winterreifenpflicht und höchstgeschwindigkeit

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karman911

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zur Kenntnis;

PRESSE

INFORMATION


Neue Anforderungen an Winterreifen

Falsche Bereifung: Konsequenzen für Fahrer und Halter – mögliche Auswirkungen auf Versicherungsschutz


Coburg, den 14. November 2017

Der Winter steht vor der Tür und spätestens jetzt sollten Autofahrer über ihre Winterreifen nachdenken. Zwar gibt es keine verbindliche Winterreifenpflicht, dennoch sollte man jetzt handeln, denn die Straßenverkehrsordnung (§2 Absatz 3a der StVO) fordert von Verkehrsteilnehmern, ihre „Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen“. Und mittlerweile hat der Gesetzgeber diese freie Formulierung auch konkretisiert: Autofahrer müssen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen aufgezogen haben.


Was einen Reifen zum Winterreifen macht? Sein Profil und seine Lauffläche sind so konstruiert, dass er bei Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften als ein Sommerreifen hat. Technische Details müssen Autofahrer beim Kauf nicht kennen.
Es genügt auf ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zu achten. Neu ist, dass Reifen mit der Kennzeichnung M+S nicht mehr in jedem Fall genügen. Und um als wintertauglich zu gelten, müssen sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sein. Diese Ausnahmeregelung hat bis zum 30. Dezember 2024 Bestand.

Wer die Winterreifen-Regelung missachtet, riskiert ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Einen Punkt und ein Bußgeld von mindestens 60 Euro kassieren alle, die die Polizei bei Winterwetter mit Sommerreifen antrifft. Wird der Verkehr durch die falschen Reifen gefährdet werden 80 Euro Bußgeld und ein Punkt fällig.

Und: Bisher musste nur der Fahrer mit Konsequenzen rechnen, neuerdings auch der Halter, der die Fahrt zulässt. Ihm droht jetzt ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Punkt.

Konsequenzen beim Versicherungsschutz sind bei einem Unfall nicht auszuschließen. Das gilt insbesondere dann, wenn Schneematsch schon wochenlang für Behinderungen auf den Straßen gesorgt hat. Natürlich reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers immer den Schaden des Opfers. Allerdings kann sie den eigenen Versicherungsnehmer, der ohne Winterreifen unterwegs war, im Nachgang mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.

Aber auch beim Unfallopfer kann falsche Bereifung durchaus zum Problem werden: Lässt sich nachweisen, dass dessen fehlende Winterausrüstung ursächlich für den Unfall war – weil sich zum Beispiel der Bremsweg drastisch verlängert hat – muss das Unfallopfer mit einer Mithaftung rechnen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt den Schaden dann nicht mehr komplett, sondern nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Besonders prekär kann sich das bei Personenschäden auswirken, wenn es um Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Rentenzahlungen geht. Aber auch Kasko-Versicherten, die sich ins Auto setzen, ohne Winterreifen losfahren und ihr eigenes Fahrzeug beschädigen, kann es passieren, dass die Kasko-Versicherung nur einen Teil des Schadens ersetzt und sie den anderen selbst bezahlen müssen.

Fazit: Sommerreifen und Schnee passen nicht zusammen. Wer das ignoriert, riskiert neben den Folgen beim Versicherungsschutz auch rechtliche Konsequenzen, insbesondere wenn durch den Unfall Personen verletzt wurden.

Höchstgeschwindigkeit
Nicht immer entspricht die maximale Geschwindigkeit, die man mit den montierten Winterreifen fahren darf, der Höchstgeschwindigkeit des Autos: Winterreifen sind weicher als Sommerreifen. Fährt man schneller als erlaubt, erhitzt sich die Karkasse – das tragende Gerüst – und der Reifen kann platzen. Beim Reifenwechsel in der Werkstatt sollte man darauf achten, dass auf einem Zettel am Armaturenbrett die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen vermerkt ist oder die elektronische Anzeige des Fahrzeugs entsprechend eingestellt wird. Selbstverständlich sollten Reifengrößen verwendet werden, die vom Fahrzeughersteller vorgeschrieben sind.
Und noch etwas ist wichtig, die Profiltiefe der Winterreifen. Mindestens 1,6 Millimeter schreibt der Gesetzgeber vor. Experten empfehlen zur eigenen Sicherheit aber 4 Millimeter.
 
