Einbahnstrasse nur in eine Richtung befahren.

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Was selbstverständlich klingt und wir (fast) alle in der Fahrschule gelernt haben, wurde nur vom obersten deutschen Gericht bestätigt.
https://www.spiegel.de/auto/bgh-rue...nahmen-a-7fd5170c-06b9-4f98-bc16-5b084af47149
Gruß aus MG
Klaus
Nicht allein aus diesem Grunde, bleiben wir in Mexiko.
Solche Spitzfindigkeiten sind hier, den Heiligen sei Dank, völlig unbekannt.
Sollten wir, aus welchem Grund auch immer, nach Deutschland zurückkehren müssen,
so würden wir uns dort womöglich ......................nach einiger Zeit erhängen.
 
Was selbstverständlich klingt und wir (fast) alle in der Fahrschule gelernt haben, wurde nur vom obersten deutschen Gericht bestätigt.
https://www.spiegel.de/auto/bgh-rue...nahmen-a-7fd5170c-06b9-4f98-bc16-5b084af47149
Gruß aus MG
Klaus
Ganz so selbstverständlich ist das leider nicht.😒
Es gibt Fälle, da muß man der Einbahnstraße folgen, obwohl das Auto nach dem Ausparken zu 3/4 gar nicht mehr in der Einbahnstraße steht.

Ist aber letztlich auch egal. Viel interessanter ist die Frage, wo zur Hölle die hergekommen sind?🤔😩

😜
 
Ganz so selbstverständlich ist das leider nicht.😒
Es gibt Fälle, da muß man der Einbahnstraße folgen, obwohl das Auto nach dem Ausparken zu 3/4 gar nicht mehr in der Einbahnstraße steht.


😜
Du stehst dann immer noch in der Einbahnstrasse, wenn auch nur zu einem viertel.
Das Gericht hat nicht geklärt, wieviel von einem Auto in einer Einbahnstrasse stehen muss, damit es in der Einbahnstrasse ist. ;)
Aber Du kannst es klären lassen, falls Dir langweilig ist. ;)

Gruß aus MG
Klaus
 
Du stehst dann immer noch in der Einbahnstrasse, wenn auch nur zu einem viertel.
Das Gericht hat nicht geklärt, wieviel von einem Auto in einer Einbahnstrasse stehen muss, damit es in der Einbahnstrasse ist. ;)
Aber Du kannst es klären lassen, falls Dir langweilig ist. ;)

Gruß aus MG
Klaus
Ob zu 1/32, 1/16, 1/8, 1/4 , 1/2 oder in voller Größe, wissen diese Gelehrten vermutlich auch nicht
und müssen darüber monatelang beraten.
 
Du stehst dann immer noch in der Einbahnstrasse, wenn auch nur zu einem viertel.
Das Gericht hat nicht geklärt, wieviel von einem Auto in einer Einbahnstrasse stehen muss, damit es in der Einbahnstrasse ist. ;)
Aber Du kannst es klären lassen, falls Dir langweilig ist. ;)

Gruß aus MG
Klaus
Es wurde geklärt.
0,2 Atü.😇
Da sein Meßgerät anfangs zickte, haben die das mit der Einbahnstraße irgendwie vergessen. Fand ich gut. Glaube dafür hätte es sonst einen Treuepunkt gegeben.😢
Deeskalieren - kann ich!😇😜
 
3 Richter, 2 Urteile.... da sieht man mal wie verschieden die Richter Recht sprechen....
Das ist systemimmanent, unbestimmnte Rechtsbegriffe sind halt nicht immer eindeutig auslegbar. Und der Gesetzgeber muss unbestimmte Rechtsbegriffe verwenden, um eine noch größere Flut an Gesetzen zu vermeiden. Eine bessere Lösung gibt es wohl nicht, auch, wenn es für Rechtslaien manchmal wenig nachvollziehbar erscheint.
 
So sehe ich das auch:

„…dass der Kläger auf einer Einbahnstraße grundsätzlich nicht mit anderen Autos habe rechnen müssen, die entgegen der Fahrtrichtung fahren.“
 
Das wäre so, als ob ich auf der Autobahn mit Falschfahrern zu rechnen habe und deshalb nur rechts fahren darf…der Richter hat bestimmt eine schwere Ehe….damit muss man halt rechnen…😏
 
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