PKW/LKW , Privat/Gewerblich... ich blick nicht durch

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Hallo Forengemeinde.

Ich hoffe Ihr könnt mir da mal etwas Licht ins Dunkel bringen.

Die Eckdaten:

In einigen Wochen werden meine Frau und ich Unseren neuen RAM 2500 bekommen.
Es wird ein neuer 4x4 Longbed Crew Cab Larami Diesel sein.
Meine Frau möchte den Wagen gern als Firmenfahrzeug in ihrer Firma laufen lassen.



Nun zu meinen Fragen:

Ich würde den Ram gern als Fahrzeug unter 3,5t zulassen(ablasten),sonst darf ich ja nur 80/100 Fahren !?
Brauche ich ein EG-Kontrollgerät weil Firmenfahrzeug ?
Zulassung besser als LKW oder PKW (Finanzielle Vor-/Nachteile mal außen vor)
Gibt es Einschränkungen Sonn- und Feiertags ?
Darf ich zusätzlich nen Anhänger von 3,5t anhängen (AHK mit entsprechender Eintragung vorrausgesetzt).
Weiß jemand was unser neuer leer wiegen wird ?




Mann mann mann was ein wiggel,ich will doch nur nen schönes Auto fahren....

Gruß Overdrive
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
wenn du keine güter gewerblich transportierst, seh ich da keine probleme,
eg-kontrollgerät brauchst dann auch keins,
als lkw (bis 3,5t) mit anhänger zu freizeitzwecken hast kein sonntagsfahrverbot, wohl aber an samstagen in der ferienreiseverordnung (totaler schwachsinn, ist aber so)

das andere wissen eher die anderen :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das ging ja fix :roll:

Das Samstagsfahrverbot während der Ferienzeit gilt auf allen Straßen im "Feriengebiet" ?
Also unerheblich ob Landstraße oder BAB !?
Meine Pferdeahnänger (mit Pferden oder leer) mit grüner Nummer dürfte ich dann auch Sonntags ziehen. !?


Gruß Overdrive
 
Das ging ja fix :roll:

Das Samstagsfahrverbot während der Ferienzeit gilt auf allen Straßen im "Feriengebiet" ?
Also unerheblich ob Landstraße oder BAB !?
Meine Pferdeahnänger (mit Pferden oder leer) mit grüner Nummer dürfte ich dann auch Sonntags ziehen. !?


Gruß Overdrive


nein die ferienreiseverordnung gilt nur auf bestimmten autobahnstrecken, die weiss ich aber nicht alle, kann man nachlesen.

deinen pferdeanhänger darfst sonntags ziehen, hat mit der grünen nummer nichts zu tun. das bedeutet nur, dass du steuerbefreit bist, ergo darfst du nur pferde reinstellen, bei moped, möbel u.s.w. ist es steuerhinterziehung. deswegen hat mein pferdeanhänger schwarze kennzeichen, kostet eh fast nix im jahr, aber jedemenge vorteile!
 
Hi
also thema anhänger /Fahrverbote:
Zu freizeitzwecken,egal was kannst du Fahren,pferd,boot,motorad etc. es muss klar erkennbar sein.also keinen F150 :mrgreen: zum schrotthändler :lol:
aber::::::. von Bundesland zu bundesland unterschiede ich weiss es nur von Niedersachsen

gruss DA


nein die ferienreiseverordnung gilt nur auf bestimmten autobahnstrecken, die weiss ich aber nicht alle, kann man nachlesen.

deinen pferdeanhänger darfst sonntags ziehen, hat mit der grünen nummer nichts zu tun. das bedeutet nur, dass du steuerbefreit bist, ergo darfst du nur pferde reinstellen, bei moped, möbel u.s.w. ist es steuerhinterziehung. deswegen hat mein pferdeanhänger schwarze kennzeichen, kostet eh fast nix im jahr, aber jedemenge vorteile!
 
Weiß jemand was unser neuer leer wiegen wird ?

Ich hoffe ich habe nicht das Problem vieler Ultraleichtflugzeuge - 2 Personen,voller Tank = ÜBERLADEN


Mann mann mann was ein wiggel,ich will doch nur nen schönes Auto fahren....