zur Kenntnis;

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Neue Anforderungen an Winterreifen

Falsche Bereifung: Konsequenzen für Fahrer und Halter – mögliche Auswirkungen auf Versicherungsschutz


Coburg, den 14. November 2017

Der Winter steht vor der Tür und spätestens jetzt sollten Autofahrer über ihre Winterreifen nachdenken. Zwar gibt es keine verbindliche Winterreifenpflicht, dennoch sollte man jetzt handeln, denn die Straßenverkehrsordnung (§2 Absatz 3a der StVO) fordert von Verkehrsteilnehmern, ihre „Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen“. Und mittlerweile hat der Gesetzgeber diese freie Formulierung auch konkretisiert: Autofahrer müssen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen aufgezogen haben.


Was einen Reifen zum Winterreifen macht? Sein Profil und seine Lauffläche sind so konstruiert, dass er bei Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften als ein Sommerreifen hat. Technische Details müssen Autofahrer beim Kauf nicht kennen.
Es genügt auf ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zu achten. Neu ist, dass Reifen mit der Kennzeichnung M+S nicht mehr in jedem Fall genügen. Und um als wintertauglich zu gelten, müssen sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sein. Diese Ausnahmeregelung hat bis zum 30. Dezember 2024 Bestand.


Neu ist, dass Reifen mit der Kennzeichnung M+S nicht mehr in jedem Fall genügen
So ein Scheiß !!!
Das heißt also garnix !
8)

Bergpiktogramm mit Schneeflocke Haben die Sommerreifen meiner Frau auch ! :mrgreen:

Ich finde es immer wieder äußert amüsant, das wir das nicht hinkriegen.

Österreich :
Winterreifen-Pflicht PKW
Für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 (Personen-/Kombinationskraftwagen, Lastkraftwagen bis 3,5 t) gilt seit 1.1.2008:
Wann gilt die Winterreifen-Pflicht?

Die Vorschrift zur Winterreifen-Pflicht gilt von 1. November bis 15. April (seit 1.1.2008) mit dem ausdrücklichen Zusatz "bei winterlichen Verhältnissen". Das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis. Ausgenommen sind parkende Fahrzeuge. Als Alternative zu Winterreifen können mit Einschränkungen auch Schneeketten verwendet werden.

Vorsicht: Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Sinken der Temperatur zu Glatteis führen. In diesem Fall gilt die Winterreifenpflicht!
Was besagt die Winterreifen-Pflicht?

Lenker von PKW, Kombikraftwagen oder LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg (3,5 t) dürfen im angeführten Fall ihr Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. Schneeketten allerdings nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird.
Welche Geldstrafen werden bei Verstößen verhängt?

Verstöße gegen die Vorschrift werden bestraft. Einfache Verstöße werden mit einer Organstrafverfügung in der Höhe von EUR 35 geahndet. Liegt der Tatbestand einer Gefährdung vor, können in einem Verwaltungsstrafverfahren bis zu EUR 5000 verhängt werden. Die Exekutive bekommt auch die Möglichkeit, das betroffene Fahrzeug abstellen zu lassen
Welche Reifen gelten als Winterreifen?

Reifen gelten für den Gesetzgeber bzw. die Exekutive nur dann als Winterausrüstung, wenn in der Seitenwand eine Gravur mit der Aufschrift "M+S" (gleichwertige, alternative Bezeichnungen sind: "MS", "M.S.", "M/S", "M&S" oder "M-S") vorhanden ist UND die Profiltiefe über die gesamte Reifenbreite mehr als 4 mm (bei Diagonalreifen 5 mm) beträgt. Das gilt auch für Ganzjahresreifen und Spikereifen.

