Einspruch ist es ihnen wahrscheinlich wieder eingefallen, dass sie schonmal auf Gewichtsbesteuerung entschieden haben. :mrgreen: NG1BE wird trotzdem in Angriff genommen.
 

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Die 38 Cent sind Bockigkeitsgebühr, weil ich die Herrschaften auf ihren Fehler hingewiesen habe. :mrgreen:Letztes Jahr waren es 185€ glatt.
 
Meine Dually wurde vor kurzem auch zum PKW gemacht...nach 10 Wochen hin und her...samt Messen und gucken und Foto...isser nun wieder nen LKW...
Der Beamte bei dem Zoll wo ick vorstellig, wurde war gut drauf...muckierte zwar die 6 Sitzplätze...aber die äussere Erscheinung ist ja eindeutig... O-Ton: "...nicht sowas wie die Postgolffraktion die es hier Wöchentlich versucht..."
:lol:

Denk mal die sind auf mich aufmerksam geworden, weil ick die Karre habe ablasten lassen...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo, also ich habe mir im Dezember 2017 einen gebrauchten Dodge Ram 1500 Quad Cab aus 2015 gekauft. Ummeldung war problemlos, als LKW eingetragen. Versicherung als LKW auch kein Problem. Mein Vorgänger hat im 1. Jahr auch nur die 210,00€ KFZ Steuer bezahlt da als LKW eingestuft. Danach also im zweiten Jahr erhielt er eine neue Steuerberechnung 468,00€. Ich erhielt ebenfalls einen Steuerbescheid über 468,00€ obwohl LKW im Fahrzeugschein eingetragen ist. Nun gut, also Einspruch eingelegt mit den nötigen Begründungen, wie siehe Eintragung als LKW, Versicherung als LKW, große Ladefläche da Quad Cab. Zusätzlich Gasanlage usw.! Brief vom Zollamt, bitte binnen 4 Wochen Vorführung bei einem Zollamt zwecks Vermessung. Gesagt getan, Termin gemacht und hin. Kompliment an die Zollbeamten vor Ort, sehr fachlich begabte Mitarbeiter, die mich sehr genau aufgeklärt haben. Zum einen hat die Gasanlage nichts mit der Besteuerung zutun. Da ich ja schon Geld spare beim Tanken. Habe ich Verstanden. Weiter, über die größere Ladefläche im Verhältnis zu der kleineren Kabine beim Quad Cab. Reicht nicht aus um als LKW besteuert zu werden. Begründung, Verhältnis ist obwohl ein Quad Cab, 50,9 % Ladefläche zu 49,1% Kabine. Wurde natürlich in meinem Beisein vermessen. Soweit so gut. Nun aber das aber. Es geht auch über die Zuladung!!!!! Aha dachte ich, schön. Dabei stellte sich nach den Berechnung des Zolls heraus, da mein Ram Quad Cab zulässiges Gesamtgewicht 3.500 KG sehr wohl als LKW besteuert werden kann. Dabei wird das Verhältnis Kabine mit Sitzplätzen pro Sitz 80 KG berechnet, Fahrer abgerechnet zu dem Zuladung Gewicht Ladefläche berechnet!!!! Sehr Kompliziert aber mir egal. Lach. Kurze Nachfrage wie es weiter von Statten geht. Kein Akt, machen wir. Wir schicken diese Berechnung mit der Empfehlung der LKW Besteuerung zum Hauptzollamt. Die letztliche Entscheidung treffen die Damen und Herren, aber in der Regel hören dies auf die Empfehlung. Nur nicht den Fehler machen und die bereits geforderte Steuer 468,00€ nicht zahlen oder zurück buchen. Gesagt getan. Steuer von 468,00€ wurden abgebucht. Gewartet weil die Mühlen mahlen langsam. Nach 3 Wochen Post vom Hauptzollamt. Einspruch stattgegeben. Sie zahlen ab Datum X = 210,00€ !!!!! Viel Erfolg allen ......!!!!
 
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