Gespann fahren Rheinbrücke A1

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Hallo,
kann mir jemand sagen ob ich mit dem Ram und Wohnwagen über die Rheinbrücke fahren darf ? Ram wurde auf 3500 aufgelastet.
Wünsche ein schönes Wochenende.
Gruß
opasocke
 
Fahrzeuge deren Gesamtgewicht nicht über 3,5to beträgt dürfen die Rheinbrücke befahren.

das gilt auch für Gespanne, sprich Fahrzeuge mit Anhänger, usw....

sprich du darfst nicht mehr als 3,5to mit oder ohne Anhänger wiegen.
 
Die Brücke von Remagen, oder die von Arnheim ? :mrgreen:
 
https://www1.wdr.de/verkehr/nrw/verkehrslage/index.html#A1

:)
 
Da wurde anscheinend mal wieder was nicht zu Ende gedacht. :twisted:
 
Ich kann dir aus meiner täglichen Erfahrung sagen: Muss man nicht haben, Durchfahrtsbreite 2,10.
 
Ihr habt doch da dieses Fest "Rhein in Flammen", oder so.



Danach was vernünftiges :



Ich helfe gern ! :mrgreen:
 

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Also das Thema geistert auch durch diverse Camperforen. Breite ist aktuell bei 2,20 m beschränkt, nicht 2,10, macht aber nix, reicht für unsere Autos noch immer nicht. Aktuell ist man sich am überlegen, die Breite durch geschickte Straßenführung und irgendwelche Tricks auf 2,30 zu erhöhen, dann könnte ich durch :mrgreen: aber nur ohne Wohni, der ist nämlich 2,50.
 
Also von Sozialneid kann ich da nichts lesen. man kann es auch übertreiben. Er hätte ja auch noch dazu schreiben können: ... und diejenigen mit günstigen gebrauchten Pickups und Dacia´s ... :roll:

Ansonsten ist ja schon jede größere Mittelklasselimo inkl. Spiegel breiter wie 2,10m Die dürften ja auch schon nicht auf der linken 2m breiten Baustellenspur fahren. Machen sie aber trotzdem. Meine Rückspiegel passen übrigens über die Barken :mrgreen: Aber nicht wenn die auf einer Leitplanke montiert sind. Habe hier mal neulich ein LKW den Berg hoch überholt. Der kam plötzlich etwas zu weit rüber und mein Rückspiegel knallte gegen die Barke :shock: Da war ich doch etwas dicht an der Planke :mrgreen:


Macht doch bei eurem WR-Versuch mal mit allen RAM´s ein Abstecher zu der Brücke und legt den Verkehr lahm :lol:
Am besten von beiden Seiten.
 
das wird nicht lange anhalten, dann wird das mit Sicherheit wieder abgeändert werden.
 
Na Glück gehabt. Da fährt man sich nur noch ein Rückspiegel ab :lol:
 
Unabhängig von der Breite dürfen alle Rams mit Hänger nicht mehr die Brücke passieren, da das Schild 253 folgendes aussagt:
Anlage 2 zur StVO[/url]]
Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
 
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