Eine Kennzeichnung von Winterreifen ausschließlich mit einem Schneeflocken- bzw. Schneekristall-Symbol ist in Österreich NICHT als Winterreifen-Kennzeichnung anerkannt.

Entscheidend für die Erfüllung der Winterreifen-Pflicht im österreichischen Bundesgebiet ist daher die M+S Kennzeichnung.


Irgendwie klar und verständlich, oder ?
;)
 
Mein RAM ist leider bei 173km/h abgeregelt und schafft daher nicht die von Nokian zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 190km/h
:|
 
[ Bild ]
Neu ist, dass Reifen mit der Kennzeichnung M+S nicht mehr in jedem Fall genügen
So ein Scheiß !!!
Das heißt also garnix !
8)

Bergpiktogramm mit Schneeflocke Haben die Sommerreifen meiner Frau auch ! :mrgreen:

Ich finde es immer wieder äußert amüsant, das wir das nicht hinkriegen.

Österreich :
Winterreifen-Pflicht PKW
Für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 (Personen-/Kombinationskraftwagen, Lastkraftwagen bis 3,5 t) gilt seit 1.1.2008:
Wann gilt die Winterreifen-Pflicht?

Die Vorschrift zur Winterreifen-Pflicht gilt von 1. November bis 15. April (seit 1.1.2008) mit dem ausdrücklichen Zusatz "bei winterlichen Verhältnissen". Das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis. Ausgenommen sind parkende Fahrzeuge. Als Alternative zu Winterreifen können mit Einschränkungen auch Schneeketten verwendet werden.

Vorsicht: Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Sinken der Temperatur zu Glatteis führen. In diesem Fall gilt die Winterreifenpflicht!
Was besagt die Winterreifen-Pflicht?

Lenker von PKW, Kombikraftwagen oder LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg (3,5 t) dürfen im angeführten Fall ihr Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. Schneeketten allerdings nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird.
Welche Geldstrafen werden bei Verstößen verhängt?

Verstöße gegen die Vorschrift werden bestraft. Einfache Verstöße werden mit einer Organstrafverfügung in der Höhe von EUR 35 geahndet. Liegt der Tatbestand einer Gefährdung vor, können in einem Verwaltungsstrafverfahren bis zu EUR 5000 verhängt werden. Die Exekutive bekommt auch die Möglichkeit, das betroffene Fahrzeug abstellen zu lassen
Welche Reifen gelten als Winterreifen?

Reifen gelten für den Gesetzgeber bzw. die Exekutive nur dann als Winterausrüstung, wenn in der Seitenwand eine Gravur mit der Aufschrift "M+S" (gleichwertige, alternative Bezeichnungen sind: "MS", "M.S.", "M/S", "M&S" oder "M-S") vorhanden ist UND die Profiltiefe über die gesamte Reifenbreite mehr als 4 mm (bei Diagonalreifen 5 mm) beträgt. Das gilt auch für Ganzjahresreifen und Spikereifen.

Eine Kennzeichnung von Winterreifen ausschließlich mit einem Schneeflocken- bzw. Schneekristall-Symbol ist in Österreich NICHT als Winterreifen-Kennzeichnung anerkannt.

Entscheidend für die Erfüllung der Winterreifen-Pflicht im österreichischen Bundesgebiet ist daher die M+S Kennzeichnung.


Irgendwie klar und verständlich, oder ?
;)

Radi, wir sind in Deutschland. Hier wird nur verklausuliert und keine klare Aussage getroffen. Solltest Du wissn (oder gewöhnt sein).
 
Und was ändert sich ausser dem Bergpiktogramm? Nickes...Viel heiße Luft um nix...wie immer in Doofland
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das gibt doch sicherlich ab 2018 Winterreifenpreisfall ohne Schneeflocke.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Viele haben doch schon umgestellt, aus MTs mit M&S wurde POR, und bei den "Normalen" wurde das M&S einfach weggelassen.
 
Und bei den wenigen die nicht umgestellt haben, greift noch die Übergangsfrist.