Gruß Overdrive

Das würd mich auch mal interessieren, da ich auch mit einem 2500er Longbed CrewCab Diesel geliebäugelt habe, mir aber immer gesagt wurde, dass der leer mit Fahrer und Tankfüllung tatsächlich über 3,5 Tonnen wiegt...

Kann vielleicht jemand mit so einem RAM die genauen Gewichtsdaten mal hier posten - vielen Dank!
Gruß,
Tilo.
 
Was wiegt denn jetzt so ein 2500er CrewCab Longbed leer?
Vielleicht komm ich nicht drüber aber viel Spiel ist doch da bestimmt nicht mehr...
:?:
 
Also wenn mann den Daten auf der Dodge HP glauben kann,dann komme ich auf ganz knapp unter 3000kg Leergewicht.
Hab mir dort "Mein" Fahrzeug genau so konfiguriert wie ich es bekommen werde.
Ganz glauben kann ich das nicht,aber mein Dealer hat einige Jahrzehnte Erfahrung mit der Sache und meinte nur " Kein Problem"

Gruß Oberdrive
 
was meiner meinung nach viel wichtiger ist, ist die 1% regelung. mit lkw-zulassung hast du die nicht. sonst darfst du deinen ram jeden monat noch für grob 500€ steuern zahlen.
 
was meiner meinung nach viel wichtiger ist, ist die 1% regelung. mit lkw-zulassung hast du die nicht. sonst darfst du deinen ram jeden monat noch für grob 500€ steuern zahlen.

Sicher das LKW`s nicht unter die 1 % Regelung fallen??
Dann könnte mir das FA ja nix da der Ram in den Papieren als LKW eingestuft ist, oder wird hier auch Verkehrsrecht und Finanzrecht nach belieben ausgelegt
:?:
(Siehe Steuer)
 
Hi Leuts,

habe zwar zur Zeit nur ein Mitzu L200CC, also mit langer Ladefläche. Dieser läuft in meiner Firma als LKW, wird auch so besteuert und somit keine 1% Regelung.
Da kann man alle Aufwendungen für dieses Fahrzeug voll steuerlich geltend machen egal ob Diesel oder Tuning völlig egal. So läufts bei mir schon 10 Jahre. Ohne Probleme.

Gruß Micha
 
Das Gewerbeaufsichtsamt kann und macht verbindliche Aussagen zu diesem ganzen Thema. Einfach anrufen und fragen. Die vom Gewerbeaufsichtamt in Cuxhaven waren sehr freundlich und hilfsbereit. Man muss auch nicht Gewerbetreibender sein, um dort Auskunft zu bekommen.

Guido
 
was meiner meinung nach viel wichtiger ist, ist die 1% regelung. mit lkw-zulassung hast du die nicht. sonst darfst du deinen ram jeden monat noch für grob 500€ steuern zahlen.

LKW Zulassung war für mich Kaufkriterium den auch die höhere PKW steuer kommt noch obendrauf .
d5116e0ebf2fc8f68ade9aa05bc716c1.gif

Thundercat
Genau so hab ich es gemacht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
wenn du keine güter gewerblich transportierst, seh ich da keine probleme,
eg-kontrollgerät brauchst dann auch keins,
als lkw (bis 3,5t) mit anhänger zu freizeitzwecken hast kein sonntagsfahrverbot, wohl aber an samstagen in der ferienreiseverordnung (totaler schwachsinn, ist aber so)

das andere wissen eher die anderen :mrgreen:

hier steht aber doch was anders..
1. Strecken, Zeiten und betroffene Fahrzeuge

Zusätzlich zum Sonntagsfahrverbot dürfen in der Zeit vom 01.07. bis 31.08. an allen Samstagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht auf den in der Verordnung aufgezählten Autobahnen und Bundesstraßen verkehren (s. Anlage 1).

Ebenso wie beim Sonntagsfahrverbot sind nicht betroffen Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen, ferner Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt.

Randy
 
hier steht aber doch was anders..
1. Strecken, Zeiten und betroffene Fahrzeuge

Zusätzlich zum Sonntagsfahrverbot dürfen in der Zeit vom 01.07. bis 31.08. an allen Samstagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht auf den in der Verordnung aufgezählten Autobahnen und Bundesstraßen verkehren (s. Anlage 1).

Ebenso wie beim Sonntagsfahrverbot sind nicht betroffen Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen, ferner Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt.

Randy


wo steht da was anderes??? :roll:
:?:
 
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