RAM - fahrt mit Flagge

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
Registriert
20. Apr. 2015
Beiträge
159
Reaktionspunkte
0
Ort
Niederbipp / Schweiz
Salut zusammen
Mir ist da eine Idee gekommen wie ich ein wenig Werbung für mein Geschäft machen kann. In den USA sieht man ja häufig (jedenfalls auf Bildern) das die eine Flagge am Truck hinten befestigt haben.

Und ich habe mich nun spontan gefragt ist das in unseren Breitengraden erlaubt?

Aber, denkt jetzt nicht ich will dann immer und überall be-flaggt hinfahren. Nein, das wäre nur für spezielle Anlässe gedacht 2-3 mal im Jahr. Der RAM würde dann so oder so die meiste Zeit stehen aber für die Hin- und Rückfahrt wäre das schon cool (kein AMI-Treffen).

Weiss jemand wie die Gesetzeslage ausschaut? Grundsätzlich wäre für mich das Alpenland CH interessant. Ich könnte natürlich auch die netten Herren in blau fragen aber die sagen sowieso zuerst mal Nein.
 
denke dass es keine problem gibt wenn...
du die max. höhe von 4m nicht überschreitest und die fahne richtig montiert ist...
die flagge darf dein fahrzeug nicht überragen und evt noch mit drahtseilen abspannen usw...
 
wenn es ein anbauteil ist, dann braucht es ne e nummer

wenn es ladung ist, dann muss sie gesichert sein. -> denke also mal ladung
;-)
 
hat ne schweizer fahne ne e-nummer? :shock:

und haben besenstile, an die man schweizer e-nummernlose fahnen montieren kann, e-nummern? und koennen diese besenstiel e-nummern auf die schweizer e-nummernlosen fahnen uebertragen werden? und wenn die e-nummernlosen fahnen and e-nummern besenstilenn wehen, muss dann eine warntafel angebracht werden, die vor der e-nummernlosen schweizer fahne an e-nummern besenstilen warnt? :roll:
 
sorry, ich bin von deutschland ausgegangen und hab eben erst gesehen, dass ihr aus ch kommt

also vergesst mein geschriebenes
;-)
 
Wie ist denn das bei euch wenn wieder so ein Fußballturnier läuft, also bei uns fährt da jede Hausfrau mit so einer bescheuerten Fahne am Auto rum, manchmal sogar an jedem Fenster eine.
Das ist auch erlaubt.
 
hat ne schweizer fahne ne e-nummer? :shock:

und haben besenstile, an die man schweizer e-nummernlose fahnen montieren kann, e-nummern? und koennen diese besenstiel e-nummern auf die schweizer e-nummernlosen fahnen uebertragen werden? und wenn die e-nummernlosen fahnen and e-nummern besenstilenn wehen, muss dann eine warntafel angebracht werden, die vor der e-nummernlosen schweizer fahne an e-nummern besenstilen warnt? :roll:

Jetzt bin ich verwirrt
;)
;)
;)


Im Prinzip hätte ich zwei Ideen:

1. Ein Stück Rohr an die Seitenwand vom Bed oder mittig etwas verzurren das dann auch hält. "Also ich werde sicher nicht auf die Autobahn gehen damit"


2. Mittels Vorrichtung welche in die Aufnahme der AHK montiert wird. Frage ist nur brauche ich dafür eine E-Nummer weil das kann mir auch mein Schlosser so zusammen schweissen?

 
Ohne es zu wissen: Ich bezweifle ganz stark dass das Legal ist in unseren Breitengraden.
Das widerspricht so ziemlich jeglicher Logik ... außerdem habe ich in meinen 2x18 Jahren noch nie derartiges bei uns gesehen ...
 
Hinten einen richtig fetten Fahnenmast aufhängen ist garantiert nicht legal. Fensterfahnen sind sicher i.O., nicht allzu grosse Fahnen in den Stake Hole Pockets sollten auch kein Problem darstellen. Ich sehe hier keine Gefährdung von anderen vorliegen, bei dem riesen Fahnenmast für die AHK kann argumentiert werden, dass er stark ablenkt und deswegen möglicherweise jemand hinten reinrasselt.

Quelle: Gesunder Menschenverstand :mrgreen:
 
Hi,

Die wenigsten Fahnenstoffe halten bis zu Windstärke 12 (Orkan mit mit ca. 125 km/h) aus. Die meisten Fahnenstoffe geben schon bei Windstärke 8 (Sturm mit bis zu 76 km/h) auf.
Die Halter der Fußballfahnen sind je nach Hersteller für Geschwindigkeiten bis 80 km/h ausgelegt, die dazugehörigen Flaggen halten das aber nie lange aus. Das die nicht mehr aushalten sieht man an den vielen kaputten Fähnchen am Straßenrand bei großen Fußballereignissen.
Wenn die Flaggen nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, dann ist es Ladung, die nach StvO ausreichend gesichert werden muß. Es dürfen sich dann auch keine Teile der Ladung (Stofffetzen) lösen.
Eine Befestigung anstelle der abnehmbaren Anhängekupplung ist so wohl nicht erlaubt; da Anhängekupplungen (auch abnehmbare) fest mit dem Fahrzeug verbunden sein müssen (formschlüssige Verbindung mit doppelter Sicherung). Wenn du also diese Verbindung nutzt, dann ist sie fest verbunden und keine Ladung.
Meiner Meinung nach ist eine Nutzung ausserhalb von Veranstaltungen nicht ratsam.

Gruß

Werner
 

Neueste Beiträge

Oben