Dreister eBay Betrug

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Karsten

QuadCab
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Da surf ich grad so durchs Netz und finde folgende Auktion: Ford Explorer Pick Up Crew Cab Verkäufer roxxyxxxl
Gleichzeitig find ich dieses Fahrzeug zur Versteigerung bei der Vebeg: Ford Explorer Pick Up Crew Cab
Er hat in der eBay Auktion nicht nur die Bilder der Vebeg verwendet und dabei das Vebeg Copyright im Bild einfach überpinselt, er bietet EXAKT dieses Fahrzeug an !
Dumm nur, die eBay Auktion läuft 5 Tage vor der Vebeg Auktion aus, das Fahrzeug kann ihm also noch garnicht gehören. Die Kiste steht übrigens noch nichtmal in Deutschland, sondern in Italien.
Auf meine Nachfrage hin wo das Auto steht und ob es sich tatsächlich um dieses Fahrzeug handelt hat er nur "gut beobachtet" geantwortet. Er ist sich also seines Betrugs voll bewusst. :redhotevil:
Mal sehen was eBay aus der Meldung macht.
 
...vielleicht ist es ja sein Fahrzeug und es geht dann bei der Vebeg nicht mehr zur Auktion? :roll:

think positiv!
 
Das ginge eigentlich nur wenn ER die US Army wäre :mrgreen:
Das ist ein ehemaliges MP Fahrzeug und wird von der Vebeg im Auftrag der US Forces versteigert. Das hat er auf meine Nachfrage grad nochmal zugegeben.
 
Seit wann ist Zwischenhandel verboten?
Ist doch sein volles Recht das Fahrzeug zu verkaufen und es nur dann von der Vebeg zu übernehmen wenn er es auch verkauft hat. Problematisch wäre das erst dann wenn er es nach dem Verkauf NICHT von der Vebeg bekommen kann und dann gegenüber seinem Käufer vertragsbrüchig wird.

Ob das nun die Feine Art ist steht auf nem anderen Blatt aber ein Grossteil des Handels basiert auf exakt diesem System.
Oder glaubt zb. jemand dass Rockauto Ersatzteile für 150 Millionen Dollar an Lager hält?
Nix da, die machen genau den Zwischenhandel.

Grüße Ozy
 
Seit wann ist Zwischenhandel verboten?

Moin,

dann muß er sich mal die AGBs von ebay genau durchlesen. Es dürfen nur Dinge verkauft werden, die man tatsächlich besitzt und auch lagernd da hat.
Irgendwo steht auch drin, dass man keine Dinge verkaufen darf, deren Lieferung man erst erwartet.

Von daher entspricht das Angebot definitiv schon mal nicht den ebay-AGBs.

Gruß Tom
 
Einfach mal abwarten, wer weiß was dahinter steckt
8)
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@Ozy
Das hat mit Zwischenhandel nix zu tun.
Der Typ bietet ein Fahrzeug an, dass ihm nicht gehört und es auch nicht sicher ist, ob es ihm jemals gehören wird. Schliesslich geht er mit der eBay Auktion ab dem ersten Gebot einen gültigen Kaufvertrag ein und der Käufer kann auf die Lieferung bestehen.
Was passiert jetzt wenn er die Kiste
a, bei der Vebeg nicht ersteigert bekommt, überboten wird ? Aktuell liegt bei der Vebeg noch kein einziges Gebot vor.
b, er bei der Vebeg die Kiste zum doppelten VK Preis ersteigert ?

Bei a, hat er ein mächtiges Problem, er MUSS liefern, kann aber nicht ! Entweder geht er vor Gericht ganz böse ein und hängt wegen Betrug, oder er kassiert den Kunden ab, kann nicht liefern und hängt wieder wegen Betrugs.
Bei b, kann er sich entweder die Methode a, aussuchen, oder aber (und DAS glaub ich garantiert nicht!) zum eBay Preis liefern und draufzahlen.

Zwischenhandel ist es, wenn ich Ware anbiete die ich SICHER liefern kann. Die muss nicht auf Lager sein, aber lieferbar muss sie sein. Wenn ich ein spezielles Fahrzeug anbiete muss ich auch genau dieses liefern und kein ähnliches.
 
...oder er kassiert den Kunden ab, kann nicht liefern und hängt wieder wegen Betrugs.
...dazu muss ich sagen, wer ein Auto bei Ebay kauft und dieses vorher bezahlt, ist selber Schuld :roll:
Ich habe mir vor knapp 15 Jahren auch einmal ein Auto bei Ebay ersteigert, der Verkäufer kam aus, was weiß ich woher, knapp 800km von mir entfernt, hat mir das Auto vor die Tür gestellt und dann bekam er die Kohle.

Aber es ist natürlich richtig, er kann nichts verkaufen was er frühestens 5 Tage später ersteigen kann.

Mach doch mal einen Test, ersteigere erst das Fahrzeug bei der Vebeg und dann bei ihm, dann wissen wir genau, was er vorhatte. :mrgreen:
 
Mach doch mal einen Test, ersteigere erst das Fahrzeug bei der Vebeg und dann bei ihm, dann wissen wir genau, was er vorhatte. :mrgreen:

Wär tatsächlich ein Spass :mrgreen:
Aber eBay geht ja zuerst zuende, dann erst kann er bei der Vebeg ersteigern
:)
Ich gehe mal davon aus, dass er ohne die Kohle vom eBay Verkauf auch nicht bei der Vebeg einkaufen kann.
 
Ok dass das bei Ebay verboten ist wusste ich nicht, da wurde ich also auch schon betrogen weil bei mir danach ein Paket von Amazon eingetroffen ist obwohl es ein Privatkauf war.

Er schreibt übrigens Barzahlung bei Abholung an erster Stelle.

Und dass er ein Problem hat wenn er NICHT liefern kann hatte ich in meinem ersten Post auch erwähnt. :roll:

Seltsam ist es allemal, da wird sicher ein Reserve Price drauf sein sodass er nicht drauflegt bei dem Geschäft.

Ich habe übrigens auch schon im normalen Versandhandel Waren bestellt die danach dann nicht mehr Lieferbar waren.
Soll ich die dann alle Einklagen? Ich weiss nicht...


Aber eben, nicht dass einer hier glaubt ich goutiere solche Geschäfte aber gleich Betrug schreien ist dann auch etwas krass.
Betrug ist wenn er von Anfang an vor hat nicht zu liefern, zumindest bei uns in der Schweiz muss der Vorsatz gegeben sein sonst ist es kein Betrug.
 

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