Lenkradschloss

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Henere

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Servus zusammen,

da jetzt auch Händler Nummer 2 meine Frage nicht beantworten konnte... Wann verriegelt das Lenkradschloss ? Oder anders, hat der RAM überhaupt eins verbaut ?
Motor aus , keine Änderung.
Motor aus, Tür auf, Tür zu, Verriegelt per FB, keine Änderung.

Danke und Grüße, Henere
 
Ich glaube nicht, das er eine Lenkradsperre hat - Gott sei Dank ! [-o<

Was willst den mit dem Glump ? :-k
 
Also ich hab es bisher noch bei keinen echten Ami-Modell gesehen.

Mein ehemaliger GC Diesel (Made in Austria) hatte eines, der Hemi meines Vaters (US Modell) nicht.


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Gar nicht, oder ab einem bestimmten Bj. ? :dontknow:
(Frage zwecks da Allgemeinbildung) :oops:

Bei 07er Ram war teilweise noch vorhanden (if Equipment)
Meine haben alle Lenkradschlösser-----außer beim GMC (aber der hat ja auch das Zündschloß nicht am Lenkrad)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Find das interessant, dass mir 2 Händler diese Frage nicht beantworten können. Aber klar, wenn der keins hat, dann geht da auch nix zu.
Muss laut TÜV nicht eigentlich jedes Fahrzeug eins als Diebstahlschutz haben ?
Ja, ich weiß, 1 Knack und durch ist es. Aber beim Motorrad ist es Vorschrift.
 
Hab das hier noch gefunden:

§ 38a StVZO
Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen
(1) Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge - müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein. Die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung und die Wegfahrsperre müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(2) Krafträder und Dreirad-Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, ausgenommen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (§ 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

(3) Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung und Wegfahrsperren an Kraftfahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen.

*****************************

Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung nach EU-Richtlinie 95/56/EG umd 93/33/EWG:

ein System zur Sicherung gegen unbefugtes Anlassen des Motors oder die Nutzung einer anderen Hauptantriebsenergiequelle des Fahrzeugs in Verbindung mit mindestens einer Einrichtung zur

* Blockierung der Lenkanlage,
* Blockierung der Kraftübertragung oder
* Blockierung des Gangschalthebels

...
Eine auf die Kraftübertragung wirkende Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung muß das Drehen der Antriebsräder des Fahrzeugs verhindern. In der Verriegelungsstellung muß die Sicherheitseinrichtung des Typs 4 bei dem höchsten Drehmoment des Antriebsmotors die Drehung des angetriebenen Rades verhindern.

******************************

Die EU-Richtlinie könnte das wieder ausser Kraft setzen. Aber ich bleibe mal dran.
Rein Interessehalber.
 
Also mein 07er hat defenitiv ein Lenkradschloss. Bei den ganzen geklauten Gen4 ist das natürlich ausser Funktion.
8)
 
Meiner hat eins. Allerdings rastet das nur ein wenn es selbst Lust dazu hat :mrgreen: . Habe noch keine direkte Stellung zum auslösen gefunden.
 
Hab das hier noch gefunden:

§ 38a StVZO
Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen
(1) Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge - müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein. Die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung und die Wegfahrsperre müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(2) Krafträder und Dreirad-Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, ausgenommen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (§ 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

(3) Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung und Wegfahrsperren an Kraftfahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen.

*****************************

Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung nach EU-Richtlinie 95/56/EG umd 93/33/EWG:

ein System zur Sicherung gegen unbefugtes Anlassen des Motors oder die Nutzung einer anderen Hauptantriebsenergiequelle des Fahrzeugs in Verbindung mit mindestens einer Einrichtung zur

* Blockierung der Lenkanlage,
* Blockierung der Kraftübertragung oder
* Blockierung des Gangschalthebels

...
Eine auf die Kraftübertragung wirkende Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung muß das Drehen der Antriebsräder des Fahrzeugs verhindern. In der Verriegelungsstellung muß die Sicherheitseinrichtung des Typs 4 bei dem höchsten Drehmoment des Antriebsmotors die Drehung des angetriebenen Rades verhindern.

******************************

Die EU-Richtlinie könnte das wieder ausser Kraft setzen. Aber ich bleibe mal dran.
Rein Interessehalber.

Sowas ist beim Import Ami alles immer relativ. In meiner Einzelgenehmigung steht zB drinnen:
Generelle Ausnahme für: Wegfahrsperre, Beleuchtung, Sicherheitsgurte und noch irgendwas was ich immer vergesse.
 
Meiner hat auch ein. Heute ausprobiert.
Aber man muss schon ganz schön am Lenkrad rühren (ca. 1/2 Umdrehung) bis es einrastet.
 
Meiner hat auch ein. Heute ausprobiert.
Aber man muss schon ganz schön am Lenkrad rühren (ca. 1/2 Umdrehung) bis es einrastet.

Gut, dann probiere ich es nicht aus. Bin zu schmächtig.
8)

Soll das doch der blöde Autodieb rausfinden...
 
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