Wobei das sicherlich trotzdem einen Rattenschwanz nach sich zieht, wenn man 2020 mit M&S Reifen nen Versicherungsfall hat.....da will doch keiner freiwillig zahlen
 
Solange sie 2017 produziert sind gelten Sie bis 2024. Da kann die Versicherung in Ihren AGB`s reinschreiben was sie will.
 
Richtig,bekommst du momentan nur aus den Staaten. Hab mir Meine,eben die 305'er Grabber AT² vor wenigen Wochen kommen lassen von dort.
 
Richtig,bekommst du momentan nur aus den Staaten. Hab mir Meine,eben die 305'er Grabber AT² vor wenigen Wochen kommen lassen von dort.

Die haben dann auch sicher die Schneeflocke drauf oder sagen die das nur, es wäre schon dumm wenn ich diesen Reifen bestelle und dann ist doch nur M&S drauf? Zurück schicken in die USA kostet schon ein bisschen.
Und was hat dann ein Reifen gekostet, mit Zoll und alles?
 
Haben Schneeflocke im Gebirge drauf und M&S-Kennung incl. E4. Hergestellt in der Tschechei :roll: ...Kostenpunkt: Verrat ich hier nicht....war nich billig,aber wer haben will,muss zahlen wenns Anders grad nicht geht... :mrgreen:
Zum bisherigen Fahrverhalten: Relativ leise und kann im Übrigen nicht klagen. Sind halt auch ordentlich breite Winterschlappen. Das Schieben über die VA haste ja sowieso bei Schnee/Schneematsch/Schneemehl,aber sie drehen nich gleich durch wenns mal flotter gehen soll und haben meiner Meinung nach gutes Bremsverhalten im Nässebereich. Ach was red ich,ich bin zufrieden damit ,alles andere is Subjektiv für jeden Einzelnen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
meine 6 reifen, grabber at2, 235er haben in den usa inkl. 1020.-€ gekostet, liegen nun im privaten sammel-container mit dem rest meiner bestellten teile. zoll und container (anteil) kommen noch drauf. :idea:
 
Denk da lieg ich bei meinen 4'ren in deinem Preislimit,da ohne extra Container (normal Fracht)weilsch se gebraucht hab dringend... :mrgreen: Waren dafür innerhalb 2 Wochen daheim an der Tür angelangt.(An einem Sonntag bestellt,am übernächsten Freitag Abend halb 7 hat es geschellt am Tor und da warn se.)
 
Ebay.com , den günstigsten Anbieter mit GlobalShipping . Bekommst du bis vor Tür geliefert und im Netz nachvollziehbarer Transport. Wenn du dir das auf die watchlist legst und dich über "de" ebay einloggst,kannst du den €-Kurs sehen. Hab Meine zum recht günstigen $->€-Kurs geschossen dazumal.
 
Habe bzgl. dessen folgendes Problem.
Ram 2500 Bj. 1996
Hat 265/70r17 in 120t eingetragen.
Nirgends bekommt man die Reifen in 120t.
Also m&s plus Aufkleber da 120q zu bekommen ist.
Was ist denn nun erlaubt ohne Flocke bzgl. des 160km/h Aufklebers im Tacho?
 
Habe bzgl. dessen folgendes Problem.
Ram 2500 Bj. 1996
Hat 265/70r17 in 120t eingetragen.
Nirgends bekommt man die Reifen in 120t.
Also m&s plus Aufkleber da 120q zu bekommen ist.
Was ist denn nun erlaubt ohne Flocke bzgl. des 160km/h Aufklebers im Tacho?

Die Flocke brauchst Du nur, wenn er dieses Jahr produziert wurde. Ist er aus 2017, muß er sie nicht haben.
Mit wieviel ist Dein Ram den als Spitzengeschwindigkeit angegeben ? Schafft der die 160 überhaupt ? Wenn nein, brauchst auch keinen Aufkleber !
 
Blöderweise mit 175 km/h
Wenn ich es eintragen könnte mit der Bereifung und
Hinweis auf geringere max Geschwindigkeit
würde ich den TÜV man dankend fürstlich belohnen.

Hab damit nur Probleme
 

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