Richtig !
Ich arbeite bei uns in der Straßenverkehrsbehörde. Lkw bis 7,5 t fallen nicht unter das Sonntagsfahrverbot. Sobald ein Lkw (zulassungstechnisch) einen Anhänger zieht, fällt er grundsätzlich unter das Sonntagsfahrverbot, unabhängig davon, wie schwer das gesamte Gespann ist (z. B...