Auflastung B250

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Blapple

QuadCab
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Ein herzliches moin an alle,

Wie sieht es denn hier bei den 250/2500er Vanfahrern mit dem zgg aus?
Ich habe im brief nur 2903kg zugelassen, allerdings würde ich gerne mehr zuladen können bzw dürfen :).

Wie hoch ist denn bei euch das zgg, kann ich mich damit, falls höher dann beim TÜV stark machen und den schein umschreiben lassen?

grüße!
 
Hab 2 kg mehr, falls dir das reicht.
;)
Leer 2400 voll 2905. Weiß nicht, wieviel du mehr haben willst,denke aber, das da noch was geht. Evtl. ´ne Zusatzfederlage o.ä.. Bremsen ,keine Ahnung, vielleicht mußt du die 12" vom 3,5er verbauen (wenn das geht, ohne die ganze Achse zu wechseln).
 
Am liebsten so um die 3,2/3,3 t.
Optimal wären natürlich 3,49t :p

500kg zuladung ist für die Kiste irgendwie zu wenig.
brauche schon mehr, da ich im Sommer mit 5 man+ surf und campimgzeug rum rolle. Oder doch eher so'n süßen ungebremsten 500kg Hänger?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ Blapple,

ich biete noch 1 KG mehr bei mir sind es Max 2906 KG
leer ist meiner mit 2420 KG angegeben.
Wenn ich jedoch 8.1 (1444) und 8.2 (1680) addiere dann komm ich auf 3124 KG.
Das ist ein Unterschied von 218 KG.

Bei meinen anderen Fahrzeugen ist die Addition von 8.1 + 8.2 immer das Max ZGG.

Schaut aus als würde da jeder sein eigenens Süppchen kochen.
Ich muss mal schauen ob ich mein Max nicht doch auf 3124 eingetragen bekomme.

Wo liegen denn Deine 8er Werte?
 
Bei mir ist es ähnlich, genaue werte habe ich jetzt nicht im kopf, die achslast isr aber höher als das zgg.
Allerdings habe ich auchn sticker von winnebago in der Tür der mir das selbe sagt wie es im schein steht!
 
Wenn Du über die 3 to. kommst muss dann nicht auch eine Achslast auf die Kotflügel notiert werden?
Ist ja dann eine LKW Einstufung oder wie ist das?
Hab das so im Hinterkopf...
Wenn LKW, dann stellt sich die Frage ob dann auch noch 7 Sitzer möglich ist.
 
hab mich da offenbar vertan es gibt scheinbar keine Gewichtsgrenze sondern nur eine Maximale Personengrenze von 8+1.
Wiki sagt dazu:
Personenkraftwagen sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern nach der Richtlinie 2007/46/EG. Es sind – etwa in Deutschland nach der gesetzlichen Definition in § 4 Abs. 4 PBefG – Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (inkl. Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind. Dies entspricht der Klasse M1 der Richtlinie 2007/46/EG. Des Weiteren zählen sie zu den mehrspurigen Fahrzeugen, die nur auf dafür vorgesehenen Verkehrsflächen geführt werden dürfen.
 
Wäre eh Wurst. Der läuft als womo. Bei 3.5t müsste ich 460€/a anstatt von 450€/a zahlen. Also wäre mirs eigentlich wert.
 
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